Was war geschehen? Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte die beiden wegen Betrugs angeklagt, das Landgericht Frankfurt hatte - wie üblich, muss man schon sagen - die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Denn die zahlreichen "Kunden" seien ja - wenn auch an versteckter Stelle - auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen und damit nicht getäuscht worden.
Das ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt nicht auf sich sitzen und legte Beschwerde zum Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ein. Dieses fällte zwar nicht selbst ein Urteil, gab dem Landgericht aber in einer ausführlichen Stellungnahme mit auf den Weg, dass die Taten der beiden rechtlich als Betrug zu werten seien. Bei wohl vorliegendem gewerbsmäßigen Betrug kommen so Mindestfreiheitsstrafen von immerhin sechs Monaten in Betracht.
Das ist es, was der deutschen Justiz gefehlt hat: eine strafrechtliche Handhabe gegen die Abzocker. Denn das, was da derzeit als Button-Lösung ist nur ein zahnloser Tiger (siehe meinen Artikel dazu). Und ein Wunsch, den Prof. Dr. Thomas Hoeren für 2011 hegte, scheint wahr geworden zu sein: "eine effiziente Anwendung und Durchsetzung strafrechtlicher Vorgaben".
Links zum Thema:
- Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17.12.2010, Aktenzeichen: 1 Ws 29/09
- mitgeteilt durch FPS Rechtsanwälte & Notare (zur Pressemeldung)
- Infos der Süddeutschen vom 11.01.2011
- Update 12.01.2011: Mehr zum Thema bei heise.de





Dan brauchen wir die unsägliche Buttonlösung (http://bearbeiter.blogspot.com/2010/12/buttonlosung-die-entmundigung-des.html) ja nicht mehr.
AntwortenLöschenDanke für die Info! Ich hoffe, daß nun die Staatsanwaälte ähnlich konsequent sind, wenn es um das Thema betrügerische "filesharing"-Abmahnungen geht... Siehe dazu zum Beispiel hier:
AntwortenLöschenhttp://board.gulli.com/showthread.php?s=d62063bc020d523e2cd53f4299d695e7&p=13643050
Abo-Fallen UND filesharing-Abmahnungen gibt es scheinbar auch... ;-)
Gruß, Baxter
Ich zeige ich skeptisch. Haben Sie Informatione darüber, wie die Seite konkret gestaltet war? Wenn die Seite mit "kostenlos" etc. warb und versteckt in den AGB Kosten auftauchten, kann ich die Entscheidung verstehen.
AntwortenLöschenKaum noch eine "Abzock-Seite" scheint in der letzten Zeit allerdings derart gestaltet zu sein.
Bei Heise ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justiz-schaerft-Waffen-gegen-Abo-Fallen-im-Internet-1168048.html ) steht noch mehr dazu:
AntwortenLöschen"Oft wurden die versteckten Abos mit einem Gewinnspiel verknüpft, für die zahlreiche persönliche Angaben abgefragt wurden. Die Zahlungsverpflichtungen waren zum Teil in den hinteren Paragrafen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt. Der mutmaßliche Haupttäter arbeite derzeit aus dem hessischen Rodgau und stets mit einer festen Gruppe von Abmahnanwälten zusammen, berichtete die Anklägerin."
Mich würde auch interessieren, wie die konkrete Gestaltung aussah. Letztlich kommt es aber meines Erachtens darauf an, ob die Kosten verschleiert werden - und das ist auch bei den heute noch aktiven Seiten in der Regel der Fall.