19.02.2010

Vorbeugende Unterlassungserklärung in Filesharing-Fällen?

Ich habe vor Kurzem einem Mandanten zu einer vorbeugenden Unterlassungserklärung (vUE) geraten. Das tue ich eigentlich eher selten. Nunmehr hat der Mandant Zweifel, ob er sich nicht vielleicht dadurch selbst angezeigt hat. In diversen Foren wird dies auch so vertreten und von einer vUE generell abgeraten, während es auf der anderen Seite sogar Anwälte gibt, die "Anti-Abmahn-Pakete" schnüren und mal eben kurz vUE an alles, was sich gerade so am Abmahnhimmel regt versenden.

Das hier habe ich dem Mandanten geantwortet:

Nein, Sie haben sich nicht selbst angezeigt. Es liegt nur der (in meinen Augen seltene) Fall vor, in dem eine vorbeugende Unterlassungserklärung sinnvoll ist - und zwar aus dem folgenden Grund:

Die Kanzlei, die die Abmahnungen durchführt, und die Firma, die mit der Recherche nach Filesharern beauftragt wurden, werfen Ihnen in einer Abmahnung vor, auf Ihrem Rechner eine Datei gefunden zu haben, in der der Song "A" vertreten ist.

Dieselbe Kanzlei und dieselbe Firma mahnen derzeit auch einen weiteren Song "B" ab, der ebenfalls in der Datei zu finden ist, die sich auf Ihrem Rechner befinden soll.

Auf die Abmahnung des Titels "A" hin versenden wir eine modifizierte Unterlassungserklärung - ohne Schuldanerkenntnis.

Und da wir wissen, dass der Titel "B" auch abgemahnt wird, und da wir davon ausgehen, dass dieser über die Kanzlei auch abgemahnt werden wird, schicken wir eine vorbeugende Unterlassungserklärung - ebenfalls ohne Schuldanerkenntnis.

Die sonstigen Titel, die von anderen Kanzleien (und aufgrund der Ermittlung anderer Firmen) abgemahnt werden, haben wir eben gerade nicht mit einer vUE bedacht. Denn die haben ja vielleicht den Anschluss des Mandanten noch nicht ermittelt.

Es kommt dann auch immer die Frage, ob die abmahnenden Kanzleien oder die ermittelnden Firmen sich ggf. untereinander absprechen. Manchmal kann man tatsächlich diesen Verdacht hegen. Ich gehe aber grundsätzlich eher nicht davon aus.

1 Kommentare:

  1. Mache ich bei einigen Kanzleien schon seit langem, da meist nach einem Titel nach Kurzem ein weiterer (uns bekannter) Titel im Zusammenhang abgemahnt wird - bisher hat es keine Probleme gegeben.
    Ich gehe auch nicht von einer Absprache der abmahnenden Kanzleien untereinander aus - da jedoch z.B. DigiProtect für verschiedene Kanzleien arbeitet ist bei Festsstellung einer IP-Adresse die Weitergabe an mehrere Abmahnkanzleien wahrscheinlich.

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