Die Frau, der das passierte, ist von zwei Schokoriegeln getroffen worden, die von einem Umzugswagen geworfen worden waren. Da versteht man auch in Kölle keinen Spaß mehr und klagt auf Schmerzensgeld sowohl aus Gefährdungshaftung als auch wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht.
"Das Werfen der hier gegenständlichen Schokoladenriegel sei nicht sozial üblich gewesen, da es rücksichtslos mit zu großer Kraft und mehreren Riegeln in Richtung von Personen erfolgt sei."Das machte das Amtsgericht in Köln nicht mit und wies mit Urteil vom 07.01.2011, Aktenzeichen 123 C 254/10, die Klage ab:
"Eine Verletzung wie von der Klägerin vorgetragen stellt sich angesichts des erlaubten Handelns [...] als bedauerliches Unglück dar."Wie schon andere Gerichte zuvor, geht das Amtsgericht davon aus, dass
"das Werfen von kleineren Gegenständen während eines Karnevalsumzuges vom Umzugswagen aus sozial üblich, allgemein anerkannt, von allen Zuschauern erwartbar und insgesamt erlaubt ist. Dieses Verhalten entspricht langjährigen Traditionen und wird allgemein begrüßt, es dürfte für viele Zuschauer einen ganz wesentlichen Teil des Vergnügens der Teilnahme an einem Karnevalsumzug ausmachen."Auch sei weder von den Veranstaltern des Zuges noch von den teilnehmenden Wagenführern zu fordern, dass diese das Werfen in der Nähe von "besonderen Gebäuden", wie beispielsweise hier einem Seniorenheim, einstellten.
"Zum einen kann der großzügige Wurf von Süßigkeiten gerade vor solchen Gebäuden besondere Freude der Bewohner auslösen zum anderen ist es angesichts der Zuglänge von rund 7 km nicht möglich, vom Umzugswagen aus den Charakter aller am Zugweg liegenden Gebäude zu beurteilen."
Die Klägerin hätte also selbst auf sich aufpassen müssen. Sie hätte sich entweder in größerer Entfernung oder in einem geschlossenen Raum aufstellen oder aber auf eine Teilnahme ganz verzichten müssen.





Um die Verletzte tut es mir leid, so detailliert wurde der Vorgang anderswo nicht berichtet. Darüber hinaus:
AntwortenLöschenGegen bösere Schäden flieht der wenig karnevalsgeneigte Kölner in die eigenen vier Wände.
Wer sonst U-Bahn fährt, die während der Karnevalstage gerne so riecht wie das Affenhaus im Zoo (vorausgesetzt, die Tiere haben ein Blasenproblem), der flieht gleich in die Eifel.
Mir ging es ähnlich - als ich zuerst von der Geschichte las, dachte ich mir: Wer klagt denn wegen so etwas. Die wahren Ausmaße der Verletzungen brachten mir diese Überlegung jedoch ebenfalls näher.
AntwortenLöschenViele Grüße in die Eifel (wenn ich Sie richtig verstanden habe).
Sebastian Dosch
Rechtsanwalt
"Zum einen kann der großzügige Wurf von Süßigkeiten gerade vor solchen Gebäuden besondere Freude der Bewohner auslösen"
AntwortenLöschenDas ist der beste Teil :-)