15.07.2010

Recht, lesenswert: Artikel von Kollege Dr. Wachs zum Thema "Kosten einer anwaltlichen Vertretung bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung"

Ein von mir sehr geschätzter Kollege, Dr. Alexander Wachs, der auch für die Initiative Abmahnwahn-Dreipage tätig ist, hat einen sehr lesenswerten Artikel geschrieben, der sich mit den Kosten einer anwaltlichen Vertretung bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen befasst.

Interessant ist dieser Beitrag für alle, die vor der Frage stehen, ob sie zum Anwalt gehen, wenn sie gerade eine Abmahnung wegen Filesharings, wegen unerlaubter Veröffentlichung eines Bilds, einer Grafik oder beispielsweise eines Kartenausschnitts im Internet erhalten haben. Diese Abmahnungen, die häufig von Anwälten vorgenommen werden, sind in der Regel mit dem Angebot einer pauschalen Schadensersatzzahlung z.B. in Höhe von 450,- Euro, 856,- Euro oder 1.200,- Euro verbunden. Je nach beratendem Anwalt können die Kosten, die der Abgemahnte dann an seinen eigenen Anwalt zu zahlen hat, diese Angebote sogar noch übersteigen.

Das muss nicht sein! Lesen Sie daher den Artikel und informieren Sie sich vorher, welche Leistungen Sie für welchen Preis von Ihrem Anwalt erhalten.

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