Der Text setzt sich mit der politischen, aber auch juristischen Diskussion der Filesharing-Problematik auseinander und ist wohl als Reaktion auf die vor kurzem durch die Verantwortlichen von Gulli.com, Netzwelt.de/Forum, Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und die Initiative Abmahnwahndreipage "Statistik zum Abmahnwesen Deutschland 2009" zu sehen.
Ich möchte mich hier nicht mit jedem einzelnen Argument befassen. Eines stößt mir bei dem Thema aber immer wieder auf:
Ich habe hier Mandanten, die durch die von den betreffenden Kanzleien (nicht allen) häufig (nicht immer) sehr aggressiv geschriebenen Briefe und auch durch die darin genannten hohen Beträge sehr eingeschüchtert sind. Darunter sind Menschen, denen man schon ansieht, dass sie selbst es jedenfalls nicht gewesen sind. Besonders ältere Menschen, die beispielsweise von ihren Angehörigen einen Internetanschluss "geschenkt" bekamen, sind von den damit verbundenen Auswirkungen häufig überfordert. Ganz zu schweigen davon, dass sie sich überhaupt ausmalen können, welche "Gefahren" sie als Anschlussinhaber setzen.
Ich möchte hier nicht diejenigen in Schutz nehmen, die tatsächlich Jahre lang am Rechner saßen und gigabyteweise Musik, Filme und Hörbücher aus dem Internet luden. In vielen Fällen wussten diese Leute sehr genau, dass das nicht wirklich legal sein konnte.
Treffen tut die massenhafte Abmahnerei aber andere, nämlich die Eltern, Großeltern oder Nachbarn, die selbst kein "Unrecht" getan haben - und denen man die Untiefen des Urheberrechts auch nur schlecht nahe bringen kann.
Ich habe manches Mal den Eindruck, die Gerichte gehen bei der Beurteilung der Haftung des Anschlussinhabers einfach zu weit und meinen, dass eben einer zahlen müsse - das Recht wird in diesem Fall sehr weit ausgedehnt. Prüf- und Überwachungspflichten etc. werden kreiert, die teilweise so weit gehen, dass gefordert wird, bei der Einrichtung eines Internetanschlusses müsse man sich professionelle Hilfe holen. Und das, obschon die Internetanbieter immer mit dem Prinzip "plug and surf" werben. Es wird gefordert, eine Firewall, Benutzerkonten, Virenschutzprogramme einzurichten und zu verwalten - in dem im Schreiben zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Köln (jetzt auch im Volltext erhältlich) sogar schon zu einem Zeitpunkt, wo viele Privatanwender wohl noch Windows 98 oder ME einsetzten und Benutzerkonten nicht so einfach einzurichten waren wie heute.
Nümann + Lang sagen dazu:
"Wir vertreten in diesen Fällen die Interessen der Urheber, die bei einer Entlastung der Anschlussinhaber von entsprechenden Kontrollpflichten schutzlos stünden."Und das ist genau das Prinzip: Einer muss einfach zahlen. Ob er´s war oder nicht.
Noch einmal, nur damit ich nicht missverstanden werde:
Ich bin selbst Musiker. Ich kann mir vorstellen, dass es nerven kann, wenn überall meine Songs heruntergeladen werden, ohne dass ich davon einen finanziellen Vorteil habe. Auf der anderen Seite weiß ich von vielen Fällen, in denen die kostenfreien Downloads dann doch zum Kauf der entsprechenden CD oder DVD geführt haben. Einfach, weil man diese seelenlosen mp3-Dateien nicht anfassen, anschauen, selbst lesen kann.
Ich bin selbst Vater. Wie soll ich meine Kinder dabei überwachen, was sie im Internet so alles anstellen? Bereits in der Grundschule wird von den Kindern verlangt, dass sie im Internet recherchieren oder arbeiten. In diesem Alter kann ich vielleicht noch Einfluss nehmen, noch über die Schulter schauen. Wenn die Kinder älter werden - oder gar volljährig und noch bei mir zu Hause wohnen - wie soll ich das denn anstellen?
Als Musiker fände ich es nicht gut, wenn in meinem Namen Omas, Opas, Väter und Mütter zur Zahlung von Beträgen veranlasst würden, die für die möglicherweise gegebene Urheberrechtsverletzung letztlich kaum etwas können. Und die vor allen Dingen gegen eine solche Verletzung nichts unternehmen können.
Für diejenigen Erwachsenen, die sehenden Auges selbst das Urheberrecht verletzen, sieht die Sache anders aus - hier stoße ich bei meinen Beratungen auch auf Verständnis. Diejenigen, die es nicht selbst waren, sind die in meinen Augen schwierigen Fälle.
