Das sieht wohl auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen so - urteilte es doch jüngst, dass diese ehemalige Spezialmaterie jetzt auch Thema im ersten juristischen Staatsexamen sein darf:
Das Urheberrecht [...] gehört zwar nicht zu den Prüfungsfächern, [...] es kann jedoch [...] bei der häuslichen Arbeit als "anderes Rechtsgebiet ... im Zusammenhang mit den Prüfungsfächern" zum Gegenstand der Prüfung gemacht werden."Also, liebe Studierende, macht euch auf darauf gefasst...
(Beschluss vom 10.09.2009, Aktenzeichen: 14 B 1009/09)





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