Deswegen erstaunte mich die Meldung, dass die EU-Kommission nunmehr (Industrie-)Zucker in Fruchtsäften verbieten will. Aha, dachte ich mir, da sind die Deutschen also wahrscheinlich schon weiter, denn hier dürfen Fruchtsäfte doch eben nur 100% Frucht enthalten.
Um sicher zu gehen, blätterte ich mal nach - und siehe da: Ich war einem - vermutlich weit verbreiteten - Irrtum aufgesessen. Denn die Fruchtsaftverordnung regelt dazu Folgendes:
"Die Verwendung von Zuckerarten ist [...] bei der Herstellung der in Anlage 1 Nr. 1 bis 3 genannten Erzeugnisse [darunter fallen auch Fruchtsäfte, Anm.d.Red.] mit Ausnahme von Birnen- und Traubensaft zur Korrektur des sauren Geschmacks in einer Menge von höchstens 15 g/l oder zur Erzielung eines süßen Geschmacks in einer Menge von insgesamt höchstens 150 g/l zugelassen."Immerhin muss der Zusatz - wenigstens zum Teil - gekennzeichnet werden. Zum Beispiel dann, wenn
"zur Erzielung eines süßen Geschmacks Zuckerarten zugesetzt wurden", muss also "in Ergänzung der Verkehrsbezeichnung die Angabe "gezuckert" oder "mit Zuckerzusatz", gefolgt von der Angabe der höchstens zugesetzten Zuckermenge in Gramm je Liter, bezogen auf die Trockenmasse" angegeben werden.
Kompliziert, kompliziert. Na, dann stellt der Vorschlag der Kommission, Zuckerzusätze gänzlich zu verbieten, doch zur Abwechslung mal eine Vereinfachung dar, oder?





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