Und wenn aus den zahlreichen Abmahnungen wirklich so etwas entstanden ist wie eine Abmahnindustrie? Wenn die Kanzleien tatsächlich keine Honorare fordern und sich die Gewinne teilen? Wenn hier wirklich der Bürger "abgezockt" wird?
Nümann + Lang sagt dazu:
"Wir sind nicht direkt betroffen, aber über die Art und Weise, wie in dieser Diskussion - auch von Kollegen - die Integrität der abmahnenden Kanzleien mittels haltloser Vermutungen und Behauptungen in Frage gestellt wird, außerordentlich aufgebracht."Ich beschuldige niemanden. Aber ich kann es auch nicht ausschließen, dass in manchen Fällen nur der Profit im Vordergrund steht. Ich bin mir allerdings sicher, dass das nicht bei allen beteiligten Anwälten und Kanzleien so ist.
Viele glauben ja, dass nach dem Abmahnjahr 2009 nun das Klagejahr 2010 kommt. Vielleicht werden einige der zu führenden Prozesse Klarheit in diese oder jene Angelegenheit bringen. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte darauf hinwirken werden, wenn ihnen die Gelegenheit dazu gegeben wird.
PS: Dieser Text stellt meine persönliche Meinung dar.





Sehr geehrter Herr Kollege Dosch,
AntwortenLöschenich bin froh, endlich einmal eine Äußerung zu lesen, die die wirklich relevanten Probleme mit Verständnis für die eine oder andere Seite sachlich beleuchtet.
Von unserer Seite aus möchte ich dazu sagen, dass uns das von Ihnen geschilderte Problem sehr bewußt ist.
Die praktizierte Vorgehensweise ist aber derzeit die einzig mögliche, da die aktuell benutzten Technologien bewußt dazu geschaffen wurden, jede andere Möglichkeit der Rechtsverfolgung (wie z.B. das Vorgehen gegen den Betreiber des Netzwerkes, wie bei Napster oder Filehostern) unmöglich zu machen.
Wer den Zugang zu einem solchen Netzwerk über seinen Anschluss möglich macht, den sollte schon eine gewisse Verantwortlichkeit treffen.
Trotzdem bin ich ebenfalls dagegen, die Haftung der Anschlussinhaber überzustrapazieren, wenn sie nicht die Täter sind. Was aber, wenn man nicht ermitteln kann, wer der Täter ist? Im Strassenverkehr würde der KFZ-Halter für den durch Nutzung seines KFZ entstandenen Schaden haften. Halter und Geschädigter wären im Zweifel für die Gefahren des Straßenverkehrs versichert. Gäbe es eine gesetzliche Regelung zur Störerhaftung eines Anschlussinhabers im Internet-Verkehr und eine obligatorische "Internetanschluss-Haftpflichtversicherung", wäre die Diskussion sicher auch entspannter. So empfehlen die vermeintlichen "Abmahnopferverbände" (tatsächlich sind ja die Rechteinhaber die Opfer), die sog. modUE abzugeben und ansonsten zu schweigen und die Rechteinhaber durch massenhafte Zahlungsverweigerung "auszuhungern". Die haben aber scheinbar, wie die Äußerung von Frau Schweitzer nahelegt, eine Art "Rechtsschutzversicherung" abgeschlossen, mit deren Hilfe sie unbeeindruckt von der "Unfallflucht" der Täter und den Kosten ihrer Anwälte ihre "Unfallschäden" beim "Halter" anmelden. Das scheint doch legitim zu sein.
Mir ist klar, dass das Beispiel hinkt, weil die Urheber Lizenzschäden und nicht Blechschäden geltend machen.
Das Argument, freie Musik sei ganz anders und eigentlich doch toll, hinkt aber ebenfalls, denn es steht ja jedem Musiker völlig frei, freie Musik unter CC-Lizenzen zu produzieren und über Filesharing zu verbreiten.
Stattdessen eignet sich eine bereits gigantisch große und immer noch wachsende Gruppe Internetnutzer aber das Repertoire derjenigen an, die ihre Musik eigentlich verkaufen wollten, ebenso wie Software, Filme, digitale Bücher, usw. Piraterie ist schon genau das richtige Wort dafür.
Wenn dieser Kommtar an die einschlägigen Kreise kommt, wird es nun heißen, es ginge nicht um die Freiheit, sondern ums Geld und ich würde mir als "Abmahnanwalt" zu Unrecht das Idealistengewand umhängen.
Das ist doppelt falsch gedacht. Erstens geht es natürlich ums Geld, auf beiden Seiten und vor allem bei jemandem, der klaut.
