18.10.2010
In eigener Sache: Interview zum Thema Abofallen im Internet
Das Hamburger Abendblatt hat mit mir über Internet-Abofallen gesprochen. Hier ist das Interview nachzulesen.
2 Kommentare:
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Warum raten Sie zum reagieren? Es bringt doch nichts! Außerdem, warum soll man was widersprechen, wo man keinen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat? Ihr Kollege Herr Vetter hat mal passend geschrieben:
AntwortenLöschenBloß nicht diskutieren
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/02/03/blos-nicht-diskutieren/
Bisher 5 Jahre Nutzlosbranche haben gezeigt, die jenigen wo nicht auf den Mahndrohmüll der Nutzlosen und Helfershelfer reagieren fahren gut und hat keinerlei Nachteile. Die Mahnerei nach dem Kalletaler Dreieck hört von allein auf.
@Anonym
AntwortenLöschenIch kenne das Posting vom Kollegen Vetter. Ich kann dazu drei Argumente vorbringen:
1.) Es gibt hier in Deutschland Gerichte, die aus den durch die Abofallen-Betreiber vorgelegten Fakten einen Vertrag stricken. Nur für diesen Fall gilt mein Vorschlag.
2.) Wenn man darauf achtet, keine der Gegenseite bereits noch nicht bekannte Informationen in den Antwortbrief zu schreiben, hat man den Vorteil, alle rechtlichen Möglichkeiten (und Fristen) ausgeschöpft zu haben.
3.) Viele Nutzer sind beunruhigt, lassen sich von Drohschreiben, Inkassobüros und Anwaltschreiben beeindrucken und zahlen dann irgendwann doch. Meine Erfahrung ist, dass in aller Regel nach einem durch einen Anwalt versendetem Schreiben der Spuk aufhört und der Briefkasten leer bleibt.
Ich sage meinen Mandanten: Man kann es auch anders machen. Ich halte es jedoch für besser, auf die Schreiben ein Mal zu reagieren.
Sebastian Dosch