Jetzt wird in Heidelberg geklagt: Hier der Bericht.
Update 21.06.2011:
Die Klage wurde abgewiesen!
Update 07.11.2011:
Klage auch in Bruchsal abgewiesen!
Zeichen 314 der Anlage 3
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Das war auch bislang schon nicht erlaubt (siehe hierzu auch den Bericht "Abschleppen vom Supermarkt-Parkplatz darf 219,50 Euro kosten" bei Rechtslupe), doch jetzt haben die Betreiber zu einer schärferen Waffe gegriffen: Fährt man aus der Richtung Alte Eppelheimer Straße auf den Parkplatz am Landfriedhaus, ist linker Hand eine große Hinweistafel angebracht. Hiernach sei der Platz ein Privatparkplatz, und man müsse nunmehr fürs Parken zahlen. Darunter steht ein Parkscheinautomat. (Mich würde interessieren, ob ein ähnlicher Hinweis auch zu lesen ist, wenn man von der Bergheimer Straße aus auf den Parkplatz fährt ... vielleicht kann das ja mal jemand in die Kommentare schreiben.)
Ein Mandant hat das Schild wohl übersehen und - wie üblich - auf dem Gelände geparkt. Auch nicht etwa, um dann zum Bahnhof zu gehen, sondern um kurz beim Lidl einzukaufen.
Das Ganze hat aber nunmehr ein Nachspiel. Es kommt ein Brief der X*5 Parkservice GbR aus Heidelberg, gerichtet an den Halter des Fahrzeugs. Darin wird unter Verweis auf ein wohl unter dem Scheibenwischer angebrachtes Anforderungsschreiben "pauschalierte Vertragsstrafe / Schadensersatz" ein Parkverstoß gerügt:
"Mit dem Abstellen des Fahrzeugs haben Sie für die Nutzung des Stellplatzes unsere sichtbar aushängenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit die pauschale Vertragsstrafe akzeptiert."Aha, also eine Vertragsstrafe. Gefordert wird ein Nutzungsentgelt (nämlich das veröffentlichte Tagesentgelt in Höhe von 6,- Euro), dazu die Vertragsstrafe in Höhe von 25,- Euro und noch die Gebühr für die Halterauskunft in Höhe von 5,10 Euro. Summa summarum: 36,10 Euro.
Teuer. Falsch parken kostet im städtischen Raum jedenfalls erheblich weniger.
Ich stelle mir und der Firma nunmehr die Frage, ob eigentlich der Halter haftbar gemacht werden kann. Auf einem Privatparkplatz gilt jedenfalls nicht ohne Weiteres diese für den öffentlichen Straßenverkehr geschaffene Halterhaftung. Die Firma wird sich also an den tatsächlichen Fahrer wenden müssen.
Des weiteren frage ich mich, ob die Vereinbarung einer solchen Vertragsstrafe überhaupt möglich ist. Immerhin ist der Landfriedkomplex nicht mit einer Schranke oder ähnlichem abgeriegelt - man kann einfach auf den Parkplatz fahren, auch ohne einen Hinweis auf die angeblich geltenden AGB zu bekommen.
Und selbst wenn die AGB gelten sollten - ist eine solch hohe Vertragsstrafe eigentlich gültig? Oder liegt hier nicht vielleicht eine überraschende Klausel vor.
Man darf gespannt sein, wie es hier weiter geht. Für die Heidelberger jedoch der folgende Tipp: Die erste halbe Stunde ist frei - man drückt einfach auf "Parkschein anfordern" und bekommt 30 Minuten Parken geschenkt. Das ist wesentlich besser als bisher. Und ansonsten sollte man es sich wohl überlegen, ob man es tatsächlich auf einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang ankommen lassen will oder nicht lieber ein paar Cent zahlt.
Es gibt im Übrigen widerstreitende Gerichtsurteile zum geschilderten Problem.
Interessant ist auch die Entscheidung eines Landgerichts: Das LG Rostock hatte mit Urteil vom 11.04.2008, Aktenzeichen: 1 S 54/07, entschieden, ein privater Parkplatzbetreiber könne gegenüber dem Halter des Fahrzeugs keine Auskunft über den Fahrer eines Pkw verlangen - Hintergrund: Nicht mit dem Halter, sondern mit dem Fahrer des Fahrzeugs wird ja der Park-Vertrag geschlossen - aber anders als im öffentlichen Straßenverkehr kann sich der Parkplatzbetreiber nicht auf eine "Halterhaftung" berufen, die gibt es nämlich - zumindest in meinen Augen, aber auch in den Augen z.B. des LG Rostock - eben nicht im privaten Bereich.
