14.12.2009

Katja Günther mit einstweiliger Verfügung gegen Verbraucherzentrale erfolglos

Ich hatte darüber berichtet, dass die Rechtsanwältin Katja Günther Blogger dafür abmahnt, dass sie eine Pressemeldung einer Verbraucherzentrale bzw. deren Überschrift zitieren. Auch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein selbst war abgemahnt worden. Die Anwältin, die die Firma Online Content Ltd. (und damit den Anbieter von Internetkostenfallen wie z.B. routenplaner-server.com oder every-game.com) vertrat, musste Schadensersatz zahlen, weil sie unberechtigte Forderungen gegenüber Verbrauchern eingezogen hat.

Jetzt die frohe Botschaft der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein:
"Die Rechtsanwältin Katja Günther, die mit Inkassogeschäften zu zweifelhaftem Ruhm gelangt ist, ist mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) gescheitert."
Ein eindeutiges Zeichen an die abgemahnten Blogger: Lasst euch nicht unterkriegen! Eine ähnliche Entscheidung dürfte auch in diesen Fällen zu erwarten sein.

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