Das wird jetzt anders. Nachdem sich die EU schon im Jahr 2005 grundsätzlich darauf geeinigt hatte, dass es eine gute Idee sei, die Vollstreckung EU-ausländischer Bußgeldbescheide auch im jeweiligen Inland zu ermöglichen, werden jetzt Nägel mit Köpfen gemacht: Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, nach dem Bußgelder über 70,- Euro aus dem EU-Ausland in Deutschland vollstreckt, also eingetrieben werden können. Der Bundesrat muss zwar noch zustimmen, das ist aber wohl lediglich eine Formalie.
Die 70,- Euro sind aber gerade im Ausland sehr schnell überschritten. Beispiele gefällig? Der ADAC hat auf seiner Internetseite ein paar Bußgelder zusammengestellt:
- Wer in Italien tagsüber 20 km/h zu schnell fährt, ist mindestens mit 155,- Euro dabei - nachts wird noch einmal ein Drittel auf den Betrag aufgeschlagen.
- In der Slowakei sind 0,0 Promille angesagt - wer sich trotzdem nach einem Bier ans Steuer setzt, zahlt mindestens 230,- Euro.
- Und wer in Griechenland eine rote Ampel überfährt, wird mit mindestens 350,- Euro zur Kasse gebeten.
- Die gute Nachricht: Parkverstöße sind in der Regel billiger als 70,- Euro - darauf verlassen sollte man sich aber nicht.
Übrigens brauchen Sie nicht zu befürchten, sich nunmehr auch noch mit fremdsprachigen Bußgeldbescheiden herumschlagen zu müssen: Die Staaten sind verpflichtet, diese in einer für den Empfänger verständlichen Sprache abzufassen. Und das wird in der Regel die Muttersprache des Verkehrssünders sein. Na, immerhin.





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