Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass dieser Plan ziemlicher Quatsch ist und nicht gegen die wirklichen Probleme der Abofallen helfen wird. Denn die Betreiber dieser Seiten halten sich schon jetzt nicht ans Gesetz.
Ähnlich sieht dies auch der DAV und schreibt
"dass sowohl das Zivilrecht als auch das Wettbewerbsrecht mannigfaltige Möglichkeiten bietet, um „Abo-Fallen“ im konkreten Einzelfall, erfolgreich zu begegnen. Strafrechtlich ist im Hinblick auf § 263 StGB [hier ist der Betrug geregelt, AnmdRed] ein Vollzugsdefizit zu beobachten (vgl. auch Buchmann/Majer, K&R 2010, 635 ff.).Und das ist mehr als richtig. Es ist ein seltsames Zeichen, das die Justiz da von sich gibt, wenn Zivilgerichte urteilen, dass es ein Betrug sei (z.B. hier), wenn offensichtlich nicht bestehende Forderungen - teilweise mithilfe von Inkassobüros und Rechtsanwälten - beim Verbraucher eingefordert werden. Und dass sich die Strafgerichte bzw. Staatsanwaltschaften immer noch davor zieren, eine derartige Wertung des unsäglichen Treibens zu fassen. Wie soll man das (oder auch das) seinem Mandanten erklären?
Die „Button-Lösung“ ändert nichts an dem strafrechtlichen Vollzugsproblem. Die „Button-Lösung“ gibt dem Verbraucher lediglich ein weiteres Argument, um beharrliche Entgeltforderungen abzuwehren.
Dass sich „schwarze Schafe“ von der „Button-Lösung“ beeindrucken lassen, die bei der Verfolgung von vermeintlichen Entgeltansprüchen schon jetzt nicht davor zurückschrecken, einen vorsätzlichen Wettbewerbsverstoß zu begehen und zudem in betrügerischer Weise das Bestehen von Entgeltforderungen behaupten, obwohl es – leicht erkennbar - an allen Grundvoraussetzungen für einen solchen Anspruch fehlt, ist nicht ernsthaft zu erwarten."
[AnmdRed: Hervorhebungen von mir]
Das echte Problem ist, dass hier von Seiten der Abofallenbetreiber - etwa durch Übersendung von vermeintlich eindeutigen Urteilen - derartiger Druck aufgebaut wird, dass die Verbraucher lieber zahlen, als sich beraten zu lassen. Zumindest im ersten Jahr des Abos...
Und es ist ja schon jetzt so, dass die Preisinformation irgendwo auf der Seite zu finden ist - meistens auf der Startseite. Hier steht dann groß und deutlich, dass das Abo kostenpflichtig ist, die Zahl 96,- ist nicht zu überlesen (siehe auch hier). Nur, dass die Verbraucher in der Regel diese Seite niemals zu Gesicht bekommen, sondern über Google-Links direkt auf eine Unterseite geleitet werden, wo diese Preisinformation, wenn überhaupt, dann doch nur klein am Rande oder in den AGB zu finden ist.
Da wird auch die Button-Lösung nicht helfen.
Aber der DAV bringt noch weitere lesenswerte Gedanken ins Spiel: Was ist denn mit all den Shop-Betreibern, die sich schon jetzt legal verhalten und auch in Zukunft legal verhalten möchten, die also mit der ganzen Abzocke rein gar nichts zu tun haben? Die müssen ihr Angebot mal wieder überdenken, ihren Shop neu programmieren lassen und ganz genau hinschauen, welche Informationen sie denn nun noch ihren Kunden vor, bei und nach Abschluss des Vertrags geben müssen.
Denn wehe, eine Pflicht wird übersehen - dann sehe ich schon den ersten Abmahn-Brief vor mir, dass der kleine Internetshop xyz nicht ordnungsgemäß aufgeklärt und daher wettbewerbswidrig gehandelt habe. Natürlich kostenpflichtig.
Der DAV drückt es so aus:
"Wenn es an greifbaren Anhaltspunkten dafür fehlt, dass die „Button-Lösung“ „schwarze Schafe“ von betrügerischen Machenschaften abhalten kann, beschränken sich die Folgen der vorgeschlagenen Regelungen auf die rechtstreuen Internetanbieter, die durch die in dem Referentenentwurf vorgeschlagene „Button-Lösung“ vor die Herausforderung gestellt werden, ihre Bestellsysteme im Internet umzugestalten. Wie bereits bei Einführung der Impressumspflicht (§ 5 TMG und § 55 RStV) und bei der Einführung und wiederholten Änderung des Fernabsatzrechts wird dies zu neuen „Abmahnwellen“ führen. Von den Abmahnungen werden Unternehmen betroffen sein, die nicht zu den Betreibern von „Abo-Fallen“ zählen, sondern rechtstreu eingestellt sind."Es wäre also an der Zeit, das Vollzugsdefizit endlich zu beseitigen, Strafanzeigen ernst zu nehmen und zu verfolgen, Konten zu sperren und zu versuchen, die Hintermänner ausfindig zu machen. Hoffentlich bleibt das nicht nur ein frommer Wunsch...
Links zum Thema:
- die Stellungnahme des DAV.
- der Referententwurf des Bundesjustizministeriums zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
- ein weiterer Kommentar zum Thema bei heise.de





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