Herr Prof. Dr. Hoeren, der sich seit Jahren für die Bekämpfung von Internet-Abzockern engagiert, schreibt:
"Eine Rückfrage von mir beim Kammergericht ergab: Es liegen dort über 500 Beschwerden gegen die Deutsche Zentral Inkasso GmbH vor. Das KG [Kammergericht] hat die Entziehung der Inkassoerlaubnis in die Wege geleitet; es läuft ein verwaltungsgerichtliches Verfahren."Steter Tropfen höhlt den Stein - wenn schon die einzelnen Anzeigen der Mandanten und Betroffenen bei der Staatsanwaltschaft nichts bringen, scheinen wenigstens die gehäuften Schreiben eine Wirkung zu zeigen.
Und noch einen Satz darf ich zitieren - und schließe mich dem wie immer an:
"Wichtig ist nur eins: nie zahlen!"





"Herr Prof. Dr. Hoeren, der sich auch im Bereich der Internet-Abzocke einen Namen gemacht hat"
AntwortenLöschenSuper!
okay, okay, schon geändert...
AntwortenLöschenZentralabzocke eben. ;-)
AntwortenLöschenvom diesem Inkasso habe ich auch eine Rechnung erhalten, Rechtsanwalt eingeschaltet Anzeige bei der Staatsanwalschaft Beschwerde Kammer Gericht gemacht.
AntwortenLöschenhabe auch eine 1. Mahnung vom besagten Inkasso-Unternehmen bekommen über die 96,00 Euro plus Zusatzkosten und habe morgen einen Termin bei meiner Anwältin - bin gespannt was sie mir rät
AntwortenLöschenHallo, ich habe auch ein Schreiben vom angeblichen Deutschen Zentral Inkasso bekommen in der ersten Mahnung vom 03.11.2011 wollten die 159,11 €. Meine E-Mail Nachricht an die vom 04.11.2011 kam keine Rückantwort. Die 2. Mahung kam am 23.12.2011 und diesesmal wollen die 159,84 € haben, ich habe mir grade ein Musterschreiben von der Verbraucher Zentrale herunter geladen und werde es heute (27.12.2011) per Einschreiben weg schicken. Soll ich trotzdem eine Strafanzeige stellen oder soll ich noch waren bis eine Antwort kommt von denen?
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