Jetzt folgt ein ebenfalls bemerkenswerter Rechtsstreit, der sich aber nicht um die Originale, sondern um eine Neuausgabe des "SUMO". Dieses war mit 26,7 x 37,4 cm kleiner. Und es enthielt zwar die selbe Anzahl an Bildern, jedoch waren 74 von insgesamt 398 Fotos ausgetauscht worden.
Der herausgebende Verlag warb für die Neuausgabe mit folgenden Werbeaussagen:
- neue Ausgabe (des SUMO)
- Die Wiederauferstehung des teuersten Buchs des 20. Jahrhunderts
- wieder erhältlich
- Diese Ausgabe zum 10. Geburtstag des SUMO hat dieselbe DNA wie die Rekorde brechende limitierte Originalversion
- Helmut Newton wäre sicher hoch erfreut darüber, dass SUMO jetzt, ein Jahrzehnt nach seiner Erstveröffentlichung, in einem Format herausgegeben wird, das eine demokratischere Verbreitung ermöglicht
- SUMO ist wieder da!
Die oben genannten Werbeaussagen dürften nicht mehr verwendet werden, die Werbung im Internet oder auf dem Klappentext musste demnach geändert werden.
Interessant ist jetzt, wie der Verlag mit dieser Verfügung umgegangen ist. Nach einigen Zwischenversionen, die ich leider nicht abgespeichert habe, ist derzeit ein Text online, der sich an die ursprüngliche Version anlehnt, aber in den entscheidenden Teilen abgeändert wurde.
Zwar findet man das "wieder erhältlich", jedoch nunmehr in anderem Kontext:
"Die „Volksausgabe“ von SUMO – endlich wieder erhältlich, in von June Newton überarbeiteter Ausgabe"Das "endlich wieder" hört sich für mich so an, wie wenn die im Format kleinere Neuauflage bereits einmal vergriffen gewesen sei. Ob dies der Fall ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Letztlich ist die nunmehr verwendete Formulierung gänzlich anders als die ursprüngliche und hat sich auch in ihrer Bedeutung geändert. Wenn man das wörtlich nimmt, ist nunmehr nicht mehr der SUMO wieder erhältlich, sondern die überarbeitete Ausgabe ist wieder erhältlich.
Und aus der "neuen Ausgabe" ist nunmehr eine - leicht an die Bild-Zeitung erinnernde - "Volksausgabe" geworden. Das dürfte dem Unterlassungsanspruch letztlich genügen.
Aus der "Wiederauferstehung" ist eine "Hommage" geworden, was so vorher schon im Untertitel aufgeführt worden war. Damit wirkt man dem Eindruck entgegen, es handele sich um eine lediglich kleinformatige Ausgabe des SUMO.
Der Part mit der demokratischen Verbreitung liest sich nunmehr so:
"Diese neue Ausgabe ist die Erfüllung eines Traums. Helmut Newton wäre sicher hoch erfreut darüber, dass SUMO jetzt, ein Jahrzehnt nach seiner Erstveröffentlichung, von June Newton überarbeitet in einem Format herausgegeben wird, das eine demokratischere Verbreitung ermöglicht und seine Kunst einem großen Publikum zugänglich macht."Das Oberlandesgericht hatte an der ursprünglichen Aussage kritisiert, dass "den angesprochenen Verbrauchern [...] suggeriert [wird], dass sie das Buch SUMO nunmehr in einer Sonderausgabe für das breite Publikum erwerben könnten, die sich inhaltlich nicht von der Originalversion unterscheide." Diesem Eindruck wird meines Erachtens nunmehr ausdrücklich entgegengewirkt, indem man auf die Überarbeitung durch June Newton hinweist.
(Hervorhebung durch den Verlag)
Die DNA findet sich nunmehr gar nicht mehr im eigentlichen Text, lediglich im oberen Teil des Bildschirms liest man nunmehr:
"Endlich wieder erhältlich! Diese von June Newton überarbeitete Ausgabe zum 10. Geburtstag des SUMO hat dieselben DNA-Sequenzen wie die Rekorde brechende limitierte Originalversion, deren Preis seit ihrer Veröffentlichung im Jahr 1999 um ein Fünffaches gestiegen ist."Ob das allerdings ausreicht? Das Gericht hatte geurteilt:
"Unstreitig haben Bücher keine DNA. Bei Lebewesen mag dieselbe Zusammensetzung der Erbinformationen, für die das Kürzel DNA (deoxyribonucleic acid, Desoxyribonukleinsäure) steht, statt für völlige Identität nur für dieselbe Abstammung sprechen. Im streitbefangenen Zusammenhang muss der Verbraucher den Satz aber so verstehen, dass die angekündigte Buchausgabe dem „Phänotyp“ des Originals bis auf das Format praktisch vollständig, insbesondere aber bei der Zusammenstellung der Einzelbilder des Fotobandes entspreche."Nimmt man nun also den Zusammenhang und insbesondere den Hinweis auf die Überarbeitung der Auflage, sollte auch dies dem Unterlassungsanspruch genügen.
Interessanterweise wurde mittlerweile auch die - bis Ende letzter Woche noch unveränderte - englische Version des Textes auf der Homepage des Verlages angepasst und bringt nun einen an die deutsche Neuversion angelehnten Text.
Ich denke, der Verlag wird damit leben können und dennoch genügend Exemplare des Buches verkaufen können, das auch in veränderter Version sicherlich immer noch sehr





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