Die Kollegen von K&W Legal stellen in der Überschrift eines Artikels die Frage "Das Ende der Internet-Abzocke?" Sie berichten darin von einem Urteil des Amtsgerichts Mainz vom 03.03.2011, Aktenzeichen: 89 C 284/10, in dem entschieden wurde, dass der Betreiber der Internetplattform top-of-software.de die außergerichtlichen Anwaltskosten eines Opfers zahlen müssen. Dieser hatte sich gegen die unberechtigten Forderung der Firma gewandt und schließlich geklagt.Ich habe ja auch schon ein paar Mal das Ende der Abofallen ausgerufen oder hatte beim Schreiben wenigstens die leise Hoffnung, dass sich etwas ändern würde - leider war das nie von Dauer.
Hier nur eine kleine Übersicht meiner entsprechenden Beiträge aus den Jahren 2009, 1210 und 2011:
- 28.07.2009: Abofallen-Firma zieht den Schwanz ein - Prozess in Mannheim
- 12.08.2009: Das Ende der Abzocker? Der Staat greift durch bei Flirt-SMS und Abzock-Seiten
- 16.08.2009: Abofallen-Firma zahlt aus Angst vor Gerichtsverfahren sogar bereits gezahlte Jahresgebühren zurück!
- 28.01.2010: Abofallenbetreiber erneut unterlegen und muss jetzt Anwaltsgebühren zahlen
- 10.05.2010: Die Luft für Abofallen und deren Anwälte wird dünner
- 17.01.2011: Noch´n Gericht: Für Abofallen tätige Inkassofirma bekommt kein Konto bei der Sparkasse
- 07.02.2011: Haftbefehle gegen Abofallen-Betreiber vollstreckt!





Guten Tag, Herr Dosch. Interessant und traurig, das „niemals endende Ende der Internet-Abzocke“. Kommen wir mit dem aktuellen Gesetzesentwurf von Frau Leutheusser-Schnarrenberger einem Ende zumindest näher?
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