[Mehrere Updates mit weiteren Informationen und Link auf den Volltext der Entscheidung finden Sie unten auf der Seite!]
Wow, das ist ja mal eine Nachricht. Auch wenn sie derzeit noch etwas verstümmelt daher kommt:
Diverse Betreiber so genannter Abofallen, in denen kostenlose Software gegen (versteckt aufgeführte) Abogebühren zum Download angeboten werden dürfen ab sofort nicht mehr ohne entsprechende Erlaubnis die Mozilla-Produkte "Firefox" (Browser) und "Thunderbird" (E-Mail-Programm) kostenpflichtig anbieten. Das hat das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 10.12.2010, Aktenzeichen 406 O 50/10 geschrieben.
Und es geht noch weiter: Die Betreiber müssen unter anderem auch Auskunft darüber geben,
- über welche Internet-Adressen die Programme angeboten worden sind,
- die Anzahl der darüber erfolgten Registrierungen und
- die Anzahl derjenigen, die die Rechnung gezahlt haben
- welche Werbung mit den Bezeichnungen "Mozilla", "Firefox" und "Thunderbird" geschaltet wurde (z.B. als Adwords, Keywords und/oder Metatags)
Und eine weitere interessante Information gab es, die die Ausmaße dieser Internetpest deutlich werden lassen:
"According to some information we obtained in the course of our investigations, they sent over 170,000 invoices to defrauded users in one random week in 2009."Das schreibt das MozillaZine Weblog von Gervase Markham "Hacking for Christ". Die Mozilla-Stiftung hat demnach Informationen, wonach in einer willkürlich gewählten Woche im Jahre 2009 mehr als 170.000 Rechnungen an "betrogene" Benutzer geschickt wurden.
Geht man davon aus, dass diese Rechnungen über die für solche Abofallen üblichen 96,- Euro lauteten, kommt man auf offene "Forderungen" in Höhe von
[mit Dank an den Kollegen Eler von Bockelmann, der mich auf den Rechenfehler aufmerksam gemacht hat - ich hatte heute Nacht statt 96,- Euro lediglich 69,- Euro eingegeben und bin so auf die geringere Summe gekommen...]
Ich hoffe, dass Staatsanwaltschaften von nun an ein wenig genauer hinschauen, wenn einzelne Verbraucher, die auf so eine Masche hereingefallen sind, eine Strafanzeige stellen. Und gehen nicht weiter davon aus, dass ein Großteil der Einnahmen durch die Ausgaben für Werbung bereits aufgezehrt wurden, so dass eine Bestrafung nicht in Frage kommt (so geschehen nach meiner Erinnerung in Düsseldorf - Link dazu folgt) ...
Ich denke, in den nächsten Tagen werden weitere Informationen veröffentlicht werden. Man darf gespannt sein - vielleicht ist nun endlich das Ende der Abofallen in Deutschland in Sicht. Und vielleicht nimmt sich beispielsweise OpenOffice.org - auch häufig missbraucht - ein Beispiel und erwägt eine ähnliche Klage, anstatt nur mit einer Informationsseite zu warnen. Und vielleicht erwägen auch alle anderen, die in dieser Art und Weise missbraucht werden, eine Klage zu erheben.
Die Zeit ist reif!
Links:
- Jetzt Online: Volltext der Entscheidung [Update 08.02.2011]
- Doch nachvollziehbar: Warum das Urteil Mozilla vs. Abofallen nicht öffentlich bekannt gemacht werden musste [Update 08.02.2011]
- MozillaZine-Blog "Hacking for Christ" mit Victory
- Auszug aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10.12.2010, Az.: 406 O 50/10
- Infoseite von OpenOffice.org
Frau Rechtsanwältin Anthonia Zimmermann von der Hogan Lovells International LLP (anthonia.zimmermann@hoganlovells.com) hat Mozilla in diesem Verfahren vertreten. Sie betreut Mozillas IP Rechte in Deutschland und ganz (Kontinental-)Europa.
Sie hat mir berichtet, dass der einzige Antrag, der vom Gericht abgelehnt wurde, sich auf die Bekanntgabe der Namen der Betreiber und der Seiten bezog. Sie schreibt:
"Das Gericht sah kein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit gegeben, über das Verfahren und seinen Ausgang informiert zu werden - für mich etwas schwer nachvollziehbar, wenn man bedenkt, wie viele Menschen auf diesen Seiten getäuscht wurden, obwohl im Internet bereits an vielen Stellen vor ihnen gewarnt wird. [...] Das vollständige geschwärzte Urteil mit Entscheidungsgründen wird in Kürze bei Mozilla und bei der Linux Foundation veröffentlicht."Nach § 12 Absatz 3 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) "kann das Gericht der obsiegenden Partei die Befugnis zusprechen, das Urteil auf Kosten der unterliegenden Partei öffentlich bekannt zu machen, wenn sie ein berechtigtes Interesse dartut." In meinen Augen ist es offensichtlich, dass ein berechtigtes Interesse, hier in Form eines "überwiegenden Interesses der Öffentlichkeit" an der Veröffentlichung gibt - bei vielen Anwälten, so auch bei mir, türmen sich die Aktenstapel mit dem Etikett Abofalle und das Verfahren hat ja gezeigt, wie viele Menschen hierzulande von dieser Masche betroffen sind.
Einfach das ungeschwärzte Urteil und damit auch die Namen der Abofallen-Betreiber und -Seiten zu veröffentlichen, wäre aber wettbewerbswidrig - so ist die Rechtslage in Deutschland. Dabei wäre es für die Verbraucher ja wichtig zu wissen, welche Betreiber, welche Internetseiten betroffen sind, um bei einem Verstoß Hinweise z.B. an Mozilla oder auch an Verbraucherverbände geben zu können.
Möglicherweise wird es ja ein Berufungsverfahren geben, in dem auch diese Frage geklärt werden kann. Es bleibt also spannend.





Gott sei dank bin ich nie auf solche Abofallen hereingefallen, dennoch kenne ich Leute aus meinem Bekanntenkreis die eine Rechnung bekommen haben... Das Urteil war lange überfällig!
AntwortenLöschenDas Urteil ist eine kleine RICHTIGSTELLUNG der Rechtslage in Deutschland. Leider hat das Gericht es versäumt das tatsächliche Interesse der Öffentlichkeit zu respektieren und die Namen der Firmen die abzocken zu nennen. Es kann doch nicht sein, dass eine rechtskräftig verurteilte Firma die ihr Gebaren auf Betrug aufgebaut hat geschützt wird während die betrogenen Verbraucher weiterhin privat gegen diese Abzocker klagen müssen.
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