Zweitens bin ich nicht Idealist, sondern Rechtsanwalt. Ich bin notfalls auch bereit, für Mandanten gegen massenhafte Rechtsverstöße vorzugehen, und ich verdiene damit Geld.
Ist das jetzt eine nur von Profitgier getriebene Abmahn-Industrie? Und wie soll in einem Klima solcher Diffamierungen der Rechtsanwälte ein Unrechtsbewußtsein für die illegale Weitergabe von Werken entstehen?
Wie Sie sehen, stelle ich die gleichen aus der c't stammenden Fragen, wie Sie; nur lege ich eine andere Antwort nahe.
Ich möchte aber ganz klar sagen, dass ich in Ihr blog kommentiere, weil ich finde, dass Sie die Frage wenigstens richtig stellen, unter Kollegen, und auch vor den Augen der Öffentlichkeit.
Ich freue mich also auf Ihre Antwort.
Peter Nümann
"So empfehlen die vermeintlichen "Abmahnopferverbände" (tatsächlich sind ja die Rechteinhaber die Opfer), die sog. modUE abzugeben und ansonsten zu schweigen und die Rechteinhaber durch massenhafte Zahlungsverweigerung "auszuhungern"."
AntwortenLöschenDiese Darstellung ist wie üblich vollständig falsch. Die Strategie der "modUE + Nichtzahlung" basiert allein auf der Propaganda mancher Abmahnkanzleien, sie würden in jedem einzelnen Fall die Rechtsanwaltskosten, etc. einklagen. Zudem ist die Anti-Strategie strikt mit der Verpflichtung verbunden die eigene Entscheidung über eine Zahlung anhand der Faktenlage zu treffen, was dazu führt dass einer Vielzahl von Abgemahnten ein privater oder anwaltlicher Vergleich empfohlen wird. dies direkt und über zum Großteil anwaltlich erstellte Informationsbereiche.
Zudem ist die Darstellung "Alle unserer Abgemahnten sind Rechtsverletzer oder wegen einer Rechtsverletzung haftbar zu machen" eine Verhöhnung grundgesetzlich garantierter Rechte. Die Erfahrung mit der weitaus professioneller arbeitenden Verdindung DRS - Digiprotect ergibt eine Rate von 25% Beklagten!, die keinen Täterbezug herstellen können.
Erstaunlich ist jedoch, dass eine Kanzlei die seit Dezember eine Kostenklagewelle an den Gerichtsständen Köln und Düsseldorf ausgelöst hat sich in beeinflussender und rechtfertigender Form in der Öffentlichkeit breit macht, anstatt die Ergebnisse der Verfahren schlicht abzuwarten. Dabei kommt es dem neutralen Betrachter allerhöchstens albern vor, wenn die Kanzlei stolz auf ihre besondere Erstellung, Pflege und Korrektur ihrer Textbausteine verweist, wenn doch schon längst erwiesen ist dass falsche Textbausteine und gar stets falsch berechnete Gegenstandswerte in den Gerichtsverfahren aufgetaucht sind.
Und das ist erst der Anfang. Wer schon mit solch einfachen Fehlern glänzt, ...
es ist also nun nicht die Zeit der philosophischen Beiträge, sondern die Zeit der Wahrheit ist angebrochen. Richter werden über das System Nümann befinden. Und da wirds wohl aller höchte Zeit!
Für den "Abmahnopferverband Netzwelt.de"
Shual
Ich hatte mich eigentlich auf die Antwort des Kollegen Dosch gefreut, nicht auf die des anonym bleibenden "Shual", der in diversen Foren zwar massiv "Propaganda" gegen mich persönlich und meine Kanzlei macht, aber die in meinen Äusserungen nur angerissenen rechtlichen Argumente scheinbar so unerträglich findet, dass er mir das Wort verbieten muss.
AntwortenLöschenIn dem Forum, aus dem der angeblich von ihm vertretene "Abmahnopferverband" hervorgegangen ist, wird zwar seine Auffassung breit zur Einwerbung weiterer Unterstützung für seinen Verband von ihm dargestellt, meine kritische Äußerung und jede Diskussion hierüber aber von ihm bekämpft, da man die eigenen Argumente aus prozesstaktischen Gründen im Geheimen halten müsse.
Meiner Meinung nach ruft hier jemand, der offensichtlich mit zweierlei Maß misst, eine Vielzahl von Betroffenen zur Eingehung von Verfahrensrisiken auf, die er weder rechtlich noch wirtschaftlich überblickt, was für ihn aber kein Problem ist, weil er ja nicht haftet.
