21.12.2009

NDR bietet im Internet "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk" an

Wieder einmal stehen die Rundfunkgebühren für gewerblich genutzte so genannte "Internet-PCs" auf dem Prüfstand, diesmal beim Verwaltungsgericht Braunschweig. Mit Urteil vom 20.11.2009, Aktenzeichen 4 A 188/09, stellte es fest, dass internetfähige PCs nicht gebührenpflichtig seien. Das an sich ist nicht neu, neu ist aber die Begründung hierfür:
"Die Klägerin (also die PC-Nutzerin, AnmdRed) hat in der mündlichen Verhandlung auf Befragen des Gerichts glaubhaft verneint, mittels zusätzlicher Geräte (Radio- oder TV-Karte, USB-Stick) auf herkömmlicher Art und Weise Rundfunk zu empfangen. Darüber hinaus entfällt die Gebührenpflicht für die Möglichkeit des Rundfunksempfangs unmittelbar über das Internet, also ohne zusätzliche Geräte, weil der Beklagte (der NDR, AnmdRed) derzeit keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung stellt, der Grundlage der Gebührenpflicht darstellt."
Kurz gesagt:

Gebühren werden von allen Hörern verlang, aber der NDR kann nicht alle Hörer mit Online-Angeboten versorgen - hierzu reichten schon die technischen Kapazitäten nicht aus. Griffen zu viele Hörer zum Online-Angebot, käme es zum "Absturz" des Senders. Der NDR kann also nicht gewährleisten, dass der Gebührenzahler jederzeit auf das Angebot zugreifen kann.

3 Kommentare:

  1. Woran man nur mal wieder sieht, dass auch / selbst Richter am Verwaltungsgericht keine Kenntnisse der Lebenspraxis haben. Ich höre den NDR (NDR 2, NDR Info) und andere Radios NUR noch über Webradio und den PC. In einer sauberen Qualität und störungsfrei...

    Justitia mag blind sein - aber leider auch taub ;-)

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  2. @ Heimo:: Wer lesen kann ...

    "der NDR kann nicht alle Hörer mit Online-Angeboten versorgen"

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  3. @Heimo: herzlichen Glückwunsch! Sie sind also einer der 2 Nutzer des NDR Webradio-Streams.
    Sie glauben also, nur weil Ihr Radio-Stream unterbrechungsfrei läuft, würde das auch so sein, wenn weitere 80.000 Nutzer das gleichzeitig machen? Vielleicht haben Sie ja mehr "Kenntnisse der Lebenspraxis" als die Richter, dafür aber offensichtlich weniger Kenntnisse über Streaming-Technologie.

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