11.12.2009

Das sollten abgemahnte Filesharer unbedingt lesen

Es kommt Bewegung in die Abmahn-Szene:

Zwei Vertreter der Anwaltskanzlei Rasch und Kollegen mussten nach Berichten des Kollegen Solmecke am 09.12. vor dem Landgericht Köln in einer Filesharing-Sache aussagen. Es ging um die Frage, ob bzw. in welcher Höhe Anwaltsgebühren angefallen sind und wie die Rechtsanwälte Rasch in dieser Sache mit ihren Mandanten abrechnen. Es zeigte sich, dass in diesem Verfahren (und nur das ist von der Aussage betroffen, das muss man im Hinterkopf behalten), so Kollege Solmecke, die Anwaltskosten im Innenverhältnis - also zwischen der Kanzlei und ihrer Mandantschaft, den Musikverlagen - reduziert werden, wenn mit dem Filesharer ein Vergleich geschlossen wird.

Das Gericht wird diese Aussage noch bewerten müssen. Es wird jedoch teilweise vertreten, dass von Filesharern nur das an Anwaltsgebühren verlangt werden kann, was auch tatsächlich anfällt. Würde es also eine generelle Absprache zwischen den abmahnenden Kanzleien und den durch sie vertretenen Rechteinhabern geben, dass die Kosten reduziert würden, müsste sich dies, dieser Ansicht folgend, auch auf den Anspruch gegen den Filesharer auswirken.

Vielleicht finde ich am Wochenende ein bisschen Zeit, um das mal genauer auszuarbeiten. Bis dahin verweise ich gerne auf die Postings von den Kollegen

2 Kommentare:

  1. Interessant, dass die Anwaltskosten reduziert werden, obwohl dann (eigentlich) doch noch eine Vergleichsgebühr anfällt. ;-)

    AntwortenLöschen
  2. Vor dem Problem - allerdings auf der anderen Seite der Abmahnung - stand ich neulich auch: Neuen Vergleich ausgehandelt, nun aber zu den Bedingungen meines Mandanten.
    Jetzt kam aber die 1,5er-Einigungsgebühr noch zu seinen Gebühren hinzu, was nicht unbedingt in unserem Sinne war (sollte für ihn so günstig wie möglich und für mich eben noch wirtschaftlich sein). Konnten wir aber auch alles regeln...

    Was mich in dem Zusammenhang interessiert: Wie gehen eigentlich die Kollegen auf Seiten der Abgemahnten mit der Einigungsgebühr um?

    AntwortenLöschen

Ich freue mich über Ihre Kommentare. Bitte halten Sie sich aber an die Netiquette - keine Beleidigungen, keine Beschimpfungen, keine rassistischen, sexistischen oder sonstwie diskriminierenden Äußerungen, bitte. Ich behalte mir vor, Kommentare zu kürzen oder zu löschen und weise darauf hin, dass die in Kommentaren geäußerten Ansichten nicht unbedingt meinen entsprechen.