15.03.2010

Der durchschnittlich informierte Internetnutzer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Preisangaben in Preissuchmaschinen wie idealo.de stets aktuell gehalten sein müssen.

Im aktuellen Fall hatte ein Händler eine Espressomaschine zu einem sehr günstigen Preis angeboten und dies der Preissuchmaschine mitgeteilt. Daraufhin führte er für dieses Produkt die Liste der günstigsten Anbieter an. Dann entschied der Händler sich dazu, den Preis anzuheben, änderte in seinem Internet-Shop den Preis nach oben ab und teilte dies zugleich der Preissuchmaschine mit. Diese veröffentlichte diesen neuen Preis nicht sofort, so dass der zu niedrige und somit dann falsche Preis auch noch drei (!) Stunden später bei der Preissuchmaschine angezeigt wurde.

So nicht, urteilte der BGH laut seiner Pressemeldung - das sei wettbewerbswidrig. Dabei stellte er auf das ab, was der durchschnittlich informierte Nutzer von Preissuchmaschinen erwartet:
"Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität. Zwar sind Verbraucher heute mit den Besonderheiten des Internets und damit auch mit dessen technischen Grenzen weitgehend vertraut. Sie gehen aber davon aus, dass die in einer Preissuchmaschine angebotenen Waren zu dem dort angegebenen Preis erworben werden können, und rechnen nicht damit, dass die dort angegebenen Preise aufgrund von Preiserhöhungen, die in der Suchmaschine noch nicht berücksichtigt sind, bereits überholt sind."
Drei Stunden - das ist harter Tobak, wie ich finde. Denkt der durchschnittlich informierte Surfer tatsächlich, dass die Preise, die über Drittanbieter zu finden sind, immer aktuell sind? Wie oft schon kam es vor, dass das Angebot, das ich über idealo.de, guenstiger.de, geizhals.de oder wie die Preissuchmaschinen alle heißen, aufrufen wollte, schon wieder teurer geworden war?

Letztlich hatte ich daher angenommen, dass die Angaben durch die Preissuchmaschinen selbst gesucht und ausgewertet würden. Dass das nicht immer mit Minuten-Genauigkeit geschehen konnte, war mir jedenfalls schon aufgrund der schieren Masse an Preisinformationen klar. Da war ich wohl nicht "durchschnittlich informiert".

Aus aktuellem Anlass habe ich darum eine Umfrage gestartet (rechts oben). Wenn Sie Lust haben, nehmen Sie sich doch bitte die Zeit...

BGH, Urteil vom 11.3.2010, Aktenzeichen I ZR 123/08

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