23.03.2011

Neues vom Blitzer: falsche Software auf der Hardware (PoliScan Speed)

Ich wiederhole mich nur ungern. Aber hier muss ich mich mal selbst zitieren, um einen kleinen Überblick zu geben zu meinem geliebten Blitzer PoliScan Speed:
Auch wenn ich nur selten Verkehrssachen bearbeite, begleitet mich ein "Radargerät" nun doch schon mein gesamtes Blogger-Leben: Der/Die/Das PoliScan Speed.


War es am Anfang in Mannheim noch so, dass reihenweise Verfahren eingestellt wurden, weil das Gerät nicht zuverlässig arbeitete, so schien sich die Aufregung später zu beruhigen, so dass die Verfahren fortgeführt werden konnten - das Gerät maß wohl also doch richtig. Das konnte man glauben, bis ein erfahrener Gutachter das Gegenteil behauptete. Dass letztlich dann die Sonne dafür sorgte, dass manche Beweisfotos nicht so recht zum Beweis taugten: Schwamm drüber. Im Februar durfte ich dann eine Ende-gut-alles-gut-Meldung schreiben, kurz bevor Kollege Müller doch noch davon berichtete, dass das Gerät schielt.
Heute eine weitere Meldung in der never-ending Story:

Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung von immerhin ca. 24 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wurde eingestellt, da zum Messzeitpunkt noch nicht freigegebene Software aufgespielt war. So berichtet vom Kollegen Schlemm von LawBike (mit Dank).

2 Kommentare:

  1. Recht interessant, ihr Beitrag. Veröffentlicht um Kunden an Land zu ziehen und Kasse zu machen ?

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    1. Sehr geehrter anonymer Kommentator,

      zunächst danke für Ihr Lob. Ich hoffe, die Informationen aus diesem Beitrag waren hilfreich für Sie.

      Dann zu Ihrer Frage: Natürlich freue ich mich über Leser, natürlich freue ich mich darüber, wenn ein Leser aufgrund meiner Beiträge auch als Mandant zu mir gelangt.

      Wenn Sie meinen Blog aufmerksam durchlesen, wird Ihnen auffallen, dass zahlreiche der hier veröffentlichten Artikel zu verbraucherrechtlichen Themen veröffentlicht wurden. Diese sind dann häufig so formuliert, dass Sie sich als Verbraucher bereits eine eigene Meinung bilden können. Oder sie sind als Warnung und Aufklärung gedacht.

      Doch, wie gesagt, ich freue mich, wenn ein Leser auch Mandant wird - und daran kann ich, ehrlich gesagt, auch nichts Schlechtes finden.

      Mit den besten Grüßen aus Heidelberg

      Sebastian Dosch
      Rechtsanwalt

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