Nachdem mein Mandant bereits im April 2010 das "Angebot 2010 Basiseintrag Nordrhein-Westfalen" erhalten hatte (auf das er damals noch 'reingefallen war), bekam er mit Schreiben vom 14.02.2011 ein weiteres "Angebot" für das Jahr 2011. Und das, obschon der alte zweijährige Vertrag - jedenfalls nach Meinung der Gewerbeauskunftzentrale - noch Gültigkeit haben sollte.
Was soll mein Mandant also mit einem zweiten Vertrag, habe ich mich gefragt, Und habe das Angebot mal genauer verglichen. Und tatsächlich gibt es Unterschiede:
Der im ersten "Angebot" noch falsch geschriebene Betriebsname entspricht jetzt dem tatsächlichen (und eben bereits im letzten Jahr mitgeteilten) Namen.
Dafür fehlen Postleitzahl und Stadt, die im ersten "Angebot" noch korrekt voreingetragen waren.
Die Telefonnummer war schon im ersten "Angebot" falsch, auch im neuen findet sich wieder eine neue - und neu falsche - Nummer.
Dazugelernt hat sie aber, die GWE GmbH: Mittlerweile führt sie nämlich in ihrem "Angebot" auch die Registernummer des Handelsregisters auf - dazu ist sie auch verpflichtet bei geschäftlichen Schreiben.
Im elektronischen Handelsregister steht die Firma übrigens in der Schreibweise "GWE Wirtschaftsinformations GmbH", während sie auf dem Briefkopf unter "GWE GmbH" bzw. im Footer unter "GWE-Wirtschaftsinformations GmbH" (also mit Bindestrich) geführt wird. Das hat sich auch noch geändert, denn in Briefen aus dem letzten Jahr stand sie im Footer noch - in meinen Augen fehlerhaft - als "GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH". Manchmal machen es eben doch auch Kleinigkeiten aus. Aber das weiß diese Firma sicherlich am besten selber...
Auch in den auf der Rückseite abgedruckten AGB wird jetzt der Gesamtpreis bezogen auf die aus dem umseitigen Formular nicht ersichtlichen Kosten bei Mindestvertragslaufzeit angegeben - immerhin "Eur 956,40 zzgl.Ust."
Man sieht, die Formulare werden immer wieder angepasst und verbessert, bis sie irgendwann auch mal die Gnade eines Gerichts finden. Man sollte also auf der Hut sein und auf solche Angebote (oh, pardon: "Angebote") am besten gar nicht eingehen.
Warum ich übrigens das Wort "Angebot" immer in Anführungszeichen schreibe? Weil ich denke, dass es keines ist und ergo auch nicht kostenpflichtig angenommen, zumindest aber angefochten werden kann - und so denken glücklicherweise auch bzw. noch viele Gerichte.
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