14.01.2011

Filesharing: Abmahnstatistik 2010 - mehr von allem

Die Abmahnstatistik 2010 ist da. gulli.com, Abmahnwahn-Dreipage, netzwelt.de und der Verein gegen den Abmahnwahn e.V. haben wieder einmal ganze Arbeit geleistet und bringen ein wenig Licht in die Grauzone Filesharing-Abmahnung.

Und wieder sind steigende Zahlen zu vermelden:
  • mehr abmahnende Kanzleien (44, Vorjahr: 29)
  • mehr abgemahnte Werke (3.677, Vorjahr: 2.252)
  • mehr Rechteinhaber (285, Vorjahr: 159). 
Eine schöne Abmahn-Hitliste ist auch Teil der Statistik. Hier tauchen Musik- und Filmwerke auf:

Musikwerke:
  • Culcha Candela - Monsta 
  • Cascada - Evacuate The Dancefloor 
  • Culcha Candela - Schöne Neue Welt 
  • Monrose - Like A Lady 
  • Frauenarzt & Manny Marc - Disco Pogo 
  • Frauenarzt & Manny Marc - Das geht ab 
  • Sonny Black & Frank White - Eine Chance/Zu Gangsta 
  • Bushido - Alles wird gut 
  • Gentleman - It No Pretty 
  • Ian Carey - Get Sharky 
  • Bushido feat. Kay One - Fackeln im Wind 
  • Bushido ft. Karel Gott - Für Immer Jung 
  • Axel Fischer - Amsterdam ft. Cora
Filmwerke:
  • Dan Brown - Das verlorene Symbol 
  • New Moon - Bis(s) zur Mittagsstunde 
  • Horst Schlämmer - Isch kandidiere!
  • Niko - Ein Rentier Hebt Ab 
  • Wickie und die starken Männer 
Komisch finde ich, dass keine pornographischen Filme in dieser Top 20 gelandet sind. Denn wenn ich meinen Aktenschrank so durchforste, springen mir Titel wie
  • Porno Privat 12 – So geil war … meine Ex – 100% Amateur-Videos
  • Big Wet Tits
  • Gangbang Junkies
  • Strassenmaedchen
  • Party-Ficker
  • Magma swingt im Beachclub St. Tropez
  • Feature – Berliner Nachtficker
  • Ohne Höschen
  • Nebenan
  • Anal Qual
ins Auge. Ich gehe davon aus, dass einfach viele Betroffene angesichts der teils recht wiederlichen Titel sich nicht trauen, das Ganze öffentlich zu machen - weder in Internetforen noch beim Rechtsanwalt - und einfach still und heimlich zahlen.

Klagen, Mahnbescheide und einstweilige Verfügungsverfahren sind immer noch nur in geringem Maße zu erkennen. Gemessen an knapp 576.000 (geschätzten) Abmahnungen liegen die Werte im Promill-Bereich:
  • 150 Klagen, dabei allein 48 - also fast 1/3 - von der Kanzlei Rasch initiiert
  • 77 Mahnbescheide, wobei hier die Spitzenreiter Kanzlei Waldorf Frommer (28) und die Kanzlei Rasch (26) sich fast die Waage halten
  • 7 einstweilige Verfügungsverfahren
Ich hätte eigentlich eine weitaus größere Gesamtzahl an Abmahnungen erwartet, aber dieses Gefühl kann natürlich täuschen.

Einen wichtigen Hinweis enthält die Statistik: Gerade im Hinblick auf die jüngste Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln zu den Verwertungszeiträumen und der Auswirkung auf die Gewerblichkeit des Angebots älterer Titel in Tauschbörsen (hier mein Posting dazu) sollte man sich die Abmahnungen immer ganz genau anschauen und überlegen, ob man nicht Beschwerde gegen den Auskunftsbeschluss einlegt.

Die Statistik bring einige anschauliche Beispiele für die Abmahnngen von "Oldie"-Werken. Der Hinweis auf Hörbücher wie "Harry Potter und die Heiligtümer des Todes" ist dabei etwas schwierig, da gerade diesen Werken in der genannten Entscheidung längere Verwertungszeiten eingeräumt werden. Gleiches gilt wohl auch für Dieter Bohlens "Der Bohlenweg" oder "Feuchtgebiete" von Charlotte Roche. Aber Musikwerke wie Gossip - "Music for Men" oder Kelly Clarkson - "All I ever wanted" dürften, da nicht mehr chartrelevant, mittlerweile die gewerbliche Zone schon verlassen haben.

Abschließend möchte ich noch einmal die vier Institutionen verlinken, die sich hier bei der Erfassung der - wenn auch nicht statistisch repräsentativen, jedoch in jedem Fall sehr informativen - Abmahndaten hervorgetan haben. Alle Abgemahnten können hier zumindest einen ersten Einstieg in die Thematik bekommen.
(in alphabetischer Reihenfolge)

    3 Kommentare:

    1. Der Bereich "Klagen" sollte dringend überarbeitet werden. So stehen auf der Webseite der Kanzlei Negele allein 42 Vergleiche/Verfahren. Nebst den Laufenden kommt man auf eine Anzahl von etwa mindestens 60 in 2010 und nicht auf 18. Hingegen hat die Kanzlei Nümann + Lang keine Klagen geführt. Diese stammen aus dem Dezember 2009. Scheffler-Klagen hingegen haben in der Statistik nichts zu suchen.

