25.11.2010

Die Rechtsschutzversicherungen in der Schweiz...

Eine durch eine Abofalle Geschädigte aus der Schweiz schreibt mir, dass sie auch die obligatorischen 96,- Euro für tolle Informationen zum Thema Outlets und Fabrikverkauf zahlen soll. Sie hat sich mit ihrem Problem an ihre Rechtsschutzversicherung gewandt - und die hat etwas gemacht, was mich als deutschen Anwalt verblüfft: Sie schreibt einen Brief an die Anbieter der Abofalle.

Die Rechtsberatung in Deutschland sollte so weit nicht gehen - und das aus gutem Grund. Denn die Versicherungen sind hier in einer Zwickmühle. Das für sie (in finanzieller Hinsicht) günstigste Ergebnis ist vielleicht nicht das für den Versicherten beste.

Schweizerisch schön sind aber immer die für (bundes)deutschen Ohren Formulierungen wie "Zurzeit legitimiere ich mich durch Aktenbesitz", "Abstandserklärung" und das abschließende "Ich danke Ihnen bestens".

Da muss ich dann immer daran denken, dass ich in meiner Referendarzeit mal einen Schweizer Vertrag ins Englische übersetzen durfte. Aber das ist eine ganz andere Geschichte...

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