22.03.2011

Alter Wein in neuen Schläuchen

Rechtsanwalt Burkhard Joepchen schreibt mir als neuer Anwalt im Auftrag der altbekannten GWE Wirtschaftsinformations-GmbH, der Betreiberin des (hochtrabend so genannten) Internetportals gewerbeauskunft-zentrale.de. Und schickt das schon längst bekannte Urteil des Amtsgerichts Münster vom 03.11.2010, Aktenzeichen: 3 C 2811/10 - zu meinen damaligen Anmerkungen habe ich nichts hinzuzufügen.

Das Schreiben sieht nach Textbausteinen aus, werde ich doch nicht namentlich, sondern als "sehr geehrter Herr Kollege, sehr geehrte Frau Kollegin" angesprochen. Aber der Kollege Joepchen geht immerhin im ersten Absatz auf mein letztes Schreiben ein - auch wenn er mir dann im Folgenden inhaltlich nicht zustimmt und weiter in Fettdruck behauptet
Der Vertrag ist damit wirksam geschlossen worden.
Meine Mandantin wird mit allen rechtlichen Mitteln die Forderung durchsetzen.
Wenn hierzu der Klageweg beschritten werden muss, wird auch dieser Weg beschritten.
Nicht, ohne noch einmal das schon lang bekannte Angebot der "Reduzierung der Forderung auf den Selbstkostenpreis" zu machen. Statt 569,06 Euro wären dann nur 60% dieser Summe, also 341,44 Euro plus Zinsen plus Anwaltskosten von 70,20 Euro zu zahlen. Immer noch ein stolzes Sümmchen. Mal sehen, was  meine Mandantschaft dazu sagt.

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