Peter Nümann
... kleine Ergänzung, nur um das richtig zu stellen:
AntwortenLöschenDie Empfehlung "modUE und nicht zahlen" gab es schon vor meiner ersten Äußerung im Netzwelt-Forum und ich habe mich dort nur geäußert, weil die Meinungsführer unangefochten die Auffassung vertraten, wir würden nur Serienbriefe verschicken und die Dummen abkassieren. Dem bin ich substantiiert entgegengetreten und dazu bin ich auch berechtigt. Ob das "Propaganda" war oder nur eine sachliche Aufklärung der Öffentlichkeit über Substanz und Ziele unserer Mandate, darüber mag sich jeder Interessierte selbst ein Bild machen; die Beiträge und das auf Nachfrage des Forums gegebene "Interview" sind noch online.
Peter Nümann
Lieber RA Nümann,
AntwortenLöschenBeitrag 2
4. In jüngster Zeit tritt die antragstellende Kanzlei in Form des Kanzleichefs gerne mit "Werbeauftritten" an die Öffentlichkeit, oder direkt an Abgeamahnte heran. [...] Zitat RA Nümann [...] Es dürfte mit dieser Veröffentlichung klar sein, dass derlei Behauptungen jeglicher Grundlage entbehren.
http://vsberg.blogspot.com/2010/01/sachverhaltsdarstellung-18012010.html
Beitrag 1, Abs. 3
Solche Vorhaltungen finden sich in allen Variationen. Sie entbehren stets jeder Grundlage, da die öffentlichen Gespräche bei mir immer durch den § 6 RDG abgedeckt sind. Da können Sie Gift drauf nehmen.
Und was die Klageverfahren angeht dürfte sie freuen, dass einige Netzwelt.de-User ein Prozeßkostenrisikoabdeckungskonto eröffneten. [Nicht zur Unterstüzung von "Verbänden". Bitte Texte vor dem Kommentieren genauer lesen]
Vielleicht möchten Sie aus Mitleid mit uns armen Unwissenden auch einen Betrag spenden?
Beitrag 1, Abs. 2
Sicher: "Das Forum redet mit RA Nümann [nur noch] in Schriftsätzen und in einer mündlichen Verhandlung nur noch über qualifizierte Anwälte." Schließlich haben Sie ja auch drei unserer Teilnehmer verklagt.
Haben sie dafür etwa Beifall erwartet?
Beitrag 1, Abs. 3
Man hat Ihnen nicht das Wort verboten.
RA Nümann: "Die Diskussion hier werde ich nicht weiter kommentieren."
Wieso haben sie dann überhaupt angefangen? Sie marschieren in ein Forum in dem es von Beklagten und Abgemahnten durch Ihre Kanzlei wimmelt und erläutern diesen "Die diversen Argumente, die hier vertreten werden, sind zum größten Teil absurd...", wobei Sie nicht verabsäumen den Leuten mitzuteilen, dass Sie den soliden Gegenpart in der Geschichte zu spielen gedenken.
Dazu sind sie also "berechtigt"?
Na... das werde ich mir lieber schriftlich geben lassen.
Ich möchte dem Kommentator mit dem Namen "Peter Nümann" antworten, wenn auch leider mit etwas zeitlichem Versatz. Den Diskurs mit dem Nutzer "Shual" möchte ich zunächst unkommentiert lassen - möge sich jeder selbst sein Bild machen.
AntwortenLöschenIch versuche mal, einige Argumente von "Peter Nümann" aufzugreifen (und muss dies wohl in zwei Postings tun).
1. Filesharingprogramme sind böse?
Sie schreiben, dass die aktuell benutzten Technologien "bewusst dazu geschaffen wurden", die Rechtsverfolgung zu erschweren.
Das ist so wohl nicht korrekt. Filesharing-Programme, und so weit ist die Rechtsprechung dann ja wohl schon, sind nicht per se illegal. Ich kenne einige IT-Profis, die diese Programme nicht missen wollen und denen es fern liegt, damit Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Es ist also festzuhalten, dass diese Programme per se nicht "schlecht" sind, sondern eben teilweise missbraucht werden. Dass sie aber entwickelt wurden, um Illegales zu tun, halte ich nicht für haltbar.
Und weil die Nutzung der Programme eben auch legal und darüber hinaus sehr sinnvoll sein kann, ist es nicht von vornherein gesagt, dass ich als Anschlussinhaber so einfach gegen den Einsatz dieser Programme vorgehen sollte oder gar müsste. So muss der Betreiber eines Firmennetzes, dessen IT-Fachleute legal Filesharing betreiben wollten, abwägen, ob die - auch legale - Nutzung der Programme vollständig verboten werden sollte. Denn damit müsste er hinnehmen, dass er seiner IT-Abteilung eine Möglichkeit des Datenaustausches nimmt, nur, weil vielleicht auch urheberrechtlich geschütztes Material illegal darüber ausgetauscht werden könnte.
