14.01.2011

WLAN für alle, rechtssicher: Infos zur aktuellen Online-Petition

WLAN für alle, rechtssicher. Das möchte Stefan Meiners, Blogger der "Nachrichten aus Absurdistan", jetzt mithilfe einer Online-Petition erreichen. Leider ist die Petition selbst ein wenig ungelenk geraten und wird in dieser Form wohl kaum zum gewünschten Ergebnis führen.
"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, mittels eindeutiger Rechtsnorm den Betrieb von ungeschützten unentgeltlichen Zugängen zu kabellosen Netzwerken (nachfolgend WLAN) zu erlauben und damit private Internetzugänge Dritten zur Verfügung zu stellen."
Knapp 1.000 Mitzeichner hat die Petition schon (Stand 14.01.2010, 12.00 Uhr).

Ein offenes WLAN zu betreiben, birgt erhebliche Risiken, wie nicht zuletzt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) "Sommer unseres Lebens" gezeigt hat. Denn derjenige, der (zumindest als Privatmann) ein offenes WLAN zur Verfügung stellt, haftet dann auf Unterlassung, wenn der Internetzugang für rechtswidrige Zwecke genutzt wird und keine Gegenmaßnahmen - wie beispielsweise eine Verschlüsselung - ergriffen wurden. Und verschlüsselt ist ein WLAN nun eben nicht mehr offen.

Ob der BGH anders entscheiden würde, wenn ein Geschäftsmodell bedroht werden würde (Urteil vom 11.03.2004, Aktenzeichen I ZR 304/01), ist derzeit noch offen.

Als Argumente für den sanktionsfreien Betrieb von offenen WLANs führt Meiners noch folgende Argumente an:
  • Verbesserung der Internet-Versorgung in derzeit schlecht versorgten Gebieten
  • Erleichterung des Zugangs einkommensschwacher Schichten zu modernen Kommunikationsnetzen
  • Einsparung von WLAN-Geräten und damit geringere elektromagnetische Emissionen, dadurch auch
  • Einsparen von elektrischer Energie
  • Stärkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch anonymen Internetzugang, dadurch auch
  • Informantenschutz
So erfreulich eine entsprechende gesetzliche Regelung auch wäre - den (vor allen Dingen gewerblichen) Anbietern von WLANs wäre schon geholfen, wenn der BGH in Sachen Störerhaftung die Möglichkeit erhalten würde, die geltenden rechtlichen Regeln entsprechend anzuwenden und so für Rechtssicherheit zu sorgen.

Zum Thema gibt es derzeit jedoch noch die Meinung des Landgerichts Hamburg, das entschieden hat, dass ein Internet-Café für illegale Aktivitäten seiner Nutzer haftet, wenn es keine Schutzmaßnahmen ergriffen hat (Beschluss vom 25.11.2010, Aktenzeichen 310 O 433/10, hier ging es um Filesharing in Tauschbörsen). Es ist zu hoffen, dass der betroffene Inhaber dieses Urteil anficht und in Berufung gehen wird - auf dass es schließlich vor dem BGH entschieden werde.

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1 Kommentare:

  1. Gibt es ausser parl. Prüfung neue Infos dieser Petition?

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