31.05.2010

Bundespräsident Köhler tritt zurück

... ich wusste gar nicht, dass das geht. Aber doch, zwar spricht Art. 54 GG (Grundgesetz) nicht ausdrücklich von der Möglichkeit, das Amt niederzulegen, doch § 51 BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz) setzt diese Möglichkeit sogar voraus.

Ich zolle einem Bundespräsidenten Respekt, der sein Amt sehr ernst genommen hat, der nicht nur Gesetzesabzeichner war, sondern unbequeme Themen an- und ausgesprochen hat und der nun die Konsequenzen zieht in einer politischen Stimmungslage, in der nicht nur er, sondern auch andere Verfassungsorgane gerne von Politikern und anderen so genannten Vorbildern zu deren eigenen Vorteil und ohne Rücksicht auf Wahrheit, Rechtmäßigkeit oder Anstand in die Kritik genommen wurde und wird.

Ich zolle Ihnen Respekt, Herr Köhler. Vielen Dank für Ihren Einsatz.

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3 Kommentare:

  1. Er war der schwächste Bundespräsident, den die Bundesrepublik in 50 Jahren gesehen hat, seine öffentlichen Reden hinterließen den Eindruck eines Verwirrten, und nach ihm kann es eigentlich nur besser werden.

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  2. Horst Köhler ist nicht der erste Bundespräsident, der von diesem Amt zurücktritt.
    In dieser Hinsicht - aber auch nur in dieser! - folgt er tatsächlich Heinrich Lübke nach, der ebenfalls seine zweite Amtszeit nicht beendete (das fällt aber nicht auf, weil er erst kurz vor Schluß seinen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen erklärte).

    Mein Vorredner muß einen anderen Bundespräsidenten meinen als den Horst Köhler, den ich kennengelernt habe.

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