Über die teure Telefonnummer - immerhin waren im vorliegenden Fall 2,99 Euro die Minute zu berappen - regte sich jetzt ein Gericht auf und beschwerte sich bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer in Celle, wie Kollege Möbius in seinem Blog berichtet.
Die Kammer schaute sich § 5 BORA (Berufsordnung der Rechtsanwälte) an, in dem geregelt ist:
"Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die für seine Berufsausübung erforderlichen sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen in Kanzlei und Zweigstelle vorzuhalten."Und kam zu dem Schluss, dass das Vorhalten irgendeines Telefonanschlusses wohl genügen müsse, da der Anwalt so - wenn auch kostenpflichtig - erreichbar sei.
Tja, da werde ich mich wohl auch in Zukunft weiter aufregen müssen. Seufz...






Der betroffene Kollege ist hochfrequentierter Fachanwalt für Steuerrecht und will einfach nicht den ganzen Tag telefonieren. Warten wir einfach mal die nächste Entscheidung der Rechtsanwaltskammer auf die neue Beschwerde ab.
AntwortenLöschenZum Verständnis: Auch ein Gericht muss also die kostenpflichtige Nummer anrufen?
AntwortenLöschenDann sollte solchen Anwälten von Gericht und Gegenseite auch nur eine kostenpflichtige Nummer angeboten werden. Vielleicht am besten auch noch den Briefeinwurf nur nach Scheineinführung...
Wer zahlt denn im Endeffekt die Kosten wenn das Gericht die 0900er Nummern anruft... dennen kann es ja egal sein...
AntwortenLöschenSchau mal unter http://www.0180.info/ vielleicht haste ja Glück und eine Kostengünstige Ersatznummer ist angegeben.
AntwortenLöschenManchmal wird auch die Festnetznummer kurz angezeigt wenn man weiter verbunden wird.