Für Kühl- und Gefriergeräte genügte diese Einteilung irgendwann (wohl 2003) nicht mehr, so dass die Klassen "A+" und "A++" für noch sparsamere Geräte dazu kamen.
Eine große Elektromarktkette warb Anfang des Jahres für eine Kühl-/Gefrierkombination mit den Worten "sehr sparsam im Energieverbrauch" - dieses Gerät gehörte der Klasse "A+" an. Der Verbraucherzentrale Hamburg war das ein
"weil von insgesamt 543 Geräten 308 Geräte der Energieeffizienzklasse A+ zuzuordnen seien, zu der auch das beworbene Produkt zähle. Immerhin fast 17 % aller auf dem Markt befindlichen Geräte seien mit dem Label A++ ausgewiesen und hätten somit eine deutlich bessere Energieeffizienzklasse. Auch innerhalb der Gruppe der Energieeffizienzklasse A+ stelle sich das beworbene Gerät nicht als besonders sparsam im Energieverbrauch dar."
Das Gerät ist damit also gerade noch Mittelmaß - Kühlgeräte mit Labels, die schlechter als A sind, scheint es kaum noch zu geben.
Das Gericht gab den Verbaucherschützern Recht und untersagte die Werbung: Diese sei für den durchschnittlichen Verbraucher irreführend, weil dieser - auch ohne die Einzelheiten der genauen Klassifizierung zu kennen - der Werbeaussage Glauben schenken würde. Mit der Aussage "sehr sparsam" hätte die Elektromarktkette das Gerät in eine Spitzengruppe gestellt, die ihm jedoch nicht gebühre.
Weiter:
"Das Gericht kann sich der Auffassung der Beklagten, die dargelegte Irreführung werde dadurch korrigiert, dass die Energieeffizienzklasse des Geräts zutreffend mit A+ angegebenen werde, nicht anschließen. Selbst der aufgeklärte Verbraucher weiß nicht, dass heutzutage mehr als 50 % aller Geräte zu den beiden höchsten Effizienzklassen zählen. Dasselbe gilt hinsichtlich des Umstandes, dass bereits 17 % aller Geräte die Energieeffizienzklasse A++ haben. Aufgrund der Bezeichnung "sehr sparsam" erwartet er vielmehr, dass sich das Gerät im obersten Bereich der Sparsamkeit bewegt."Ich selbst muss gestehen, dass ich noch vor Kurzem ein Gerät mit der Energieeffizienzklasse "A+" gekauft habe und dachte, das sei schon besser als die eigentliche Bestnote "A" und daher sicherlich besonders sparsam. Und das, obschon ich mich durchaus als aufgeklärter Verbraucher sehe. Vielleicht sollte man bei der EU mal darüber nachdenken, die Kennzeichnung so zu fassen, dass derlei Irrtümer nicht mehr vorkommen können.
Das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 12.07.2010, Aktenzeichen 12 O 37/10, ist noch nicht rechtskräftig.





Wenn ich bei einem A++ Kühlschrank vielleicht 50 Euro gegenüber einem A+ an Energiekosten über die Laufzeit spare, aber dafür 200 Euro mehr bezahlen soll, ist meine Entscheidung klar.
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