Sie sehen, ganz so einfach ist es nicht. Filesharer sind nicht per se Urheberrechtsbrecher.
2. Halterhaftung des Anschlussinhabers?
Sie sprechen von einer "Internetanschluss-Haftpflichtversicherung" - die es nicht gibt. Es gibt ja nicht einmal Rechtsschutzversicherungen, die Urheberrechtsstreitigkeiten abdeckt. Klar, bei den Streitwerten...
Gäbe es eine solche Haftpflichtverletzung, wäre diese so "normal" wie eben eine Haftpflichtversicherung ist und wäre das Thema mithin allen Internetanschlussinhabern bekannt, wären meine Bedenken vielleicht gar nicht so groß - und wir könnten wirklich "entspannter diskutieren". Es gibt sie aber nicht. Es gibt auch nicht den informierten, aufgeklärten Anschlussinhaber, dem ganz klar ist, was im Urheberrecht nun erlaubt ist und was nicht.
Die häufig erste Frage eines Mandanten lautet: "Was soll ich denn eigentlich getan haben? Hier steht was von 'Upload', ich hab doch nur etwas 'downgeloaded'?" Das zeigt zweierlei:
Es ist schon nicht klar, wie Tauschbörsensoftware überhaupt funktioniert und dass es sich hierbei um Programme handelt, die nach dem Prinzim "do ut des" arbeiten.
Es ist auch nicht klar, ob man nun herunterladen darf, aber nicht hochladen. Und: "Damals haben wir doch nichts anderes gemacht, als wir Mixtapes mit Kuschelrock für unsere Freundin, mit Partymucke für unsere Cliquen, mit Peter Maffay für unseren Opa mit dem Cassettenrecorder aufgenommen haben."
Ich will das eine nicht mit dem anderen vergleichen. Aber ich möchte damit sagen, dass das Wissen insbesondere der älteren Mandanten häufig nicht ausreicht, um das Problem "Filesharing" auch nur ansatzweise zu verstehen. Was wahrscheinlich daran liegt, dass hierüber zwar viel geschrieben wird in Computerzeitschriften und der Bravo, aber weniger im Goldenen Blatt oder der Bäckerblume.
Vielleicht lesen die Redakteure das hier ja und nehmen es mal als Anregung...?!
Diese Mandantschaft als Störer in die Haftung zu nehmen, wo sie das Internet doch zunächst nur als bunte Ergänzung zum Fernsehen wahrnehmen, halte ich für zumindest zweifelhaft. Ich weiß aber auch, dass die Gerichte hier anders denken.
Teil 2 folgt
3. Die Abmahnindustrie?
AntwortenLöschenSie fragen, ob das, was Sie beschreiben, als Abmahnindustrie gilt. Ich stimme Ihnen zu, wenn Sie sagen, dass massenhafte Rechtsverletzungen auch massenhaft verfolgt werden müssen. Doch kommt mir hier der Ladendiebstahl in den Sinn. Auch der ist massenhaft und auch der wird massenhaft verfolgt. Ohne großen Erfolg, wie mir scheint. Aber es wird sich keiner darüber aufregen, dass Kaufhäuser Detektive oder Security anstellt, um einen Ladendieb zu schnappen. Keine Frage.
Was hier aber im Raume steht, ist, dass hier nicht nur Detektive eingestellt wurden, sondern dass diese Detektive ein ganz eigenes Geschäft ankurbeln, das mit "Turn piracy into profit" sehr gut umschrieben wurde. Und in diesem Augenblick ist der Schritt womöglich getan, der zur Etablierung der so beschworenen "Abmahnindustrie", zu Diffamierungen und dazu führt, dass Filesharer trotzig denken: "Das können die nicht mit mir machen - das kann doch nicht rechtens sein".
Ich denke, es sollte auf beiden Seiten umgedacht werden. § 97a Urhebergesetz gibt hier mit der Deckelung der Anwaltsgebühren auf 100,- Euro eine gute Möglichkeit und stellt meines Erachtens den Willen des Gesetzgebers dar, solche Verstöße auch des Filesharing zwar zu ahnden, jedoch in einem ersten Schritt nur mit "angezogener Handbremse".
4. Fazit:
Es ist ein schmaler Grat, auf dem wir uns derzeit befinden. Sowohl die abmahnenden Anwälte als auch diejenigen, die Abgemahnte vertreten. Die Gerichte haben einfach noch nicht genug Recht gesprochen, um das Phänomen Filesharing korrekt rechtlich einordnen zu können.
