11.03.2011

Branchenbuch-Schwindel: Prozess gegen einen Notar

Update [16.03.2011]
Von einem ehemaligen Kollegen, der den Fall in der Berufung betreut hat, wird mir gemeldet, dass das Landgericht Saarbrücken der Berufung leider stattgegeben hat - der Notar soll jetzt also zahlen. Die Gründe der Entscheidung liegen mir noch nicht vor - ich werde aber weiter berichten.

Die Branchen-Service Ltd. & Co. KG, Im Grundgewann 2, 63500 Seligenstadt hatte einen meiner Mandanten verklagt. Dieser soll nun über 1.000,- Euro zahlen für eine Eintragung in das "Branchenverzeichnis" branche100.eu, die er nie gewollt hat.

Ich habe dem Gericht klar gemacht, dass die Masche der Firma, einen vorausgefüllten Brancheneintragungsantrag mit zwar vorhandenem aber in unüblicher Position und klein geschriebenen Hinweis auf eine Vergütungspflicht zu übersenden, von vielen Gewerbetreibenden in dem Glauben genutzt wird, es handele sich um ein kostenloses Angebot bzw. lediglich um eine Korrektur eines bereits bestehenden Eintrags.

Das Amtsgericht St. Wendel hat die Klage mit Urteil vom 27.05.2010 abgewiesen - hier ist das Urteil im Volltext, Aktenzeichen 4 C 46/10.

Das Gericht ließ die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gelten, da
"der Brancheineintragungsantrag ersichtlich darauf angelegt [sei], dem Adressaten gegenüber zu verschleiern, dass mit seiner Rücksendung ein entgeltlicher Vertrag hinsichtlich des Eintrags zustande kommen soll. Eine Übersendung an den Beklagten stellt eine Täuschung dar."
und weiter:
"Die Gestaltung des Brancheneintragungsangtags, welche die Überprüfung der Eintragsdaten ganz in den Vordergrund rückt, zeigt also deutlich, dass es der Klägerin nicht darum ging, den Beklagten von ihren Leistungen zu überzeugen und so zu einem Vertragsschluss zu bewegen. Aus dem Umstand, dass die Angaben des Beklagten teilweise falsch angegeben wurden, [...] ist vielmehr der Schluss zu ziehen, dass im Vordergrund das Interesse der Klägerin stand, den Beklagten gerade von der Entgeltlichkeit ihres beabsichtigten Vorgehens abzulenken. Andernfalls wären nämlich auch werbende Aussagen über die Internetseite www.branche100.eu zu erwarten gewesen, die jedoch komplett fehlen."
Die Branchen-Service Ltd. & Co. KG hatte zur Begründung ihres Anspruchs eine Vielzahl von Urteilen vorgelegt. Aber das wertete das Gericht eher als kontraproduktiv: Hieraus ging nämlich nicht nur hervor, dass nicht nur eine Vielzahl von Firmen verwendet wird und wurde (ttt-Tele-Service Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH; Tele Media etc.). Sondern auch, dass weitere Internet-Branchenbücher betrieben würden, die allesamt ähnlich "schlecht" waren wie branche100.eu, namentlich www.branche123.de oder www.branche24.de

Besonders schön daran finde ich, dass das Gericht sich offensichtlich nicht auf die Argumentation der Branchenbuchanbieter einließ, der beklagte Notar habe "exorbitante Spezialkenntnisse" hinsichtlich der Frage eines Vertragsschlusses. Und als solcher hätte er erkennen müssen, dass es sich bei dem übersandten Formular um ein kostenpflichtiges Angebot handelte. Das ließ das Gericht nicht gelten und verwies auf ein BGH-Urteil:
Wer bewusst unklare Formulierungen verwendet, um beim Adressaten einen Irrtum zu erzeugen, kann die Verantwortung für den Erfolg grundsätzlich nicht deshalb verlieren, weil der erfolgreich Getäuschte die Unklarheit bei Anwendung höherer Sorgfalt hätte erkennen können.
Ich hatte hier immer argumentiert, dass es darauf gar nicht ankommt und dass die Branchenbuch-Abzocker immer darauf abzielen, dass das im laufenden Geschäft schlicht und ergreifend übersehen wird.

