Und ewig lockt das Branchenbuch.
1.) Mahnbescheid
Die Sache hatte ich schon fast ad acta gelegt: Mein Mandant soll an die Firma Branchenservice gamma UG Geld für den Eintrag seiner Firmendaten im tollen Branchenregister "branche100.eu" zahlen. Ich riet dazu, das nicht zu tun. Die Antwort war ein dreiseitiger Brief, den ich hier kommentiert hatte. Dann meldeten sich die Kollegen Lenzen Fischer Witteck und kündigten Klage an. Dann war lange Zeit Ruhe - bis heute. Denn da flatterte meinem Mandanten der Mahnbescheid ins Haus. Der stammt nun nicht mehr von der oben genannten Firma, sondern von der GLOBAL Web Service UG. Summa summarum sind wir nunmehr bei Kosten in Höhe von 1.319,40 Euro. Mein Mandant wird Widerspruch einlegen. Und dann schauen wir mal, ob die Sache vors Gericht wandert.
2.) Neuer Anbieter mit alter Masche
Mehrere Leser des Blogs meldeten sich heute bei mir und sandten mir Brancheneintragungsanträge zu, die denen der Branchenservice gamma UG aufs Haar gleichen, und die dennoch von einer anderen, mir bislang unbekannten Firma stammen: PREMIUM Daten Service UG (haftungsbeschränkt), Freiheitsstr. 8, 63808 Haibach steht dort als Absender des Formulars. Das ist dann übrigens auch die Adresse der oben genannten GLOBAL Web Service UG. Spannend.
Bevor Sie unterschreiben, schauen Sie sich das Branchenverzeichnis www.branche100.eu erst mal an und fragen Sie sich dann, ob es den Betrag von "jährlich Euro 910" zzgl. MWSt. bei Mindestlaufzeit von 24 Monaten wert ist.
Ich finde: nein.
02.11.2010
Branchenbuchschwindel: Mahnbescheid und neuer Anbieter mit alter Masche
von
Rechtsanwalt Sebastian Dosch
Labels:
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Kommentare:
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Also ich habe es Geschafft beim AG Langenfeld(am rhein) damit durch zukommen.Aber auch nur weil die keine abtretungs erklärung hatten.Jedoch sind die jetzt in Berufung gegangen es geht weiter im LG Düsseldorf.Mit der begründung es handelt sich um eine umfirmierung und nicht um eine neue Firma! Sprich aus Firma Mayer ist Firma MÜller gleich besitzter.Naja wer hat noch für mich wert volle Tipps bzw. vielleicht ein AS im ärmel was ich gegen die verwerden kann.Mein anwalt sagte es sieht zurzeit für uns nicht so rosig aus.Die haben auch jetzt 10 LG urteile auf denn Tisch gelegt aus ganz BRD wo die Prozesse gewonnen haben. Wenn einer mir Helfen kann bin ich sehr dankbar meine email: keskues@t-online.de
AntwortenLöschenmfg
kesküs
Servus keskus,
AntwortenLöschenab es sich tatsächlich nur um eine Umfirmierung oder eine Neugründung handelt, erkennst Du daran, ob eine identische HR-Nummer oder eine neue vorliegt. In Deinem Fall stimmen die HR-Nummer nicht überein, also handelt es sich um keine Umfirmierung.
Wenn die neue Firma aus einer alten (sog. Gesamtrechtsnachfolge) hervorgegangen sein soll, muss dies aus dem Handelsregistereintrag ersichtlich sein. Ist es aber nicht. Wehr Dich, Du hast alle Trümpfe in der Hand!!!
Viele Grüße
Jürgen Rieger