Abmahnungen erhielten insgesamt 10 Anbieter solcher Klingeltöne, darunter auch die Netzbetreiber Telekom, O2, E-Plus und Vodafone. Die Maschen dieser Anbieter:
- Der Preis werde erst angezeigt, nachdem der Verbraucher auf "Kaufen", "Bestellen" oder "Download" geklickt hat.
Das stelle einen Verstoß gegen § 1 Absatz 6 Preisangabenverordnung (PAngV) dar, nach dem Preise "leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar" angegeben werden müssen.
- Bei Bestellung von einzelnen Klingeltönen sei die Bestellung eines Abonnements voreingestellt - oder eine Einzelbestellung sei erst gar nicht möglich. Hierüber werde nicht genügend aufgeklärt.
Die Telekom (t-mobile.de), O2 (o2online.de), E-Plus (eplus-unlimited.de), Arvato Mobile (handy.de), Fox Mobile (jamba.de), Hammerpage.de, mobilcom-debitel (mload.de) und Bob Mobile (bobmobile.de) haben ihre Internetseiten bereits umgestaltet.Andere Klingelton-Anbieter hätten die angemahnten Wettbewerbsverstöße noch nicht oder nicht ausreichend abgestellt, oder sie verweigerten die von der Verbraucherzentrale geforderte Unterlassungserklärung. In diesen Fällen wolle die Verbraucherzentrale nun gerichtlich vorgehen.
Weitere Infos:
- Pressemitteilung der VZ NRW





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