13.07.2010

Knöllchen werden bald EU-weit eingetrieben. Passen Sie im Urlaub lieber auf!

Ein Strafzettel im Urlaub ist ärgerlich. Bislang konnte man sich aber in den meisten Fällen einigermaßen beruhigt zurücklehnen, wenn man wieder in Deutschland angekommen war: Die Vollstreckung eines solchen "Knöllchens" war in Deutschland nicht möglich.

Das wird jetzt anders. Nachdem sich die EU schon im Jahr 2005 grundsätzlich darauf geeinigt hatte, dass es eine gute Idee sei, die Vollstreckung EU-ausländischer Bußgeldbescheide auch im jeweiligen Inland zu ermöglichen, werden jetzt Nägel mit Köpfen gemacht: Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, nach dem Bußgelder über 70,- Euro aus dem EU-Ausland in Deutschland vollstreckt, also eingetrieben werden können. Der Bundesrat muss zwar noch zustimmen, das ist aber wohl lediglich eine Formalie.

Die 70,- Euro sind aber gerade im Ausland sehr schnell überschritten. Beispiele gefällig? Der ADAC hat auf seiner Internetseite ein paar Bußgelder zusammengestellt:
  • Wer in Italien tagsüber 20 km/h zu schnell fährt, ist mindestens mit 155,- Euro dabei - nachts wird noch einmal ein Drittel auf den Betrag aufgeschlagen. 
  • In der Slowakei sind 0,0 Promille angesagt - wer sich trotzdem nach einem Bier ans Steuer setzt, zahlt mindestens 230,- Euro.
  • Und wer in Griechenland eine rote Ampel überfährt, wird mit mindestens 350,- Euro zur Kasse gebeten.
  • Die gute Nachricht: Parkverstöße sind in der Regel billiger als 70,- Euro - darauf verlassen sollte man sich aber nicht.
Fahren Sie also sehr vorsichtig und informieren Sie sich ausführlich über die im jeweiligen Urlaubsland geltenden Verkehrsregeln. Wie schwer das manchmal sein kann, zeigt sich beispielsweise bei den italienischen Fahrverbotszonen in Innenstädten, "Zona a traffico limitato". Der ADAC hat hier ein 8-seitiges Dokument veröffentlicht, das darstellt, wer wann in welcher Lage und mit welchem Fahrzeug wohin fahren darf: die richtige Reiselektüre also.


Übrigens brauchen Sie nicht zu befürchten, sich nunmehr auch noch mit fremdsprachigen Bußgeldbescheiden herumschlagen zu müssen: Die Staaten sind verpflichtet, diese in einer für den Empfänger verständlichen Sprache abzufassen. Und das wird in der Regel die Muttersprache des Verkehrssünders sein. Na, immerhin.

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