Ich sehe hier nämlich große Ähnlichkeit zu den Problemen mit den Abo-Fallen wie outlets.de und Co. oder den Branchenbuch-Angeboten, bei denen die Entgeltlichkeit des Angebots im Fließtext oder klein in den AGBs versteckt wird. Reihenweise fallen die Internetnutzer oder die kleinen Selbstständigen auf diese Angebote herein und werden dann aufgefordert, die berühmten 96,- Euro (Abofallen) oder gleich über 1.000,- Euro (Branchenbucheintrag) zu zahlen.
Ist das nun Betrug? Jens Ferner fragt zu den Leerverpackungen: Wo soll die Täuschungshandlung liegen? Und weiter:
"Wer bei einer, zumindest auf den ersten Blick nicht absolut eindeutigen Artikelbeschreibung, in einer fehlerhaften Kategorie seinen Leerkarton einstellt, der muss auch damit rechnen, dass es missverstanden wird."Lösung also: Täuschung durch Unterlassen.
Die Staatsanwaltschaften, denen ich die Fälle der Abofallen oder der Branchenbucheintrags-Angebote vorlege, verschwenden hier gar keinen Gedanken daran: Man müsse eben genau lesen, und dann würde man doch darauf kommen, dass die Angebote nicht kostenlos, sondern mit Kosten verbunden sind. Keine Täuschung, kein Betrug. Nicht einmal versuchter.
Wer kann mir den Unterschied zwischen diesen beiden Konstellationen erklären? Warum kam es im ersten Fall sogar zum Strafverfahren und das auch noch vor dem Landgericht, während bei den beiden anderen Fällen nur ein müdes Lächeln seitens der Strafverfolgungsbehörden gibt?
Herr Ferner, werte Kolleginnen und Kollegen? Was sagen Sie?





Ein interessanter Gedanke. Spontan sehe ich nichts, was gegen eine derartige Behandlung der Abofallen-Fälle sprechen würde...
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