Die Sache ist insgesamt jedenfalls alles andere als klar.
Übrigens: Hier etwa steht der Parkschein-Automat:
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hallo,
AntwortenLöschenbin auch ein betroffener dieser neuen abzocke! angeblich war mein fahrzeug im dezember2010 dort gestanden. heute märz2011 soll ich dafür 36,10€ bezahlen! werde diese lidl-filiale nun meiden.
mfg
Hallo, mir ist genau der Fall im März 2011 passiert, w. o. beschrieben.
AntwortenLöschenWar 20 Min. beim Lidl komme ans Auto, klemmt am SW ein Schreiben. Allerdings mit einem reduziertem Betrag von urspr. 31,00 Euro auf 13,50 Euro. Erklärung: Zur gütlichen Einigung und zur Vermeidung weiterer Kosten!!?? Ich empfinde die Art und Weise als Abzocke. Wenn man bei der Einfahrt den Hinweis übersieht und nicht im zentralen Bereich parkt hat man keine Chance überhaupt zu erkennen das dieser Platz Gebührenpflichtig ist. Ich war so sauer und wollte mir sofort einen Anwalt nehmen.
tun Sie´s - ich stehe Ihnen zur Verfügung ;-)
AntwortenLöschenRechtsanwalt Sebastian Dosch, Heidelberg
Mittlerweile steht ein Parkautomat direkt neben der Eingangstreppe, damit man sich wohl nicht mehr rausreden kann, man hätte den Automat nicht gesehen :(
AntwortenLöschenMich würde auch interessieren, ob so ein Privatparkplatz rechtens ist.
Scheinbar sind da sehr scharf mit den Kontrollen, was man so hört ...
Hallo Leute,
AntwortenLöschenich kann leider die Story nur bestätigen. Auch mich hat man im Dezember gemahnt. Ich habe 2 Tage später bezahlt. Die "günstigen" 13,50 Euro. Jetzt kam im März eine Aufforderung, dass ich 36,50 Euro zahlen soll. Zum Glück haben die keine Telefonnummer im Schreiben aufgeführt....
Auch ich war 10 Minuten am 05.11.2010 im Lidl, da die Rechtslage damals noch unklar, hatte ich abgewartet, jetzt erhielt ich eine Mahnung am 08.03.2011 in Höhe von € 36,10. Nach einem Schriftwechsel droht man mir mit Übergabe an den Rechtsbeistand!?
AntwortenLöschenHallo auch mir ist es gestern so gegangen.
AntwortenLöschenich bin von der Bergheimer Strasse gekommen und dort habe ich kein Schild gesehen und ich stand auf einen Parkplatz von dort aus konnte man nicht erkennen dass man hier nicht parken darf. Parkscheinautomaten konnte man auch nicht sehen.
Was soll ich nun machen die 13,50 Euro zahlen oder nicht
Mir ging es genau wie der Person über mir. Nicht richtig ausgeschildert und auch der "Strafzettel" wirkte sehr unseriös.
AntwortenLöschenHallo zusammen,
AntwortenLöschenauch ich habe letzte Woche am 8.4. einen Strafzettel von dieser ominösen X*5 Parkservice GbR erhalten und bin mir nicht sicher, was zu tun ist: die 13,50 Euro zahlen oder es auf sich beruhen lassen. Sicherlich stehen mittlerweile die Parkscheinautomaten im Grunde deutlich erkennbar vor dem Lidl-Eingang, dennoch kann man sie im "gewohnten TRott" übersehen. Der Strafzettel ist allerdings meines Erachtens wirklich sehr unseriös, auch das ganze Gerede um eine "gütliche Einigung bei Bezahlung der 13,50€"...ich werde wohl zaheln, aber definitiv nie mehr zu dem Lidl gehen. Und ich werde dem weiter nachgehen.
Hey Leute,
AntwortenLöschenauch mir ist dies am 15.04.2011 passiert dass ich trotz der Parkautomaten, diese total übersehen hatte. Als ich vom Einkaufen (bei Lidl)zurück kam war wie bei den Anderen ein Strafzettel an der Windschutzscheibe befestigt in Höhe von 13,50 €. Ich habe von einer Firma Namens " X 5 Parkservice " noch nie etwas gehört und regagierte im Internet. Leider konnte ich zu dieser Firma überhaupt nichts finden. Da sie keine Tel. Nr. auf dem Strafzettel angeben werde ioch mich bei der Polizei erst einmal schlau machen was man da tun kann. Mir kommt dies sehr sehr unseriös vor. Auch Lidl/Landfriedgebäude wird seine Kunden durch diese Aktion verlieren und sollte gegen diese Firma vorgehen, oder steckt sogar Liedl hinter dieser Aktion?