Und das Gericht ist dem wohl gefolgt.

Die Gegner haben Berufung eingelegt zum Landgericht Saarbrücken unter dem Aktenzeichen 2 S 92/10, das dieser Tage verhandelt wird.

Ich werde weiter darüber berichten.

(Anmerkung: Dieser Artikel stellt eine leicht geänderte Neuveröffentlichung eines Artikels vom 09.06.2010 dar, den ich leider aus internen Gründen löschen musste.)


Im Anschluss die bislang zu den entsprechenden Artikeln gegebenen Kommentaren, die ich hier unbearbeitet und unrevidiert neu veröffentlichen möchte:

30 Kommentare:

  • Joachim Sokolowski hat gesagt…

    § 123 BGB?
    Das Angebot dieser Firma wird wohl jeden Sachverständigen und mindestens jeden 2. Richter davon überzeugen, dass hier keine Gegenleistung angeboten wird...

    Und im Übrigen im Hinblick auf die Eintragung bei Eunic und das Impressum die Aktivlegitimation bestreiten...
    29. Januar 2010 20:21
  • Carsten R. Hoenig hat gesagt…

    NJW 2009, 3189 könnte ein paar hilfreiche Tips für Sie enthalten. Ein Aufsatz über "Vertragsfallen im Internet".
    30. Januar 2010 09:52
  • Peter Wirnsperger hat gesagt…

    Ich habe in dieser Woche ein tatsächlich amtlich wirkendes Schreiben mit einem Brancheneintragungsantrag erhalten. Es handelt sich dabei um das Angebot www.branche100.eu
    Die Unterschrift auf dem Antrag würde laut kleingedrucktem 1820 € zzgl. Mwst kosten. Dahinter steckt lt. Schreiben die Firma Branchenservice gamma UG, Postfach 9402546, 60460 Frankfurt, Gfh. J. Lejda, AG Frankfurt HRB 93025, Die Büroservicefaxnummer dieser Firma lautet 0721-509663742

    Nach meiner Einschätzung ist dieses Verzeichnis vollkommen wertlos. Ich frage mich, ob die Firmen, die dort verzeichnet sind alle dafür im voraus bezahlt haben.
    5. Februar 2010 16:28
  • Error hat gesagt…

    Ich bin in diese falle getappt...was nun?
    16. Februar 2010 20:09
  • Anonym hat gesagt…

    Wir auch- was sollen wir tun? Es gibt ja noch nicht mal eine telfonnummer von der Firma. Auf deren Internetseite kann man uns auch nicht finden!

    MFG
    17. Februar 2010 09:56
  • Sebastian Dosch hat gesagt…

    Was nun? Was sollen wir tun? Bitte das Update oben beachten - Kurzfassung: Nicht zahlen, wehren.
    17. Februar 2010 12:51
  • Andreas Baumann hat gesagt…

    Meine Oma hat seid 40 Jahren ein Getränkemarkt. Mein Opa ist vor 1 1/2 Jahren gestorben. Meine Oma weit über 70, hat jetzt eine Rechnung von "Branchenservice Gamma UG" in Frankfurt von knapp 1.100€ erhalten, obwohl meine Oma nicht mal einen Computer besitzt! Hier wird alles noch mit Schreibmaschine gemacht. Daß ist eine klare "neue" Abzockmasche!!! Mein Bekannter ist bei der Kripo. Also, auf keinen Fall zahlen! Gegebenenfalls sich mit dem Anwalt oder der Polizei in verbindung setzen! Wer schon gezahlt hat, da wirds schwierig. Auf jeden Fall Bank und Anwalt aufsuchen.
    17. Februar 2010 14:29
  • Anonym hat gesagt…