Sehr gut Komentiert! Danke!
AntwortenLöschenTwilight
Vielen Dank Herr Dorsch für Ihre informativen Beiträge. Zudem stellt sich die Frage welche Sicherheitsmaßnahmen und Aufklärungen leisten muss, um nicht als potentieller Störer abgemahnt zu werden.
AntwortenLöschenZu Herrn Nümanns KFZ Vergleich: Wenn ich jemandem mein Fahrzeug überlasse bin ich mir sicher, dass diese Persön durch den Führerschein recht gut bescheid weiß, wie sie sich zu verhalten hat. Bezüglich des Internets stelle ich mir da den Führerschein ungleich schwieriger vor. Fragen ab welchem Alter dieser zu machen ist, und wie ich mit Einwanderern und Touristen verfahre, wären dann ebenfalls zu klären.
Hallo Herr Kollege Dosch,
AntwortenLöschenwie gesagt finde ich die Diskussion mit Ihnen angenehm und das gilt nun auch wieder für Ihr Fazit. Es ist - wie immer in den neuen Fragen des IT-Rechts - unsere Aufgabe als Juristen auf diesem "schmalen Grad" die richtige Balance zu finden. Hierzu müssen gerade wir Anwälte eine sachliche Diskussion führen.
Dass dezentralen Filesharing-Netze auch legale Anwendungsbereiche haben, weiß ich. Ich kenne aus meiner Arbeit einige davon, die aber mit dem üblichen "Saugen" nichts zu tun haben. Nicht wirklich glaubwürdig ist aber, dass man Filesharing für den legalen Download von kostenlosen Files dringend braucht. Selbst Janko Röttger's "Mix Burn & RIB" kann ich auch ganz normal von seiner Website downloaden. Meine Einschätzung, dass die dezentralen Filesharing-Netzwerke (hauptsächlich) für den illegalen Dateitausch geschaffen wurden, beruht im wesentlichen auf seiner Beschreibung der Entwicklung der Tauschbörse Napster, die nach der Legalisierung eben einfach langweilig war, weil die wirklich gute Musik fehlte. Die dezentralen Netze waren da attraktiver und die Programmierer haben sich ja auch auf die Klage der Musikindustrie ins Ausland verdrückt, um einem ähnlichen (Filter-)Schicksal zu entgehen.
Ich finde die Technologie, die sie geschaffen haben, trotzdem faszinierend und wichtig, nicht dass Sie mich falsch verstehen, aber sie birgt eine sehr hohe Gefahr, mißbraucht zu werden. Wer ihre Nutzung über seinen Anschluss zulässt, muss vielleicht etwas höhere Sorgfaltspflichten akzeptieren, was die Kontrolle betrifft.
Das Problem sei die Tatsache des mangelnden Bewusstseins für die Risiken in der Öffentlichkeit, sagen Sie. Ob Aufklärung hilft? Der Film War Games lief vor 25 Jahren, war nicht besonders realistisch, aber einfach zu verstehen. Auch die Rechtsgrundlagen für die Verfolgung von Filesharing-Straftaten sind öffentlich diskutiert worden. Und mit der aktuellen Aufklärung durch Kollegen und bestimmte Presseorgane mache ich gerade sehr negative Erfahrungen.
Ihr Vergleich mit Ladendiebstählen macht doch die traurige Wahrheit deutlich: Wir alle haben gelernt, im Bus zu bezahlen, und unseren Kindern das Abstempeln von Fahrkarten beizubringen. Aufklärung ist hierfür nicht der Grund, sondern das Bewußtsein, dass andernfalls ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" zu bezahlen ist, und im ICE oder im Wiederholungsfall die Sache auch deutlich unangenehmer und teurer werden kann.
Wie im Zug stellen sich Fragen, die ähnlich derjenigen sind, ob man als Kontrolleur ein 14jähriges Kind, das man ohne Fahrkarte antrifft, am nächsten dunklen Bahnhof aussteigen lassen darf. Diese Fragen sollten wir ernsthaft diskutieren.
Was ich im Moment erlebe sind Diskussionen, ob mit dem "erhöhten Beförderungsentgelt" mehr verdient werden kann, als mit Fahrkarten und wie man sich taktisch verhält, um weiter ganz umsonst zu fahren. Die einen raten, keinem der Kontrolleure auch nur einen cent zu geben, und versuchen es mit einer Hasskampagne; die anderen raten, wenn man ertappt wird, "erst mal zu zahlen", selbst wenn man gar nicht Schwarzgefahren ist. Ich wäre dafür, zur Mitte zurückzukehren und den "schmalen Grad" zwischen Kreativen und Konsumenten in Angriff zu nehmen. Dafür bräuchten wir allerdings etwas mehr Balance und weniger Schubsen.