Auch ich soll 36,10 € bezahlen. Ich habe im Januar in der Dunkelheit dort gepark und keinen Parkautomaten gesehen. Als ich wieder raus kam steckte ein Schreiben mit der Aufforderung 13,50 € zu bezahlen hinter dem SW. Da es kein amtliches Schreiben war, hielt ich es für einen Witz und reagierte nicht darauf.
AntwortenLöschenUnserer Firma (GmbH) wurde ebenfalls ein solches Schreiben zugeschickt. Da der Halter (eben die GmbH) nicht als Führer in Frage kommt halte ich das Schriftstück für einen schlechten Witz und werde es nach Rücksprache mit unserem Anwalt ignorieren. Wünsche der X5 GbR (nicht mal eine Adresse ist in dem Schreiben angegeben, allein das ist IMO unseriös...) viel Erfolg bei dem Versuch nachzuweisen, dass ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihr und unserer GmbH zustande gekommen ist...
AntwortenLöschenIch habe das gleiche Problem, wie alle anderen und soll 13,50€ zahlen. Wenn Sie x5-parkservice.de eingeben, erscheint eine RA-Kanzlei in der Poststrasse in Heidelberg mit Tel.-Nr...........
AntwortenLöschenMir ist es heute passiert, ich habe angenommen, dass ich an einem Lidl-Patkplatz stehe. Ich war ca. 15 Min. im Lidl und schon pappte der Zettel an meiner Windschutzscheibe. Die Verkäuferin im Lidl hat mir gesagt, dass eine halbe Stunde kostenlos ist. Bin dann zum Automaten, aber kein Parkschein für halbe Stunde rausbekommen. Verstehen tue ich das ganze nicht. Wem gehört eigentlich der Parkplatz? Warum ist er nicht, mitten in der Stadt,abgesperrt? Warum tut der Lidl nichts dagegen, er sollte sich mindestens darum kümmern, dass es beim Einfahren klar ist, dass es sich um keinen Lidl Parkplatz handelt.
AntwortenLöschenHallo,
AntwortenLöschenich habe am 22.01.2011 auf diesem Parkplatz gepoarkt. Ich musste mit Meinem Sohn (3 Monate)dringend zum Bereitschaftsdiens. Der Parkscheinautomat der dort stand ging nicht.Da mein Sohn eine schwere Bronchitis hatte und ich keine Zeit verschwenden wollte bin ich zum Bereitschaftsdienst. Es dauerte nicht lange und ich war wieder auf dem Parkplatz und habe die junge Dame gesehen, die die "Strafzettel verteilt. Ich habe Ihr die Situation erklärt. Sie bestätigte, dass der automat nicht ging. Als Alternative verwieß Sie mich an einen Automaten den ich nicht gesehen hatte, da kein Automat ausgeschildert ist und dieser doch weit entfernt lag. Ich zog einen Parkschein. Am Auto war dann plötzlich so ein Wisch. Das Mädchen darauf angesprochen entschuldigte sich und nahm den Zettel zurück" Damit war das Ganze für mich erledigt. ABER am 23.04.2011 erhielt ich ein Schreiben der x5-parkservice mit der aufforderung bis zum 05.05. diese 36,-€ zu zahlen. Habe ich bisher nicht getan. Ich habe Widerspruch eingelegt. Und warte. Werde morgen dort anrufen. Die reagieren nicht einhmal auf mein schreiben. Das beste ist, dass der Brief, der bei mir am 23.04 einging. Am 21.04 von der Post in Mannheim abgestempelt wurde. Auf dem Umschlag ist keine Absenderadre3sse Und der Brief wurde mit Datum 19.04 zurück datiert. Unseriöser geht es nicht !!! Ich habe mir schon überlegt, ob ich Anzeige erstatten soll, wegen Betrug.
Was soll ich machen?Kann mir jemand einen Tipp geben?
Guten Tag Herr Dosch,
AntwortenLöschenes würde uns sehr helfen, wenn Sie uns hier in diesem Blog mitteilen würden, ob man tatsächlich der Aufforderung zur Zahlung nachkommen sollte oder es getrost sein lassen kann. Wie stehen Sie als Rechtsanwalt zu den geschilderten Vorgängen?
