28.01.2010

Wieder 2 Filesharer verurteilt - aber nicht in der von der Musikindustrie gewünschte Höhe

Kollege Solmecke, der schon über eine bemerkenswerte Beweisaufnahme in einer Filesharing-Angelegenheit berichtete, schreibt über zwei Urteile des Landgerichts Köln (Aktenzeichen 28 O 241/09 und 28 O 237/09).

Zwei Filesharern wurde vorgeworfen, über 500 bzw. über 1.000 Musikdateien im Internet zum Download angeboten zu haben. Sie sollten jeweils mehr als 5.800,- Euro zahlen - den Betrag, der von den klagenden Musiklabel an ihre Anwälte (Rasch Rechtsanwälte) zu zahlen war. Das Gericht reduzierte diese Summe um über die Hälfte auf knapp 2.200,- bzw. knapp 2.400,- Euro. Wie genau es zu dieser Entscheidung kam, ist noch nicht klar, wahrscheinlich wurde aber der durch die abmahnenden Anwälte zugrunde gelegte Streitwert erheblich reduziert. Das heißt, das Gericht hat hier ähnlich entschieden wie in dem kürzlich vor dem Oberlandesgericht Köln entschiedenen Fall.

Auch wenn dies noch nicht die erhoffte Klarheit bringt, zeigt es doch, dass es sich zu kämpfen lohnt. Zumal hier wiederum Angelegenheiten vor Gericht gebracht wurden, in denen es nicht nur um einen einzelnen Musiktitel oder ein Album, sondern um eine ganz erhebliche Anzahl von Titeln ging.

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