"Da der Beklagte noch keine Erfahrung mit internetfähigen Smartphones hatte, wählte er auf Anraten des Mitarbeiters der Firma F zunächst die volumenabhängige Abrechnung, um nach Erhalt der ersten Rechnungen zu entscheiden, ob sich eines der Paketangebote für ihn lohnt."10 Tage später sperrte ihm sein Mobilfunkanbieter F die SIM-Karte wegen der bis dahin entstandenen Telefonkosten in Höhe von mehr als 1.000,- Euro.
Als der beklagte SmartPhone-Nutzer diese und die folgenden Rechnungen nicht zahlte, kündigte die Firma F den Vertrag und forderte neben den bereits aufgelaufenen Gebühren Schadensersatz wegen der vorzeitigen Vertragsbeendigung.
Zu Unrecht, wie jetzt erfreulicherweise das Landgericht Münster mit Urteil vom 18.01.2011, Aktenzeichen 06 S 93/10, feststellte.
Denn der Mobilfunkanbieter hatte den Beklagten nicht richtig aufgeklärt - insbesondere nicht über die Gefahren einer volumenbasierten Abrechnung in Zusammenhang mit dem auf dem ebenfalls mitgemieteten SmartPhone samt Routenplanersoftware.
"Sie hätte den Beklagten vor Abschluss des Mobilfunkvertrags unter gleichzeitiger Vermietung des Smartphones "SGH i 900" mit dem dazu gehörenden Navigationsprogramm "Route 66" auf die Gefahr erheblicher Kosten durch WAP- und Internetverbindungen und die damit einhergehenden Vorzüge einer Datenflatrate hinweisen müssen."Wie dem Mobilfunkanbierter nämlich bekannt war bzw. sein musste, lud die Software "Route 66" gerne einmal Karten- und Softwareupdates von mehr als 150 Megabyte aus dem Internet herunter - und das ohne Zutun des Handynutzers.
Und dieser "konnte die von dem Handy heruntergeladenen Datenmengen und die hiermit verbunden Kosten nicht überblicken. Dies gilt insbesondere, weil ihm mit der vereinbarten Abrechnungseinheit von 0,006 Euro / Kilobyte für Internet-Verbindungen bzw. 0,02 Euro / Kilobyte für WAP-Verbindungen ein besonders niedriger Preis suggeriert wurde."
Dass die Mobilfunkfirma sich nunmehr auf den Vertragsschluss berufe, sei eine unzulässige Rechtsausübung gemäß § 242 BGB - sie hätte vorher über die Gefahren aufklären müssen.
Auch eine Aufklärungspflicht über die auflaufenden erheblichen Kosten war für das Gericht wahrscheinlich, musste hierüber jedoch nicht mehr entscheiden. Zum Hintergrund: Das Landgericht Bonn hatte mit Urteil vom 01.06.2010, Aktenzeichen 7 O 470/09, entschieden, dass Telefonanbieter ihre Kunden bei auffällig hohen Rechnungen informieren müssten. Eine Art Fürsorgepflicht für ihre Kunden, eben.
Das Landgericht Münster schrieb hierzu nachvollziehbar:
"Bereits durch die beiden WAP-Verbindungen am 09.12.2008 um 21:48:01 Uhr über 11,96 MB zum Preis von 245,00 Euro und um 23:06:40 Uhr über 7,078 MB zum Preis von 144,96 Euro sind Kosten entstanden, die den Jahresbetrag für eine Flatrate mit unbegrenztem Datenvolumen übersteigen. Der gewählte Tarif stand dementsprechend - was für den Mobilfunkanbieter erkennbar war - in einem eklatanten Widerspruch zu dem Nutzungsverhalten des Kunden. Hieraus musste der Mobilfunkanbieter den Schluss ziehen, dass der Kunde, dem die durch sein Handy abgerufenen Datenmengen und Kosten nicht unmittelbar mitgeteilt werden, sich offensichtlich unbewusst selbst schädigt. Die dargestellte Interessenlage spricht daher auch für eine Warnpflicht des Mobilfunkanbieters im Rahmen des laufenden Vertragsverhältnisses, beispielsweise durch eine automatisch generierte SMS bei Erreichen bestimmter Kostenmarken."






Für mich ein absolutes Unding. Man merkt, dass die hier anwesenden Personen keine Ahnung von dem haben, was sie reden. In JEDEM Gerät kann man schauen, wieviel Datenverkehr dieses bereits verbraucht hat. Hier also zu sagen, dass der Kunde dies nicht nachvollziehen konnte: Eine Frechheit!
AntwortenLöschenZudem: Nicht umsonst wurde beim Gespräch eine Internet Flatrate angeboten. Dies hätte man wohl nicht getan, wenn man keinen hohen Datenverkehr erwarten würde!
Ich hab echt Glück, dass ich bei der Verhandlung nicht dabei war - sonst würde ich wahrscheinlich in Ordnungshaft sitzen.
@kay...
AntwortenLöschendu bist wohl moses oder was???? die mobilfunkanbieter haben eine aufklärungspflicht...gerade,wenn man noch einen alten tarif hat, aber sich ein smartphone zulegt.
es ist klar,daß die geräte sich updaten müssen,aber dies sollte nicht unauffällig im hintergrund passieren.es ist doch wohl jeden selbst überlassen,welchen stand seine software auf dem handy hat,oder? überleg beim nächsten mal was du schreibst und erinnere dich,wenn du das nächste mal deinen rechner anmachst! da wirst du jedes mal gefragt ob ein update zugelassen werden soll oder nicht!
und falls du jetzt sagen willst,daß das bei dir nicht der fall ist, dann wird es daran liegen,daß du jeden tag irgendwelche zwielichtigen seiten besuchst...und du dir dadurch irgendwas einfängst.
ich denk wird verstehen uns.
und vergiß auch nicht,daß es immer noch genügend user gibt die ein telefon auch nur zum telefonieren nutzen und nicht das ganze phone mit apps zu müllen!
also spiel dich hier mal nicht so auf.
so...jetzt lad dir am besten ne app runter und geh spielen! peace!