03.01.2011

Kammergericht: 500 Beschwerden gegen Abofallen-Inkasso, Entziehung der Inkassoerlaubnis in die Wege geleitet

Prof. Dr. Thomas Hoeren berichtet im beck-blog über die Deutsche Zentral Inkasso GmbH, die seit einiger Zeit für die Firma IContent GmbH, aber auch für die Webtains GmbH Schreiben versendet und die mit Inkasso-Gebühren angereicherten üblichen 96,- Euro für ein angebliches Internetabonnement einziehen möchte. Gerade in der Weihnachtszeit sind viele solche Schreiben versandt worden und haben etliche Verbraucher mal wieder verunsichert.

Herr Prof. Dr. Hoeren, der sich seit Jahren für die Bekämpfung von Internet-Abzockern engagiert, schreibt:
"Eine Rückfrage von mir beim Kammergericht ergab: Es liegen dort über 500 Beschwerden gegen die Deutsche Zentral Inkasso GmbH vor. Das KG [Kammergericht] hat die Entziehung der Inkassoerlaubnis in die Wege geleitet; es läuft ein verwaltungsgerichtliches Verfahren."
Steter Tropfen höhlt den Stein - wenn schon die einzelnen Anzeigen der Mandanten und Betroffenen bei der Staatsanwaltschaft nichts bringen, scheinen wenigstens die gehäuften Schreiben eine Wirkung zu zeigen.

Und noch einen Satz darf ich zitieren - und schließe mich dem wie immer an:
"Wichtig ist nur eins: nie zahlen!"

6 Kommentare:

  1. "Herr Prof. Dr. Hoeren, der sich auch im Bereich der Internet-Abzocke einen Namen gemacht hat"

    Super!

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  2. vom diesem Inkasso habe ich auch eine Rechnung erhalten, Rechtsanwalt eingeschaltet Anzeige bei der Staatsanwalschaft Beschwerde Kammer Gericht gemacht.

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  3. habe auch eine 1. Mahnung vom besagten Inkasso-Unternehmen bekommen über die 96,00 Euro plus Zusatzkosten und habe morgen einen Termin bei meiner Anwältin - bin gespannt was sie mir rät

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  4. Hallo, ich habe auch ein Schreiben vom angeblichen Deutschen Zentral Inkasso bekommen in der ersten Mahnung vom 03.11.2011 wollten die 159,11 €. Meine E-Mail Nachricht an die vom 04.11.2011 kam keine Rückantwort. Die 2. Mahung kam am 23.12.2011 und diesesmal wollen die 159,84 € haben, ich habe mir grade ein Musterschreiben von der Verbraucher Zentrale herunter geladen und werde es heute (27.12.2011) per Einschreiben weg schicken. Soll ich trotzdem eine Strafanzeige stellen oder soll ich noch waren bis eine Antwort kommt von denen?

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