Zwei Sachen finde ich besonders interessant an diesem Schreiben:
Der angebliche Hashwert des Films ist durch eine Internetsuche nicht ausfindig zu machen. Bislang habe ich bei ähnlichen Fällen immer den durch die Kanzlei angegebenen Hashwert gegoogelt und konnte so einigermaßen sicher verifizieren, dass es sich um den entsprechenden Film handelt. Das ist mir hier nicht gelungen - und das macht mich stutzig.
Zum anderen finde ich bemerkenswert, dass die Kanzlei Fareds es dem Betroffenen anrät, sich anwaltlich beraten zu lassen. Für den Fall, dass die Unterlassungserklärung nicht abgegeben werde und/oder die geforderte Zahlung in Höhe von 960,- Euro nicht vollständig oder fristgerecht einginge, müsse der Mandant mit einer gerichtlichen Geltendmachung rechnen. Und dann, fettgedruckt, der Satz:
"Für diesen Fall raten wir Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen."Sehr fürsorglich, die Kollegen. Sehr fürsorglich...
Der DeutscheAnwaltVerein wäre stolz darauf, dass seine Imagewerbung "Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser." so gut wirkt.





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