Die Uptunes GmbH, die bekannt ist wegen Abmahnungen durch die Kanzlei Nümann und Lang beispielsweise der Titel
- Dance Nation vs. Shaun Baker - Sunshine 2009
- Shaun Baker feat. Maloy - Give!
- Shaun Baker feat. Maloy - Hey Hi Hello
Vorgelegt worden war wohl ein englischer Vertrag - allerdings ohne deutsche Übersetzung. Dies sei nicht ausreichend, so das Gericht. Auch der auf der CD angebrachte (P)-Vermerk - siehe hierzu Wikipedia - sei nicht ausreichend, um die Rechtsinhaberschaft im konkreten Fall zu beweisen.
Grund zum Jubeln ist das noch nicht - eine Übersetzung des englischen Vertrages ist wohl einfach zu besorgen. Und ob andere Gerichte auch so urteilen werden, bleibt abzuwarten. Ich werde mir mal das Urteil im Wortlaut schicken lassen und dann weiter darüber berichten.
[Update 10.05.2010] Habe den Link von Shual aus den Kommentaren oben eingearbeitet - danke auf diesem Wege.





Link zum Urteil. Berufung bereits angekündigt.
AntwortenLöschenhttp://www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/urteil_2010-04-14.pdf
Kurze Ergänzung: "Das Gericht habe nicht zweifelsfrei feststellen können, dass die Uptunes GmbH tatsächlich Rechteinhaberin an den fraglichen Titeln gewesen sei."
AntwortenLöschenEs handelte sich nur um einen Titel-Strang, der in vierfacher Form veröffentlicht wurde. Bei den Veröffentlichungen mit Maloy dürfte die Rechteübertragungskette bei Weitem besser dastehen.