Wobei ich mit Schubsen nicht Sie meine, Herr Kollege, um das klar zu sagen.
Beste kollegiale Grüße
Peter Nümann
Guten morgen liebe Leser,
AntwortenLöschenallen voran H.Nümann.
auch ich bin ein Störer und habe in den letzten 3 Wochen, natürlich 3 schreiben wegen störens erhalten.Soweit so gut oder eben auch nicht.
Etwas seltsam ist das ich innerhalb einer Minute also schon 3 urheberrechtlich geschützte Werke Down und zum upload freigegeben haben soll.Schön wäre es wenn mein Anschluß im ländlichen Raum auch nur für eines der Lieder dazu schnell genug wäre.
Zum anderen sind die zur anzeige gebrachten Lieder alle frei über Youtube erhältlich.Das heist diese werden von den Rechteinhabern verschenkt und wenn ich nun diese weiterverschenke wollen die bei mir abkassieren?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Mit freundlichem Gruß : M.Luz
Liebe Leser, Liebe Rechtsanwälte,
AntwortenLöschenwenn die Kanzlei Nümann und Lang seriös arbeiten würde, dann könnte man auch sagen "Diese Kanzlei verfolgt die Täter".
Da Herr Nümann ja selbst sagt:
Zitat "Trotzdem bin ich ebenfalls dagegen, die Haftung der Anschlussinhaber überzustrapazieren, wenn sie nicht die Täter sind. Was aber, wenn man nicht ermitteln kann, wer der Täter ist?
Jetzt Frage ich Sie, was tun Sie wenn man Ihnen den Täter nennen würde? Gegen wen würden Sie dann vorgehen? (Täter oder Anschlussinhaber)
Mit allem respekt Herr Nümann es geht Ihnen so ist dies mein Gefühl definitiv nicht darum die Täter zu finden, vielmehr geht es darum das Geld einzutreiben, so muss man es ja schon sagen. Ganz ehrlich, ich finde Sie bzw. Ihre Kanzlei eine schande für den Beruf.
Mfg
Den Schreiben davor kann man nur zustimmen,
AntwortenLöschenNümann & Co haben ja nicht einmal die Courage
zu Anfragen von TV-Sender(n)Stellung zu beziehen.Diese Kanzlei ist so dreist,antwortet nicht mal auf Mails,Briefe usw.Ihnen gehts doch nur um Abzockerei,wobei viele Sachen von Denen nicht einmal aktivlegitimiert sind(u.a.Urteil Düsseldorf).Dieser Kanzlei sollte man die Konzessionen entziehen,die haben mit Seriösität nichts zu tun,nur Abzockerei!!
Sie wehren sich ja nun vehement gegen Urteil 10.05.2010,Ihnen scheinen auf Grund der 100 eus Decklung die Felle wegzuschwimmen wie man aus Foren eindeutig erlesen kann.Diese Kanzlei sollte eigendlich doch bald mal merken mit FAKE Mail Hack auf die Kanzlei was Ihnen bald blüht,selbst genügend Strafanzeigen einzufangen....
Mehr brauch man zu den Laden nicht zu sagen,oder??
MfG Anonym 2
Ich will ja niemanden zu nichts anstiften, aber vielleicht (ganz sicher!) an dieser Stelle mal laut denken: (hört sich gut an, was?)
AntwortenLöschen>> Ist die gleiche Formel wie: Ich möchte mich ja nicht einmischen *einmisch*, ich möchte niemandem zu nahe treten *nahetret*, ich möchte ja niemanden verpetzen *petz*) willkommen im verlogenen Land der verblumten Euphemismen. << Aber nun BTT:
Was würde passieren wenn jeder der Abgemahnten die 23€ in die Hand nimmt um die Kanzleien selbst Re:abzumahnen und zwar in einer Masse das die gar nicht mehr die Zeit haben rechtzeitig zu wiedersprechen.
Ohne dafür weiteres Personal einzustellen das sie aufgrund untenstehender Beweisführung nicht entlohnen können?
Des weiteren sollten auch gleichzeitig eingehende Faxe und Anrufe sowie Spammails diese Abmahn-Kanzleien DDoSen.
Was auch nicht verkehrt wäre sind ein paar mit Fristen versehene §34/35 BDSG Briefchen und vielleicht fällt bei dieser PRODUKTIVEN Diskussion dem ein oder anderen Internetteilnehmer oder Abgemahnten auch noch die ein oder andere Nettigkeit ein?
-> Observierungen, Fotos
-> Internetpranger mit Meinungen
-> ect pp
Wie man in den Wald ruft...
