Zwei Vertreter der Anwaltskanzlei Rasch und Kollegen mussten nach Berichten des Kollegen Solmecke am 09.12. vor dem Landgericht Köln in einer Filesharing-Sache aussagen. Es ging um die Frage, ob bzw. in welcher Höhe Anwaltsgebühren angefallen sind und wie die Rechtsanwälte Rasch in dieser Sache mit ihren Mandanten abrechnen. Es zeigte sich, dass in diesem Verfahren (und nur das ist von der Aussage betroffen, das muss man im Hinterkopf behalten), so Kollege Solmecke, die Anwaltskosten im Innenverhältnis - also zwischen der Kanzlei und ihrer Mandantschaft, den Musikverlagen - reduziert werden, wenn mit dem Filesharer ein Vergleich geschlossen wird.
Das Gericht wird diese Aussage noch bewerten müssen. Es wird jedoch teilweise vertreten, dass von Filesharern nur das an Anwaltsgebühren verlangt werden kann, was auch tatsächlich anfällt. Würde es also eine generelle Absprache zwischen den abmahnenden Kanzleien und den durch sie vertretenen Rechteinhabern geben, dass die Kosten reduziert würden, müsste sich dies, dieser Ansicht folgend, auch auf den Anspruch gegen den Filesharer auswirken.
Vielleicht finde ich am Wochenende ein bisschen Zeit, um das mal genauer auszuarbeiten. Bis dahin verweise ich gerne auf die Postings von den Kollegen
- Solmecke (W&B Anwälte):
Clemens Rasch gibt Details zur Gebührenvereinbarung zwischen Musikindustrie und ihren Anwälten bekannt - Stadler (Internet-Law)
Die Abrechnungspraxis der Filesharing-Abmahnanwälte
und - Vetter (law blog)
Abmahnanwälte berechnen keine Millionen





Interessant, dass die Anwaltskosten reduziert werden, obwohl dann (eigentlich) doch noch eine Vergleichsgebühr anfällt. ;-)
AntwortenLöschenVor dem Problem - allerdings auf der anderen Seite der Abmahnung - stand ich neulich auch: Neuen Vergleich ausgehandelt, nun aber zu den Bedingungen meines Mandanten.
AntwortenLöschenJetzt kam aber die 1,5er-Einigungsgebühr noch zu seinen Gebühren hinzu, was nicht unbedingt in unserem Sinne war (sollte für ihn so günstig wie möglich und für mich eben noch wirtschaftlich sein). Konnten wir aber auch alles regeln...
Was mich in dem Zusammenhang interessiert: Wie gehen eigentlich die Kollegen auf Seiten der Abgemahnten mit der Einigungsgebühr um?