Wenn ich eine Abmahnung bekomme, versuche ich zunächst, so viel wie möglich über das abgemahnte Werk herauszufinden. Bei den Erwachsenenfilmen wie dem soeben abgemahnten Werk "Party-Ficker" mit Vivian Schmitt hilft glücklicherweise meist der Blick ins Internet - und schon hat man einen Scan des Filmcovers vor sich auf dem Bildschirm.
Dieses Mal wunderte es mich, da die Abmahnung im Auftrag der Silwa Filmvertriebs AG in Essen ausgesprochen wurde und der oben genannte Film auf seinem Cover diese Firma gar nicht aufführt. Stattdessen steht da der Name "Videorama".
Aber auch das hat sich schnell aufgeklärt: Videorama wurde, wenn man der Webseite von Silwa Glauben schenken mag, 1983 von Silwa übernommen und ist nun in deren Firmenverbund (wie auch immer das zu verstehen ist).
Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen - hierin erkennen Sie dem Grunde nach den Schadensersatzanspruch aus der Verletzung der Urheberrechte an und verpflichten sich darüber hinaus noch zur Zahlung der Anwaltskosten. Beides ist nicht unbedingt nötig und gehört jedenfalls nicht in eine Unterlassungserklärung hinein.
Lassen Sie sich im Zweifel beraten.
20.09.2010
U + C Rechtsanwälte mahnen ab für Silwa Filmvertrieb AG. Oder doch für Videorama?
von
Rechtsanwalt Sebastian Dosch
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