Vielen Dank
Hallo,
AntwortenLöschenich habe den gleiche Strafzettel am 17.02.11 bekommen, da war noch eine betroffene die mich abgeraten hat den Betrag zu bezahlen .Am 19.04.2011 habe ich ein Schreiben erhalten ,ich sollte 36,10 € bezahlen.
hallo,
AntwortenLöschenhat hier irgendeiner der Betroffenen nicht bezahlt??
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AntwortenLöschenIch habe den anonym geschrieben Kommentar von 16:02 Uhr entfernt - bitte keine Namensnennung, wenn dies nicht erforderlich ist.
AntwortenLöschenWann unternimmt die Stadt Heidelberg etwas gegen solche Firmen. Wir haben die Stadt besucht und sind auch auf den Parkplatz gefahren. Leider haben wir das Schild auch übersehen. Ist dies Absicht? Nachdem was wir hier lesen gehen wir zum Anwalt. Auch wenn wir nicht mit einer Klage durchkommen werden, eines Tages wird sich diese Abzocke doch ändern.
AntwortenLöschenEinfach unverschämt totale abzocke - man kann nicht mal zu der Firma hingehen, wahrscheinlich ist es einfach so ein Briefkasten eigentlich sollte man sofort zum Anwalt gehen und dagegen etwas machen, meiner Meinung nach steht da einer, der beobachtet, dann klept er eine Strafe an die Frontscheibe und genau diesen Typen sollte man das Handwerk legen und gegen ihn und seine Schmutzkampagne polizeilich vorgehen!!! Was ist wenn man auch was eingekauft hat? Das interessiert den nicht, das was er so unleserlich schreibt ist sowas von unseriös ich dachte es war ein Witz hey!!! Sogar mein Neffe schreibt schöner und er ist noch nicht mal eingeschult!!!
AntwortenLöschenich bin auch opfer von dieser üblen abzocken und fiesen methodik geworden und auch ich habe den überweisungsbeleg nicht ernst genommen, weil er so unseriös war und vor allem: 1.) könnte einem ja jeder einen überweisungsbeleg ans auto heften - ist das überhaupt erlaubt?! das macht die polizei bzw. das ordnungsamt ja auch nicht mehr und 2.) könnte der überweisungsbeleg ja auch von jedem hinz und kinz entfernt werden.
AntwortenLöschendes weiteren bin ich dem einen hinweis mit der rechtsanwaltkanzlei auch nachgegangen und bin sofort fündig geworden. ich habe herrn doch jetzt gerade versucht via skype zu kontaktieren, aber noch keine rückmeldung. folgendes habe ich geschrieben:
Sehr geehrter Herr Dosch, ich habe den gesamten Artikel bisher nur überflogen, aber um es kurz zu machen - mir erging/ergeht es wie den meisten Betroffenen und ich habe im April kurz auf dem Parkplatz geparkt und dann ein unseriös aussehenden Überweisungsbeleg am Auto gehabt und nicht überwiesen. Jetzt soll ich aucvh die Euro 36,10 zahlen. Wie gehe ich vor und was heißt "Update 21.06.2011: Die Klage wurde abgewiesen!". Muss ich das Geld nun zahlen oder wenn überhaupt nur die Euro 13,50. DANKE und beste Grüße, XXX
Ausstehend
ah so, die klage gegen die parkservice gbr wurde abgwiesen...trotzdem wäre ich für ihren kurzen rat, wie ich nun vorgehen soll. dankbar!
19:58
hallo ich habe jetzt doch auch bzw doch noch etwas mehr recherchiert und scheint ja schon etwas dubios zu sein. hinter dem parkservice steht dann plötzlich eine rechtsanwaltskanzlei (http://www.kanzlei-hinz.de/) und entweder ist frau ingrid schinz die schwester von frau heidrun schinz oder eine mischung aus den zwei anwältinen ingrid hinz und heidrun schinz. die telefonnummer von parkservice und kanzlei sind auch identisch...ist das von anwälten ein seriöses vorgehen?! unabhängig davon scheint die sache ja rechtens zu sein, aber die methodik, die dahinter steckt usw usf...ist das wirklich alles koscha?!...ich bin entsetzt!
