Nach Rechtsanwalt Andreas Schwering, Rechtsanwalt Björn Nordmann und dem kurzen Zwischenspiel der Rechtsanwältin Funda Yildiz tritt nun ein weiterer Kollege für die Firma auf, deren Geschäft darin besteht, teure Online-Branchenbucheinträge an zumeist kleine Gewerbetreibende zu verkaufen.
An Drohungen ist auch dieses Schreiben nicht arm.
"Nach rechtskräftiger Titulierung der Forderung wird ein Gerichtsvollzieher mit der zwangsweisen Eintreibung beauftragt. Bedenken Sie mögliche negative Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit bei etwaigen negativen Auskünften bei Wirtschaftsauskunfteien oder bei der SCHUFA. Vollstreckungsmaßnahmen, die auf Sie zukommen könnten sind z.B. Pfändung Ihres Bankkkontos, Pfändung einer etwa hinterlegten Mietkaution, Pfändung von Lebensversicherungen usw."(Hervorhebungen vom Kollegen Joepchen)Immerhin weist der Kollege darauf hin, dass all diese Maßnahmen erst zu befürchten sind "nach rechtskräftiger Titulierung der Forderung" - also erst, wenn ein Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil vorliegt.
Ob ein Gericht in den mir vorliegenden Fällen tatsächlich ein solches Urteil erlassen würden, halte ich zumindest für fraglich. Dennoch sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass nichts passiert, sondern am besten Ihre Rechte durch Anfechtung und Kündigung wahren.
Weitere Infos zu diesem Beitrag:





Interessant dürfte für Sie evtl. sein:
AntwortenLöschenLG Hamburg, Urteil vom 14.01.2011, Az. 309 S 66/10
http://www.damm-legal.de/lg-hamburg-die-verwendung-irrefuehrender-formulare-fuer-branchenbuch-eintraege-ist-betrug