Das doofe daran ist nur: Das Internet ist der größte Wald der Welt. Vielleicht findet sich ja einer der die Nerven hat hierfür eine .to Community auserhalb von Deutschland zu betreiben.
Wichtig dabei ist das die Jungs gar nicht mehr vor Stress und Nerverei zum Tagesgeschäft kommen dürfen, denn wer in unserer kapitalistischen Gesellschaft kein Geld verdient fährt über kurz oder lang an die Wand.
Meine persönliche Einschätzung ist das dies nach ein bis zwei Quartalen der Fall sein dürfte. -> 100 Tage.
Wie war das nochmals mit dem zweischneidigen Schwert oder den beiden Seiten der Medallie?
Grüße
Abgemahnt :/
---
'Death to the false ones
Dance on a string
Till the blood on your sword is the blood of a king'
Hallo,
AntwortenLöschenich bin auch ein Abgemahnter von N&L (3x),
habe aber nicht selbst gesaugt.
Sicher ist das eine teure Angelegenheit,
aber Unrecht bleibt Unrecht. Als Abzocke habe
ich es trotzdem emfungen. Liegen die Probleme aber nicht woanders? Der Vergleich mit
dem KFZ-Halter hinkt ein wenig, finde ich.
wenn mein Auto geblitzt wird und ich nachweislich nicht gefahren bin, kann ich unter gewissen Vorraussetzungen Gebrauch vom Zeugnisverweigerungsrecht machen. Wo gibt es
sowas bei Abmahnvorgängen?
Liegen die Probleme nicht wo anders?
Würden vernünftige Gesetze nicht helfen?
Die Forderungen der Anwälte stimmen fast nie mit dem tatsächlichem Schaden überein.
Dann wäre da noch eine andere Sache.
Müssen Musik, Film und Software so teuer sein?
Schaut man sich die Titel an, die abgemahnt werden mal an, stellt man fest, das wahrscheinlich viele Titel von jungen Menschen
heruntergeladen werden. Man treibt sie ja förmlich zum Filesharing, weil Medien und Software für sie nicht zu bezahlen sind.
Sollten die Urheber nicht mal darüber nachdenken? Bei günstigeren Preisen würden mit
Sicherheit weniger aufs Sharing zurückgreifen.
Gruss
Abgemahnt1350
oh je, auf einmal sind alle Abmahnopfer wie peinlich! Fakt ist: Jeder der illegal runter geladen hat ist ein Straftäter und Eltern haften für ihre Kinder! Wer sein Netz nicht absichert ist selbst schuld! Ich habe mit den Leuten, die mal wieder nur jammern kein Mitleid und ich bin sogar der Ansicht, das man die Straf auf allgemein 5000 Euro erhöhen sollte und in Einzelfällen natürlich ein Strafverfahen einleiten muss! Ihr seid selbst schuld daran! So einfach ist das!
AntwortenLöschenTja, haste Recht das Problem ist einfach diese ach so armen Opfer meinen sie täten nix schlimmes dabei weiss doch jeder: Wer Tauschbörsen benutzt oder sein Anschluss dazu missbraucht wird, macht das nicht für einen Song sondern für ettliche den Leuten ist schon bewußt das sie Straftaten begehen, wollen aber den Schaden und die Strafe nicht bezahlen und sprechen von Abzockerei! Auch ich bin der Ansicht, das 5000 Euro beim ersten Verstoß angemeßen sind denn nur so lernen es die Filesharer! Es wundert mich, das die teilweise mit lächerlichen 100 Euro davon kommen obwohl sie bewußt diverses Material geklaut haben. Eine einfache Lösung wäre doch: Sperren aller Filesharingportale, wie BearShare, RapidShare usw. alles dicht machen und zwar EU weit dann ist Ruhe im Karton! Heutzutage gilt ja "Geiz ist geil" also wird eben im Internet fröhlich geklaut sogar bei Youtube sind viele Videos illegal hochgeladen worden ich denke das erst die Sperrung und massive Strafen gegen Filesharer das Problem lösen. Den Leuten ist eben nicht bewußt, das sie Straftaten begehen. Ich meine wenn die ein Knöllchen kriegen sind Polizisten dann auch auf einmal Abzocker? Nein, die Leute müssen für ihre Taten sehr viel härter bestraft werden. Ich denke man muss sog. Filesharing Portale/Programme EU weit, vielleicht sogar weltweit verbieten, löschen und sperren. Technisch ist das überhaupt kein Problem! Einfache Lösung für illegale Downloads. Download wie Upload von Urheberrechtlich geschütztem Material ist eben strafbar es gibt hier keine Ausnahmen, unabhängig von der Menge.
AntwortenLöschen