Ausstehend
ich selbst arbeite in einem verlag und habe auch eine verwandten bei der polizei heidelberg...den habe ich bereits kontaktiert, aber auch noch keine rückmeldung, da erst vor 5 minuten geschrieben. ich überlege, ob man - auch wenn die sache scheinbar rechtens ist - sich nicht mal an die presse wendet und diese üble vorgehensweise und methodik anprangert! die dame oder die zwei oder drei damen haben da ja so etwas wie eine gesetzeslücke oder wie auch immer man das nennen möchte entdeckt und bereichern sich jetzt auf dreisteste art und weise am otto-normal-bürger. wie bereits oben geschrieben...ich bin entsetzt! und überlege mir das weitere vorgehen und warte natürlich auch noch auf rückmeldung von meinem verwandeten sowie von herrn dosch. über weitere tipps und ratschläge von betroffenen bin ich natürlich auch dankbar.
ach so... http://klawtext.blogspot.com/2011/06/parken-beim-heidelberger-hbf-3-das.html ...das sehe ich jetzt erst, aber wie verhält man sich nun?!?!?
AntwortenLöschenIch habe die Parkbetreibergesellschaft angeschrieben und mitgeteilt, dass ich nicht der Fahrer an diesem Tage war und auf das Urteil des Heidelberger Gerichts verwiesen. Die Gesellschaft ist auf diese Aussage überhaupt nicht eingegangen, sondern verlangt nach wie vor das Geld und droht, die Angelegenheit an ihre Rechtsabteilung zu überweisen.
AntwortenLöschenSehe ich es richtig, dass es nur als Säbelrasseln zu verstehen ist und ich nicht weiter darauf reagieren muss. Die Gesellschaft kann doch gar kein Interesse daran haben, erneut vor Gericht zu ziehen und wieder eine Schlappe zu kassieren oder?
Auch ich hab heute so ein Abzockschr. dieser Fa. erhalten. Soll auch 36,10 Euro zahlen. Ich bin von dem angegebenen Fahrzeug nur der Halter, fahre dieses Auto nie. Geparkt haben soll ich da am 22.05.2011.
AntwortenLöschenZahlen werde ich diesen Betrag garantiert nicht widerspruchslos, werde mich erst mal schlau machen was man dagegen unternehmen kann.
Sieht doch so aus als will da jemand mit Gewalt reich werden, da es scheinbar doch genügend Leute gibt die gleich zahlen.
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AntwortenLöschenDer Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
AntwortenLöschenHallo Betroffene,
AntwortenLöschenauch ich habe heute ein Schreiben der Parkservice GbR erhalten. Betrag 36,10 €; das Güteangebot soll an der Scheibe gehangen haben. Ich war nicht der Nutzer an diesem Tag und der Fahrer versicherte mir "es hing nichts an der Scheibe". Habe versucht über die Firma zu recherchieren und dies gefunden:
[bitte keine Namen und Telefonnummern etc. veröffentlichen, danke - RA S. Dosch (Beitrag geändert am 18.08.)]
Zu der x5 Parkservice GbR ist nichts zu finden.
Das Schreiben ist nun etwas seriöser aufgemacht; die Damen lernen nun eben im Laufe der Zeit hinzu. Dass die RA-Kammer hier nichts unternimmt ist eine Sache, man sollte aber das unseriöse vorgehen der Damen soweit wie möglich publik machen damit Mandanten in Rechtsfällen diese Kanzlei meiden - evtl. überdenken die beiden RA´innen dann ihre Vorgehensweise. Ich für meine Seite werde nicht bezahlen und falls nötig vor Gericht ziehen - Rechtsschutz macht es möglich! ;-)
Ich kann nicht verstehen warum sich die Menschen hier so aufregen. Ich denke Sie würden von mir auch eine Gebühr verlangen, wenn ich mein Auto in ihren Innenhof(Privatgelände) stellen würde, bzw. alle anderen Heidelberger und Heidelbergerinnen (und alle Besucher und BesucherInnen) dies ebenfalls tun würden.
AntwortenLöschenFreuen Sie sich doch, dass der Tagespreis dort so günstig ist und nicht so teuer wie in den Parkhäusern in Heidelberg.
Der Besitzer des Geländes könnte sich vielleicht auch ein Parkhaus bauen und würde damit sehr viel mehr Geld abkassieren, als so.
Liebe Geschädigte,
AntwortenLöschensehen Sie es doch als Lehrgeld [und als Sargnagel für die Autonutzung] und steigen Sie um auf ein Fahrrad mit Anhänger
;-)
Gruß
Ein Heidelberger Radfahrer
Naja, die Leute die sich hier beschweren, haben ja teilweise nicht dort geparkt bzw. waren nicht die Fahrer.
