11.02.2011

SCHUFA darf Infos über Insolvenz (Restschuldbefreiung) 3 Jahre lang speichern

Nach einer Privatinsolvenz wurde einem Mann Restschuldbefreiung erteilt, das heißt, ihm wurden nach einer so genannten "Wohlverhaltensphase" von sechs Jahren die restlichen Schulden erlassen. Geregelt wird das seit 1999 in den §§ 286 ff. Insolvenzordnung (InsO). Dem Schuldner soll so die Chance eines Neuanfangs gegeben werden.

Der Mann beschloss mit seiner Ehefrau kurze Zeit später, aus Gründen der Alterssicherung ein Haus zu kaufen, und ging auf die Bank, um einen Kredit zu beantragen. Diese fragte bei der Schufa nach und bekam von dort die Auskunft, dass dem Mann Restschuldbefreiung erteilt worden sei. Die Bank verweigerte daraufhin den Kredit.

Der Mann forderte die Schufa auf, diese Information zu löschen, was ihm ebenfalls verweigert wurde. Hiergegen wollte er schließlich per Gericht vorgehen.
"Der Antragsteller ist in der Ansicht, dass der Sinn des Restschuldbefreiung Verfahrens darin liege, den redlichen Schuldner einen Neuanfang zu ermöglichen. Dies führe dazu, dass die Beklagte [also die Schufa, AnmdRed] die entsprechenden Daten löschen müsse."
Das Gericht sah das nicht so. Die Speicherung sei nach § 29 Absatz 1 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässig, da auch der Beschluss, mit dem Restschuldbefreiung erteilt worden war, öffentlich bekannt gemacht worden war. Diese Information war daher aus öffentlichen Quellen zugänglich gewesen.

Auch könne der Mann kein höher einzustufendes Interesse geltend machen - denn bei einer Frage der Bank, ob bereits ein Insolvenzverfahren durchgeführt worden sei, hätte er nicht lügen dürfen. Fazit des Gerichts:
"Zweck der Restschuldbefreiung ist nicht, einem Schuldner einen Neuanfang ohne Überprüfung seiner Kreditfähigkeit zu ermöglichen."
Links:
  • Beschluss des AG Wiesbaden vom 13.01.2011, Aktenzeichen: 93 C 107/11
  • ähnlicher Beschluss des Landgerichts Wiesbaden vom 21.10.2010, Aktenzeichen: 5 T 9/10
  • Wikipedia zur Restschuldbefreiung

3 Kommentare:

  1. Der mann handelte in treu und glauben, dass er mit seiner insolvenz wieder frei für einen neustart ist. er hat nichts verkehrt gemacht.
    10 jahre insolvenz--moderne sklaverei-- ist
    beschämend.
    warum ist er ein schwerverbrecher und unsere bänker und manager nicht?
    die entscheidungen der gerichte ist
    europafeindlich und laut handelskammern wirtschaftsschädigend.
    in europa dauert die insolvenz nur bis 2 jahre,
    selbstverständlich mit schufabefreiung
    das bundesverfassungsgericht der brd erlaubt es einen teil der deutschen die 2-jährige
    europäische insolvenz zu leben.
    die genannten gerichtsurteile gehören ins mittelalter und die datz gehörige
    richterschaft auch.
    es lebe die aussklaverei.
    es lebe die entmündigung
    ein dank an die sklaventreiber.

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  2. hallo zusammen, mir wurde auch die Restschuldbefreieung erteilt....was heisst das denn nun wirklich?
    kann ich einen Neustart wagen?Bin ich jetzt schuldfrei?
    Wie kann ich wie hier o.g.den Eintrag aus der SCHUFA löschen lassen, oder wird dies automatisch vom voherigen Treuhänder veranlasst?
    Wäre toll wenn das hier seriös beantwortet werden kann.

    Mfg.
    C.W.

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  3. hallo...
    Es stimmt nicht so ganz!!!
    Bitte beachten es steht bei mir im Schufa das es im Öffentlichem Verzeichnis geführt wird!!!
    Dies bezüglich habe ich das Insolvenzgericht angeschrieben!!Sie haben mir bestätigt das es nichtmehr im Internet veröffentlich wird ( Insolvenzen werden nur noch im Internet veröffentlicht!)
    Das sind also unrichtige Angaben von der Schufa!!(§35 BDSG) (§ 824 Abs. 1 BGB)!!
    Ich habe sie aufgefordert es zu löschen warte auf Antwort.
    Wenn nicht Anwalt.

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