Die Fälle rund um die nutzlosen Branchenbücher und die Internet-Abofallen haben vieles gemein. Beide "Geschäftsmodelle" spielen mit mehr oder minder versteckten Kosten und mit der Unaufmerksamkeit der Betroffenen. In der Regel bewegt man sich am Rande der Legalität - was dann zum Beispiel dazu führt, dass Zivilgerichte von einem betrügerischen Verhalten der Anbieter ausgehen, während die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte einen Betrug verneinen.
Insbesondere sind aber von beiden Abarten zahlreiche Menschen betroffen. Und das führt immer wieder zu Anfragen in der Kanzlei, ob man nicht eine "Sammelklage" einreichen könne.
Hintergrund dieser Frage ist oft, dass die Betroffenen nicht das Geld aufbringen wollen oder können, um sich professionelle Unterstützung für ihren Einzelfall zu holen. Weiterer Hintergrund ist sicherlich, dass es in Deutschland viele, viele amerikanische Serien und Filme zu sehen gibt, in denen eben immer mal wieder von einer Sammelklage ("class action") gesprochen wird.
Bei deutschen Gerichtsshows oder Krimis wird man diesen Ausdruck (hoffentlich jedenfalls) nicht hören (obschon ich Frau Salesch und Herrn Hold sehr dankbar wäre, wenn sie dieses Thema einmal kurz behandeln würden). Im deutschen Recht findet sich das Instrument der Sammelklage nämlich nicht oder nur in speziell geregelten Sonderfällen. Hierzulande muss vielmehr jeder einzelne seinen eigenen Fall vor Gericht bringen und überprüfen lassen.
Wer das nicht möchte, hat immer noch die Möglichkeit, die Verbraucher- oder Wettbewerbszentralen aufzusuchen und hier um Hilfe zu bitten. Diese Hilfe wird dann jedoch nicht jedem einzelnen zu Teil, diese Institute gehen dann gegebenenfalls insgesamt gegen das Vorgehen der Anbieter vor und versuchen, dieses zu unterbinden. Das hat dann keine direkte Auswirkung auf den eigenen Fall, könnte höchstens als Argumentation gegen die häufig unberechtigten Forderungen dienen.
Nur am Rande: Eine einzige "Sammelklage" ist mir doch bekannt - als nämlich zahlreiche Kleinanleger gemeinsam gegen die Deutsche Telekom vorgingen. Aber auch hier war keine Sammelklage im eigentlichen Sinne gegeben - es wurden lediglich die Klagen von Tausenden Enttäuschten gebündelt.
Links:
Wikipedia zum Thema Sammelklage
16.11.2010
Branchenbuch-Abzocke und Internet-Abo-Fallen: die Sammelklage
von
Rechtsanwalt Sebastian Dosch
Labels:
Abo-Falle,
Branchenbuchabzocke,
Internetvertragsfalle,
Verbraucherschutz
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