Es hat die Verfassungsbeschwerde der Frau Sch. gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.01.2005 nicht zur Entscheidung angenommen. Frau Sch. muss eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 300 Euro zahlen.
Und warum?
"Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, weil die Beschwerdeführerin nicht einmal ansatzweise die Mindestanforderungen an eine substantiierte Begründung erfülle. Sie beschränke sich vielmehr im Wesentlichen auf eine Kritik an Kulturschaffenden und begehre vom Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung zu der Frage, ob die Musik von Richard Wagner an bestimmten Tagen aufgeführt werden dürfe. Sie habe dem Bundesverfassungsgericht ferner mitgeteilt, dass „Richter Bärli“ vom „Bundesbärengericht“ zwei Tage über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geweint habe.Ich bewundere die Richter, dass sie in ihrem Beschluss bei einem solchen Sachverhalt noch eine so klare und korrekte Sprache verwenden konnten.
Die Verfassungsbeschwerde sei rechtsmissbräuchlich. Das Bundesverfassungsgericht müsse es nicht hinnehmen, dass seine Arbeitskapazität durch sinn- und substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert werde. [...] Trotz des zutreffenden Hinweises des Präsidialrats auf die völlig unzureichende Begründung der Verfassungsbeschwerde habe die Beschwerdeführerin auf einer Behandlung durch die Kammer bestanden und ihr völlig neben der angegriffenen Entscheidung liegendes Vorbringen vertieft, zuletzt etwa durch den Hinweis, dass es kein Zufall sein könne, dass in der Bundesversammlung am 30.06.2010 alle Politiker blaue Sachen getragen hätten.





Traurig ist, daß selbst eine solche Entscheidung fünfeinhalb Jahre dauert - was zeigt, wie viele wirklich wichtige Fälle dem höchsten deutschen Gericht noch vorliegen.
AntwortenLöschenNoch trauriger ist, daß in dieser Zeit eine wirklich wichtige Frage hätte bearbeitet werden können und nun noch länger warten muß. (Hoffentlich nur eine Viertelstunde, aber dennoch!)