AntwortenLöschenKlar hat man auf einem Privatgelände nichts zu suchen bzw. dort ohne Parkschein nicht zu parken - aber hier scheint es sich ja um eine Geschäftsidee zu handeln "wie komme ich zu Geld".
Ein Beispiel: Lieber Radfahrer, du stellst dein Rad irgendwo an den Gehweg oder an eine Hauswand, einige Wochen/Monate später bekommst du ein Schreiben "Sie haben an meiner Hauswand gelehnt und sind einen Vertrag eingegangen, dies kostet Sie nun 20 €" - da wollte ich mal die Reaktion sehen.
Vllt. mache ich das auch - bzw. wenn Leute über mein Grundstück abkürzen....
Und nun wegen den Daten die oben entfernt wurden. Wie es scheint handelt es sich zwischen den Rechtsanwälten, den Parkhausbetreibern und den Grundstückseigentümern um verwandschaftliche Verhältnisse.
Guten Tag,
AntwortenLöschenauch ich hatte am vergangenen Samstag (20.08.11) einen "Strafzettel" mit Überweisungsträger (13,50 €) an meiner Scheibe kleben...ich war zwar ebenfalls nur eine knappe halbe Stunde da, habe aber zugegebenermaßen keinen kostenlosen Parkschein gezogen. Der Grund: Ich kannte diesen Parkplatz noch als gebührenfrei! Parkscheinautomat und Hinweisschilder hin oder her, manchmal sieht man eben einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht!
Nach dem Lesen der hier aufgeführten Kommentare fühle ich mich bestätigt das man auch mich abzocken möchte!
Darum werde ich nicht bezahlen!
Wenn ich das jedoch richtig verstehe, erhalte ich dann eine Rechnung über die besagten 36,00 €?!!
Sehr geehrter Herr RA Dosch, ich meine, weiter oben wurden Sie schon einmal zu einer Meinung bezüglich des Bezahlens oder Nicht-Bezahlens gebeten...eine Antwort hierauf konnte ich leider nicht finden. Darum meine erneute Bitte: Können Sie mir (und sicherlich auch vielen anderen) mit Ihrer Einschätzung weiterhelfen? Wenn ich nicht bezahle, folgt dann ein langer Rechtsstreit oder habe ich gute Chancen, wenn ich auch die 36,00 € nicht bezahle, in Ruhe gelassen zu werden??
Vielen Dank im Voraus!
Anonym hat gesagt…
AntwortenLöschenAuch wir haben heute so einen Brief bekommen, sollen am 30.09.2011
auf diesem Platz geparkt haben und sollen 36,-€ bezahlen.
Dies werden wir nicht tun. Denn ersten ist meine Frau zu diesem Zeitpunkt
nicht in Heidelberg gewesen da sie selbst Dienst hatte als Altenpflegerin.
Strafzettel werden normal von einer Behörde oder Ordnungsamt verschickt.
Wenn dieses Unternehmen so genau ist wie sie sich darstellt und so einen hohen
Betrag verlangt, kann ich erwarten das ein Bild als Beweis beiliegt.
Ich würde sagen hier handelt es sich um Leute die dringen Geld brauchen,
wie sie vor der Pleite stehen. Wo bleibt der Datenschutz wenn jeder den Halter
von einem KFZ Zeichen bekannt gibt. Und dieser arme Tropf der hinter der Hecke sitzt
und auf Auto wartet sollte sich lieber eine Arbeit suchen.
Sie sollten mit etwas mehr Nüchternheit an die Sache gehen. Was Sie bekommen haben, ist kein "Strafzettel", sondern eine Zahlungsaufforderung, weil Sie angeblich einen Vertrag eingegangen sind, den Sie nicht erfüllt haben. Das ist etwas ganz anderes.
AntwortenLöschenUnd: Ob jemand fast Pleite ist oder nicht, "hinter der Hecke sitzt" etc. mag Sie zwar ärgern, ist aber nicht relevant.
Fragen Sie sich einfach, ob man Ihnen nachweisen kann, dass sie diesen Vertrag eingegangen sind. Falls nicht, würde ich nicht zahlen, denn der Nachweis muss von X5 Parkservice kommen. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten vor Ort halte ich diesen Nachweis für nicht führbar, schauen Sie sich nur einmal die vielen Schilder an der Einfahrt Bergheimer Straße an.