22.01.2010

Mannheim will gleichnamigen Twitter-Account haben - und mahnt ab

Streisand, hör ich nur durch den Bloggerwald rauschen.

Die Stadt Mannheim möchte den Twitter-Account "@mannheim" von dessen Nutzer haben und hat diesen daher abgemahnt. Rechtliche Begründung: Namensschutz nach § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Ob die Rechtsprechung zu Domainnamen so einfach auch auf Twitter-Accounts anwendbar sein wird? Ob "http://twitter.com/mannheim" also ähnlich zu beurteilen ist wie "http://www.mannheim.de"? Man beachte auch die unterschiedliche Top-Level-Domain - würde man Mannheim nicht eher unter ".de" suchen?

Man darf gespannt sein. Auch auf den Effekt, den diese Abmahnung auf die Sympathie gegenüber der Stadt haben wird. (Das fragt sich übrigens auch der Mannheimer Morgen.)

[Update 25.01.2010]: Die Parteien haben sich getroffen - eine Lösung wird gesucht.

[Update 28.01.2010]: Eine Lösung ist gefunden: Abmahnung wird zurückgenommen und dem Twitteraccount #mannheim wird ein Hinweis hinzugefügt, dass dieser nicht die Stadt Mannheim repräsentiert.

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