    Ein Freund hat auch ein "Angebot" bekommen, welches er aber als Bestätigungsaufforderung sah und damit unterzeichnete. Anfechten nach § 119 I 1.Alt bzw. § 123 I 1.Alt BGB oder ist erst gar kein anfechtbarer Vertrag zustande gekommen? Anzeige wegen versuchten Betrugs?
    17. Februar 2010 16:58
  • Claudius vom Hofe, Fa.Lithos-Baumanagement hat gesagt…

    Ich habe auch so ein dubioses Schreiben vorliegen. Habe es nicht unterzeichnet und gar nicht erst abgesandt. Kam mir gleich Spanisch vor?? Aber eins muss man den Leuten lassen, ihre dreistheit kennt keine Grenzen. Das Layout und Papier ist so gewählt worden, dass es amtlich aussieht (wie die alten Benachrichtigungen (Bescheide) der Post/Telekom). Weil man immer noch im Hinterkopf hat, wie diese aussahen, hegt man auch kein Argwohn. Den Preis für den Eintrag, haben sie oben rechts unter Datum und ihrem Zeichen eingesetzt. Leicht zu überlesen. Die laufzeit von 2. Jahren erfährt man auf der Rückseite.
    Ist eindeutig Betrug. Kann schreiben als Kopie zur Verfügung stellen bei Interesse.
    email: service@Lithos-Baumanagement.eu
    12. März 2010 17:39
  • Anonym hat gesagt…

    habe auch so einen brief bekommen und dachte auch, dass es nur eine Korrektur sei, doch am nächsten tag gleich widerrufen, doch nun heisst es "EIN WIDERRUF STEHT IHNEN NICHT ZU!"
    ha ich lache nur, ich werde den betrag nicht bezahlen, es wurde ordnungsgemäß widerrufen.
    Was kann man noch dagegen tun, muss man unbedingt einen Anwalt einschalten, oder immer noch abwarten. Ich habe bereits 3 mal ein fax an die geschickt (geht ja nicht anders), doch immer kam nur die Aufforderung für die Bezahlung.

    Für jeglichen Rat wäre ich sehr dankbar:
    service@kabelbw-freiburg.net
    23. März 2010 10:46
  • Anonym hat gesagt…

    Ich haben genau so widerrufen, doch eine Kündigung ist zur zeit möglich!! Was soll diese masche?? Is gibt doch immer eine Kündigunsfrist auf alles, aber die wurde nicht aktzeptiert!!!!
    13. April 2010 18:43
  • Anonym hat gesagt…

    Berichtigung zum Text 18:43. Erster Satz:
    Ich habe genau so widerrufen, doch eine Kündigung ist zu zeit (nicht) möglich!!! Berichtigung.
    13. April 2010 18:46
  • Anonym hat gesagt…

    Neue Betrüger Firma:
    Branchenservice Gamma UG
    Postfach 940246
    60460 Frankfurt
    Büroservicefax: 0721-509663742

    Bitte dieser Firma nichts überweißen!!!
    Betrügerfirma,die es auf die gleiche Masche macht!!! Bitte beachten.
    16. April 2010 13:04
  • Dirty Harry hat gesagt…

    Also mich hats auch erwischt, ich mache mir wenig sorgen, habt keine Angst vor Mahnschreiben auch keine vom Inkassobüro, es muss erst ein Schreiben kommen vom Gericht, Die "Gamma ug muss erst Geld Investieren..und die haben eh die Hosen voll. Dass werden die aber nie tun weil sie jedes Gerichtsverfahren verlieren. ...und wenn? dann macht mein Anwalt die halt fertig, basta...ich werde berichen..Gruss und recht euch nicht auf.
    18. April 2010 11:21
  • Anonym hat gesagt…

    Tja uns hat es auch erwischt. Was sollen wir tun, brauchen unbedingt hilfe. Gerne schließen wir uns an einer Sammelklage an. Nimmt Kontakt unter uo@incoba.de mit uns auf.

