Ich frage, weil seit ein paar Tagen der Eppelheimer Bürgermeister, Dieter Mörlein, verstärkt in der Presse auftaucht. Er wird dort als Erfinder der "Null-Bock-Bank" gefeiert. Der Spiegel, heute und auch die Regionalpresse berichten über eine Bank, die jugendlichen Sitzgepflogenheiten entgegen kommen möchte: Er habe beobachtet, dass viele Jugendliche sich statt auf die Sitzfläche auf die Lehne setzen. Was lag da näher als der Lehne eine Sitzfläche zu spendieren?
Doch machte Herr Mörlein vielleicht "den Guttenberg"? Es mehren sich Gerüchte, dass die Idee doch nicht so neu ist. Denn im fernen Waldenburg steht schon seit Jahren eine Sitzgelegenheit, die der Null-Bock-Bank ähnelt und auch ganz ähnlich heißt: Den "Null-Bock-Hocker" hatte sich just der damalige Bürgermeister von Waldenburg, Gerhard Lauth, einfallen lassen. Gleiches Prinzip, ähnlicher Name, ähnliche Ausführung.
Hat Dieter Mörlein, hat die Stadt Eppelheim jetzt rechtliche Konsequenzen zu fürchten?
Man könnte auf die Idee kommen, die Sitzgelegenheit sei urheberrechtlich geschützt, nämlich als "angewandte Kunst", also als Kunstwerk, das einem Gebrauchszweck dient, § 2 Absatz 1 Nr. 4 UrhG (Urhebergesetz). Hierzu müsste jedoch die Gestaltung der Bank sich deutlich von der durchschnittlichen Gestaltung abheben. Die Rechtsprechung stellt hier recht hohe Anforderungen, um eine Abgrenzung vornehmen zu können gegen den Schutz eines solchen Gegenstands als Gebrauchsmuster.
Kleiner Exkurs:Auch soll damit verhindert werden, dass einfache Gestaltungselemente einem Monopol unterworfen werden.
- Urheberrechtsschutz bekommt ein (Kunst-)Werk von ganz alleine, es muss nicht in einem Register angemeldet werden, es muss aber eine gewisse "Schöpfungshöhe" haben - sprich: es muss eine gewisse Menge Gehirnschmalz dahinter stecken.
- Gebrauchsmusterschutz ist davon abhängig, dass das Werk kostenpflichtig zum Register angemeldet wird, dafür braucht auch keine Schöpfungshöhe vorliegen.
Wenn ich mir die Bank so anschaue, habe ich Zweifel daran, ob sich deren Gestaltung wesentlich vom Durchschnitt abhebt. In den Pressemitteilungen steht, dass darüber nachgedacht wurde, die sonst als Sitzfläche genutzte Fläche mit Metallrohren zu gestalten, um deutlich zu machen, dass die Füße der "Null-Bock-Generation" als Zielpublikum dort abgestellt werden sollen. In diesem Fall wäre ich schon eher geneigt, der Bank einen Werk-Charakter zuzusprechen.
Die Idee als solche ist nicht geschützt. Wie man einem Artikel der Bönnigheimer Zeitung entnehmen kann (jetzt nur noch im Google Cache vorrätig), wurde in Waldenburg wohl einmal über einen Patentschutz (und damit einen Schutz der Idee) nachgedacht. Angesichts der hohen Kosten dafür wurde dies aber wieder fallen gelassen.
Man könnte noch über einen Titelschutz nachdenken, aber da gab es ja schon unterschiedliche Bezeichnungen: Ob Hocker oder Bank, das macht in dieser Hinsicht durchaus einen Unterschied.
Ich gehe davon aus, dass das Ganze ohnehin bei einem Glas Bier geklärt werden wird. Die Rhein-Neckar-Zeitung jedenfalls vermeldet, der jetzige Bürgermeister Waldenburgs, Markus Knobel, habe Dieter Mörlein nach Waldenburg eingeladen, um auf dem "Original" einmal Probe zu sitzen. Säbelrassen musste aber wohl sein:
In seinem Schreiben fügte Knobel jedenfalls noch den mahnenden Hinweis an: "Nicht mit fremden Federn schmücken!"





schöner Blog Herr Dosch!
AntwortenLöschenSicherlich kreuzen sich die Wege mal wieder!
Bis dahin weiterhin viel Kreativität!
Beste Grüße
Marc Wiersema
Als ob das wirklich neu wäre?
AntwortenLöschenDiese grünen Gitterbänke mit verlängerter "Sitzlehne" gibt's schon seit ca. 30 Jahren...
http://static.panoramio.com/photos/original/23226400.jpg
Die grünen Gitter-Bänke sind aber wirklich nicht bequem (aus eigener Erfahrung). Da sehen die "Null-Bock"-Versionen wesentlich komfortabler aus. Vielleicht fahre ich ja demnächst mal nach Eppele und mache einen Sitztest...
AntwortenLöschen