- Was mir beim Thema Abofallen aufgefallen ist:
Zwar wurde klar und deutlich gesagt, dass man nicht zahlen soll, wenn man einmal eine Rechnung erhalten hat. Auch wurde die Empfehlung gegeben, bei Erhalt einer zweiten Rechnung nicht einen weiteren Jahresbeitrag zu zahlen (darauf hatte ich schon vor längerer Zeit in meinem Beitrag Abofalle - das zweite Jahr. Zahlen oder nicht zahlen? hingewiesen, der nach wie vor richtig ist).
Es wurde jedoch nicht angesprochen, dass es durchaus auch die Möglichkeit gibt, das einmal gezahlte Geld zumindest von den in Deutschland ansässigen Abofallen-Betreibern zurückzuholen - wie beispielsweise laut Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg vom 07.01.2010, Aktenzeichen 922 C 4445/09 (pdf). Wenn Sie also bereits die 96,- Euro oder auch mehr an die Betreiber gezahlt haben, ist noch nicht alles verloren. Sie müssen lediglich bereit sein, wegen dieser Summe vor Gericht zu gehen. Viele Gerichte sind der Auffassung, dass es sich bei dem vermeintlich abgeschlossenen Vertrag um ein anfechtbares Geschäft handelt - wenn eine Anfechtung noch möglich ist, führt diese dazu, dass dieser Vertrag rückwirkend vernichtet wird. Es wird also so getan, als ob es nie einen Vertrag gegeben hätte. Die dann aufgrund dieses vermeintlichen Vertrags geleisteten Zahlungen können also nicht mehr begründet werden - der Abofallenbetreiber muss sie zurückzahlen.
- Was mir beim Thema Filesharing aufgefallen ist:
Hier geht es manchmal drunter und drüber bei der Berichterstattung. Manches Mal wird behauptet, die in der Unterlassungserklärung vorgeschlagene Vertragsstrafe von häufig über 5.000,- Euro würde schon mit dem ersten Vergleichsbetrag gefordert (dabei sind hier meistens Summen wie 280,- Euro, 450,- Euro, 956,- Euro oder 1.200,- Euro in den Abmahnungsschreiben genannt). Manchmal heißt es, es sei unbedenklich urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme herunterzuladen (denn auch das ist rechtswidrig, wenn die Quelle offensichtlich rechtswidrig ist).
Bei Angeboten wie kino.to sind sich die Juristen tatsächlich nicht einig - die meisten gehen davon aus, dass auch ein solches Streaming-Angebot urheberrechtswidrig ist, andere vertreten die Meinung, dass aufgrund einer fehlenden dauerhaften Speicherung keine Urheberrechtswidrigkeit gegeben ist oder aber dass man nicht in jedem Fall davon ausgehen müsse, dass die Quelle "offensichtlich rechtswidrig" ist. (Mit dieser Argumentation kann man aber nicht punkten, wenn es um brandaktuelle oder noch nicht einmal offiziell erschienene Filmwerke geht, die man sich anschaut. Bei älteren Filmen oder Serien sähe ich hier eine bessere Argumentationsgrundlage. Oder aber, wenn es um Filme bei z.B. YouTube oder ähnlichen Videoplattformen geht, von denen man weiß, dass sie Filme auch mit Zustimmung der Rechteinhaber ins Netz stellen.)
Warum die Nutzer von derartigen Angeboten aber derzeit noch nicht abgemahnt werden, liegt in meinen Augen schlicht und ergreifend daran, dass man die Anbieter dieser Streaming-Plattformen im Ausland nicht nach deutschem Recht "zu fassen" bekommt - damit stehen den Rechteinhabern und Urhebern aber auch nicht die IP-Adressen derjenigen Nutzer zur Verfügung, die sich die Filme auf ihren Rechnern anschauen. Es ist also sehr schwierig, eine Urheberrechtsverletzung nachzuweisen. Kein Nachweis - keine Abmahnung.
(Wobei ich natürlich darauf hinweisen möchte, dass auch die Nachweise in derzeit laufenden Filesharing-Abmahnungen alles andere als bombensicher sind. Die Ermittlung der IP-Adressen steht immer wieder auf dem Prüfstand und wird in den letzten Wochen von Gerichten immer häufiger etwas genauer beobachtet. Dennoch besteht hier die Gefahr, auch beim Vorliegen von nur geringwertigen Nachweisen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt - und auch erfolgreich abgemahnt - zu werden.)





Oh ja, die ABOFALLE - hab hier auch schon die beiden Mahnungen von outlets.de und seit gestern auch den Brief des Zentral Inkasso Deutschland hier liegen :( Nur durch diesen Umstand bin ich übrigens auf ihren Blog gestoßen - etwas Gutes hatte es also doch :)
AntwortenLöschenGrüße, J.
moment moment, in der Akte-Sendung ging es doch nicht drunter und drüber, so wie es hier oben geschildert wird.
AntwortenLöschenDas es sich hierbei um eine Vertragsstrafe in Höhe von 5000 Euro handelte, die gefordert wurden, hat ja nie einer da in der Sendung behauptet. Diese Aussage stammte ja von dem Abgemahnten selber, der diese 5000 Euro auf ein 'Vergleichsangebot' bezieht, welches ihm angeboten wurde, wodrauf er sich und seine Familie eingelassen hat - aus welchem grund auch immer - und letztendlich diese dann bezahlt haben, auch wenn es fragwürdig erscheint ..
aber wieviel es war und für was, dass müssen sie doch nun wohl schon selber wissen. von daher würde ich sagen, das diese sache doch nicht Akte's Schuld ist, so wie es sich hier oben ein wenig anhört. Und auch das es schon mehrmals in dieser Art so vorgekommen ist, trifft soweit ich mich zurück erinnern kann, nicht zu. diese Aussage am Satz-Anfang, das es 'Manches Mal' so ist, war damit gemeint.
aber naja, gruss sascha.