    Danke
    6. Mai 2010 11:08
  • Anonym hat gesagt…

    warten wir erstmal ab was am 27.05 bei der Gerichtsverhandlung passiert..:D Aber es sieht doch ganz gut aus. Nicht zahlen. :) Ich hab mittlerweile die Dritte Mahnung bekommen...die machen euch nur Angst..wir warten jetzt erst mal ab...
    14. Mai 2010 20:37
  • Anonym hat gesagt…

    ist schon witzig, ich bin letztens erst privat in so eine Falle getappt und jetzt habe ich auch so einen dubiosen Breif auf dem Arbeitsplatz. Diesmal war ich schlauer und habe gleich mal recherchiert und bin auf dieses nützliche Forum gestoßen. Wir schließen uns auch, wenn nötig eiener Sammelklage an um solchen Schmarotzern das Leben schwerer zu machen.
    patrick.knop@sakowski-glaserei.net
    17. Mai 2010 10:40
  • Anonym hat gesagt…

    Heute hatte ich auch dieses Schreiben auf meinem Schreibtisch! Aufgemacht wie ein Schreiben einer Behörde. Das ist unglaublich dreist! Ich hoffe sehr, dass es in Zukunft möglich ist solchen fiesen, billigen Nepp strafrechtlich anzuzeigen und damit zu stoppen!
    17. Mai 2010 11:23
  • Anonym hat gesagt…

    Achtung die Brachenservice Gamma UG heisst jetzt

    GLOBAL Web Service UG
    11. September 2010 13:20
  • Anonym hat gesagt…

    Hallo

    Ich habe heute ein Schreiben erhalten und mich sofort online bei der zuständigen Handelskammer beschwert.

    Das zweite Schreiben dieser Art in dieser Woche.

    Das darauf jemand reinfällt....
    23. September 2010 14:14
  • Anonym hat gesagt…

    Heute bekommen:

    "Brancheneintragungsantrag" 910€/a bei:

    GLOBAL Web Servive UG (haftungsbeschränkt)
    Freiheitsstr. 8
    63808 Haibach

    Gfh. J.Lejda
    AG Aschaffenburg
    HRB 11204

    Vorsicht Abzocke !!!
    24. September 2010 17:07
  • karinamenke hat gesagt…

    Servus zusammen! Wir haben das selbe Problem mit der Firma. Haben einen Anwalt beauftragt und es kam auch zur Verhandlung. Da wurde dann gesagt es müsse bezahlt werden. Unser Anwalt hat dann Einspruch eingelegt, mit diversen Urteilen, wo die Klage abgewiesen wurde und es hieß, es sei eine Abzocke. Nun das Urteil: Es soll der gesamte Betrag bezahlt werden. Das heisst: Wir haben Verloren! Das kann doch nicht wahr sein. Kann Uns evtl. jemand weiterhelfen, bzw. kann man noch etwas machen?
    Würde mich über jeden Beitrag und auch Hilfe per Email freuen! stoffel55@arcor.de
    4. Oktober 2010 14:33
  • Anonym hat gesagt…

    Heute ein solches Schreiben bekommen von:

    Premium Daten Service UG
    Freihheitstr. 8
    63808 Haibach

    Achtung! Neue Firmenbezeichnung

    aber gleiche Masche, wie oben beschriben.
    2. November 2010 11:00
  • Anonym hat gesagt…

    Ich könnte schreien, wenn ich das alles lese. Und ich möchte echt nicht wissen, wieviel Geld die mit sowas verdienen. Habe heute ein schreiben von denen bekommen und habe es glücklicherweise nicht unterschrieben. Eine bodenlose Frechheit!!!
    2. November 2010 11:26
  • Anonym hat gesagt…

