Nicht nur im Internet sollte man darauf achten, dass Preise gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) angegeben sind. Das hat nach einer Abmahnung nun auch die Supermarktkette Kaiser´s Tengelmann eingesehen:
Diese hatte in ihren Geschäften zwar neben den Produktpreisen auch die so genannten Grundpreise angegeben - jedoch in einer Schrift, die "fast nur mit der Lupe" zu entziffern war. Und verstieß damit gegen § 1 Absatz 6 und § 2 PAngV, nach der solche Preise "leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar" anzugeben sind. Die Verbraucherzentrale Nord-Rhein-Westfalen mahnte ab - und Kaiser´s Tengelmann knickte ein, so die Pressemeldung der Verbraucherschützer.
Warum sind die Grundpreise eigentlich so wichtig?
Bis Mitte 2009 galten nach der Fertigpackverordnung für viele Lebensmittel einheitliche Verpackungsgrößen. So war es zu erklären, dass die meisten Schokoladetafeln in 100-Gramm-Stücken verkauft wurden, ob man nun Milka, Ritter-Sport, Alpia oder Sarotti bevorzugte. Im Supermarktregal konnte man dann einfach vergleichen, ob man nun die eine für 69 Cent oder lieber doch die andere zu 95 Cent mitnehmen wollte.
Seit August 2009 sind die Verpackungseinheiten weitgehend freigegeben (Ausnahmen gelten noch bei Wein, Spirituosen und weinhaltigen Getränken). Also können jetzt theoretisch auch Schokoladentafeln mit 95 Gramm auf den Markt gebracht werden. Neben den Konkurrenzprodukten mit 100 Gramm fallen die fehlenden 5 Gramm wahrscheinlich gar nicht so auf - und billiger anbieten kann man die kleinere Tafel ja auch.
Um dem Verbraucher nunmehr den allseits geliebten Dreisatz samt Kopfrechnen zu ersparen, sollen Grundpreise angegeben werden, die das Rechnen und Vergleichen erleichtern. Im geschilderten Fall müsste der Supermarkt also den Preis für die 95-Gramm-Tafel auf 100 Gramm hochrechnen und diesen Preis (wie wir gelernt haben: leicht erkenn- und lesbar) auf einem Etikett angeben.
Im Übrigen: Abgemahnt werden auch Internethändler, die diese Angaben nicht machen. Schauen Sie sich Ihren Shop also lieber genau an, bevor Sie Post vom Anwalt bekommen.
Zum Abschluss noch ein kleines Bilderrätsel aus dem Supermarkt bei mir um die Ecke: Wo hat sich hier wohl der Fehlerteufel eingeschlichen?
13.01.2011
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