      Man kann auch keine Proportionierung vornehmen. Es sei denn man berücksichtigt das eine Klage den Aufwand mehrerer hundert Abmahnungnen bedeuted. Zudem dürfen die Gerichtsstände nicht überbelastet werden. Hingegen ist die Klagewahrscheinlichkeit bei den Rasch-Fällen enorm da es sich um extrem hohe Beträge allein an RA-Kosten handelt.

      So hätten auch die RA-Kanzlei Haas (wo ist die in der Statistik?) oder die Kanzlei Kornmeier 2010 die alten Werte "gerne" weiter erzielt und die Kanzlei Nümann + Lang wurde auf ein volumen von je 150 Klagen an zwei Gerichtsständen geschätzt, so dass "die Abwehrleistung" einen Wert von 500 Klagen+ verhinderte.

      AntwortenLöschen
    2. @Shual:

      Und in China fällt 'n Sack Reis um!

      Ich gebe dir insoweit Recht, daß absolute Zahlen in Statistiken natürlich immer eine Angriffsfläche bieten. Auch "kosmetisch" gesehen, machst du da einen Punkt.
      Allerdings: In diesem Fall, d.h. bei 575.000 Abmahnungen (m.M.n. dürfte die Zahl deutlich höher liegen!) fällt dein Geschreibsel allerdings nicht bzw. (um mathematisch genau zu formulieren) vernachlässigbar ins Gewicht!

      Ich "schenke" dir zum Beispiel zu den 150 Klagen die in der Statistik genannt sind noch 1350 Klagen weitere Klagen, dann haste insgesamt 1500 Klagen! Damit sind dann alle abgedeckt, OK!? Namen spielen in einer Gesamtstatistik in der es um ZAHLEN geht nämlich KEINE Rolle!

      Bei 575.000 Abmahnungen machen 150 Klagen nach Adam Riese und Eva Zwerg nämlich gerade 'mal schlappe ~ 0,026 % aus! Also infinitisimal gering - vernachlässigbar!

      Hätten wir es beispielsweise mit 10 Mal so vielen Klagen zu tun, dann würden wir über 1500 Klagen sprechen. Richtig? Da kannste dir das Komma eigentlich auch selbst verschieben: ~ 0,26 % -> immer noch vernachlässigbar!

      Fazit: Das Thema "Klagen im Abmahnwahn" ist insgesamt für die Diskussion vernachlässigbar!

      Wenn man nämlich bedenkt, daß diese Statistik einen GESAMT-Überblick über den Abmahnwahn liefern soll, dann frage ich dich folgendes:

      Kennste den "Wayne" eigentlich? Also den "Wayne Interesierts"?

      Von daher: Wir sollten lieber wichtigere Dinge diskutieren als vernachlässigbare Randerscheinungen! Es gibt sie, keine Frage, aber sie sind für das Thema insgesamt nun 'mal nicht von Belang! Die Einzelfälle, die es betrifft können sich ja melden. Genau wie z.B. Lottogewinner - die gibt es ja auch immer wieder mal...

      Solche Diskussionen halten den Abmahnwahn nur unnötig am Leben, ist also abmahnwahnerhaltenes Geplänkel! Das "Spiel mit der Angst" ist in dem Fall nicht nur unnötig sondern auch kontraproduktiv!

      Simple as that!

      Interessanter ist es m.E. über Geld zu sprechen! Gerundete 212 Millionen Euro stehen zur Diskussion. Wenn man bedenkt, daß die Rechteinhaber die Anwälte mandatieren und nach RVG bezahlen (siehe Zeugenvernehmung Clemens Rasch, in der er dies behauptet), dann ist das schon 'ne beachtliche Summe die die Rechteinhaber da "einfach so" liegen lassen. Siehe oben: Es wird ja i.d.R. noch nicht einmal eingeklagt!

      Da stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist? Denn ein Abgemahnter muss im Fall einer "Verurteilung" bekanntlich nur die Kosten zahlen, die auch TATSÄCHLICH angefallen sind.

      In meinen Augen, sollte sogar ein taubstummer Blinder der nur von der Tapete bis zur Wand denken kann die Antwort aus der Statistik herauslesen können!

      Zusammenfassend: WEN interessiert es, ob "Kanzlei 4711" n oder m Klagen eingereicht haben soll? INSGESAMT betrachtet KEINE SAU!

      In diesem Sinne, Baxter

      AntwortenLöschen
    3. Die Anzahl der einstweiligen Verfugungsverfahren ist doch total falsch. Das müssen mind 10 bis 20 mal so viele sein!

      AntwortenLöschen

    Ich freue mich über Ihre Kommentare. Bitte halten Sie sich aber an die Netiquette - keine Beleidigungen, keine Beschimpfungen, keine rassistischen, sexistischen oder sonstwie diskriminierenden Äußerungen, bitte. Ich behalte mir vor, Kommentare zu kürzen oder zu löschen und weise darauf hin, dass die in Kommentaren geäußerten Ansichten nicht unbedingt meinen entsprechen.