    Premium Daten Service,Kundenservice
    Freiheitsstr. 8, 63808 Haibach,Gesch.-führer
    Daniel Lejda,haben auch mir heute einen Brancheneintragungsantrag geschickt.So od.ähnlich geht das schon über mehrere Jahre, gerade jetzt gegen Ende des Jahres. Ich habe solche Schreiben schon oft an die Verbraucherzentrale weitergereicht-ohne Wirkung.
    Und so geht es immer weiter: Neuer Firmenname- der alte Betrug.Es ist doch alles in Ordnung: siehe Amtsgericht Aschaffenburg, HRB 11345
    Der Betrogene hat es bedeutend schwerer!
    Meine einzige Reaktion: solche Schreiben sofort vernichten und unschädlich beseitigen!
    2. November 2010 13:56
  • Anonym hat gesagt…

    Zitat Anonym:
    "Anonym hat gesagt…

    Heute ein solches Schreiben bekommen von:

    Premium Daten Service UG
    Freihheitstr. 8
    63808 Haibach

    Achtung! Neue Firmenbezeichnung

    aber gleiche Masche, wie oben beschrieben."

    So ist es.
    Ab in die Rundablage- besser schreddern.

    MfG
    3. November 2010 05:38
  • Anonym hat gesagt…

    Ja, die treiben immer noch ihr Unwesen!
    Heute am 06.11.10 das Schreiben mit gleichem Absender erhalten.
    6. November 2010 13:26

  • Anonym hat gesagt…

    hallo zusammen, ich habe auch am samstag ein schreiben dieser "firma" bekommen.
    ..und vernichtet.
    8. November 2010 12:55

  • Incoba hat gesagt…

    Hallo,
    ich habe bereits ein Schreiben der Rechtsanwälte Lenzen Fischer Witteck als Forderungsklage für die Vertretung der Branchen-Service Ltd & Co.KG erhalten. Hierzu haben sie mir gleich ein Gerichtsurteil vom Amtsgericht Traunstein beigefügt. Darauß ist zu ersehen, dass der Beklagte zahlen musste.
    So was soll ich den jetzt tun? Ich bin um jede erdenkliche Hilfe dankbar. Kontakt uo@incoba.de
    22. November 2010 16:57

1 Kommentare:

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    (Falls zutreffend: ich habe unter dem Eindruck einer Zahlungsverpflichtung den Betrag von ...... € an Sie gezahlt. Mit dieser Zahlung ist kein Vertragsschluss rechtswirksam zustande gekommen.)

    Hiermit fechte ich meine Erklärung vom .... wegen arglistiger Täuschung an.
    Mit Ihrem bewusst täuschend formulierten und gestalteten Formularschreiben vom .... haben Sie in irreführender Weise den Eindruck vermittelt,
    es bestehe bereits ein Vertragsverhältnis mit Zahlungsverpflichtung und es handele sich nicht lediglich um ein Angebot.
    (oder (bitte unzutreffendes streichen) es gehe um eine kostenlose Eintragung von Informationen im Internet (oder einem anderen Medium) und ich brauche die vorhandenen Daten lediglich zu ergänzen bzw. zu berichtigen.)
    Die gesamte Aufmachung hat verschleiert, dass es tatsächlich um ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertragsverhältnisses mit Zahlungsverpflichtung gehen sollte. Der Angebotscharakter war für mich jedenfalls nicht ohne weiteres erkennbar. Ein wirksamer Vertrag liegt damit auch wegen Sittenwidrigkeit nicht vor.
    Ich fordere Sie daher auf, die von mir geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens bis zum ..... auf mein Konto ............ zurückzuerstatten. Rechtliche Schritte gegen Sie behalte ich mir ausdrücklich vor.
    Höchst vorsorglich kündige ich den Vertrag mit sofortiger Wirkung.

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