Die ersten Urteile sind da: Wer ein Flirt-SMS-Angebot betreibt und dabei den Kunden nur vorgaukeln lässt, dass sich auf der anderen Seite der Leitung ein Flirtwilliger befindet, wird wegen Betrugs bestraft.
Ich hatte schon einmal über einen Fall vor dem Landgericht Kiel berichtet. Dieser Fall ist zwar noch nicht abgeschlossen, dabei aber zwei parallele Verfahren:
Eine Kollegin der in Kiel angeklagten Drahtzieher stand vor dem Amtsgericht Flensburg vor Gericht: Die "Teamleiterin" eines Call-Centers, in dem die SMS aufliefen, wurde hier zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung verurteilt. Mehr als 700.000 Handynutzer um rund 46 Millionen Euro geschädigt worden, die betreffende Frau wusste von der angewandten Masche, weiß die SHZ zu berichten.
In einem weiteren Prozess vor dem Landgericht Braunschweig gab es zweieinhalb Jahre Haft für den Betreiber eines solchen Angebots, wie NDR Online berichtet. 190.000 Geschädigte sprechen eine deutliche Sprache. Immerhin konnten noch 400.000 Euro auf den Konten des Betrügers sicher gestellt werden, die den Opfern wieder zufließen sollen.
Das stellt immerhin eine kleine Genugtuung für all die "Gehörnten" dar.
15.02.2010
Gefälschte Flirt-SMS: erste Urteile
von
Rechtsanwalt Sebastian Dosch
Labels:
Betrug,
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Strafrecht
1 Kommentare:
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Ich finde die Strafen für solche Betrüger viel zu niedrig! Und was ist mit dem Geld, das nicht sichergestellt werden konnte? Die Betrüger sollten jeden Cent wieder zurückzahlen müssen!
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