Im Auftrag von Mandanten fechte ich daher entsprechende Aufträge auch gerne mal an, unter anderem mit dem Argument, dass man mit der Aufmachung und Farbgebung der Formulare doch ein wenig an die Gelben Seiten erinnern würde.
Das sieht der Branchenbuchanbieter natürlich ganz anders: Eine Verwechlungsgefahr bestünde eindeutig nicht. Im Eintragungsantrag würde der Unternehmensname ja an vielen Stellen ausdrücklich genannt und sogar grafisch und farblich hervorgehoben.
Außerdem - jetzt kommt´s - würde ja ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man weder mit den GelbenSeiten noch mit der DeTeMedien GmbH in geschäftlicher Beziehung stünde.
Und tatsächlich: Im Formular steht unten im Kleingedruckten (also da, wo auch der Preis versteckt ist):
"Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unser Verlag mit den Gelben Seiten Verlagen und der DeTeMedien GmbH in keiner geschäftlichen Beziehung steht."Nun frage ich mich: Weswegen muss man denn bitte in einem Angebotsschreiben mitteilen, dass man nicht mit einer anderen Firma in Verbindung steht - wenn nicht die Gefahr bestünde, mit dieser verwechselt zu werden?





0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Ich freue mich über Ihre Kommentare. Bitte halten Sie sich aber an die Netiquette - keine Beleidigungen, keine Beschimpfungen, keine rassistischen, sexistischen oder sonstwie diskriminierenden Äußerungen, bitte. Ich behalte mir vor, Kommentare zu kürzen oder zu löschen und weise darauf hin, dass die in Kommentaren geäußerten Ansichten nicht unbedingt meinen entsprechen.