09.11.2009

Oberverwaltungsgericht "adelt" das Urheberrecht

Ich sage meinen Mandanten immer, dass das Urheberrecht bis vor Kurzem noch eine Spezialmaterie war, mit der sich nur recht wenige Juristen auskannten bzw. auskennen mussten. Dass sich das aber durch die Möglichkeiten und Unmöglichkeiten des Internet rasant geändert hat.

Das sieht wohl auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen so - urteilte es doch jüngst, dass diese ehemalige Spezialmaterie jetzt auch Thema im ersten juristischen Staatsexamen sein darf:
Das Urheberrecht [...] gehört zwar nicht zu den Prüfungsfächern, [...] es kann jedoch [...] bei der häuslichen Arbeit als "anderes Rechtsgebiet ... im Zusammenhang mit den Prüfungsfächern" zum Gegenstand der Prüfung gemacht werden."
(Beschluss vom 10.09.2009, Aktenzeichen: 14 B 1009/09)
Also, liebe Studierende, macht euch auf darauf gefasst...

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