17.03.2011

Schnelle Hilfe für Anwälte: Wie klagt man Forderungen im EU-Ausland ein?

Der DeutscheAnwaltVerein meldet in seinem aktuellen Newsletter:
"Immer wieder kommt es vor, dass Sie Forderungen für Ihren Mandanten im EU-Ausland einklagen müssen. In diesem Zusammenhang kann es hilfreich sein, sich über die notwendigen Schritte schnell erkundigen zu können.
Die Webseite des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivilsachen bietet eine Menge nützlicher Informationen, zum Beispiel über die Themenbereiche Mahnverfahren, Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen, gerichtliche Zuständigkeit, Prozesskostenhilfe und viele andere. Hat der Anwalt bzw. die Anwältin den Themenbereich auf der linken Seite ausgewählt, kann er/sie sich durch Anklicken der entsprechenden Flagge auf der rechten Seite Auskünfte über die jeweilige rechtliche Situation des gewünschten Landes einholen. Die Seite ist weitestgehend auf Deutsch verfügbar, als Alternativsprachen werden häufig Englisch oder Französisch angeboten.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 ist auch der DAV Mitglied im Europäischen Justiziellen Netz und bringt die Interessen der Anwaltschaft ein. Ab Dezember 2011 wird die Seite in das europäische E-Justiz-Portal integriert."
 Quelle: DAV-Depesche 11/11 vom 17.03.2011

1 Kommentare:

  1. Ich würde mich mal an ein Inkassounternehmen wenden, dass sich auf den Forderungseinzug im Ausland spezialisiert hat. Einige machen bereits das deutschsprachige Ausland mit.

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