Haben Sie schon einmal
- 6,00 Euro dafür gezahlt, damit Ihnen nach einer Vertragskündigung das Restguthaben ausgezahlt wurde?
- 9,95 Euro für eine einfache Mahnung berechnet bekommen?
- 19,95 Euro für die Rückgabe einer Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos zahlen müssen?
Dann haben Sie gute Chancen, das Geld zurück zu bekommen. Denn der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erreicht, dass in einem Gerichtsprozess gegen den Mobilfunkdienstleister klarmobil eben diese Klauseln als unzulässig eingestuft wurden:
"Mobilfunkunternehmen seien zur Erstattung eines Restguthabens gesetzlich verpflichtet. Daher sei es unzulässig, die damit verbundenen Aufwendungen auf den Kunden abzuwälzen. Die hohe Mahngebühr sei schon deshalb unzulässig, weil Kunden sie bereits für die erste Mahnung zahlen sollten. Und in die saftige Pauschale für eine nicht eingelöste Lastschrift kalkulierte klarmobil nach Auffassung der Richter auch allgemeine Personalkosten ein. Das ist nicht zulässig."Auch die Preise kann der Anbieter eines Prepaid-Handys nicht einfach so durch Mitteilung an den Kunden hochsetzen, denn das benachteilige den Handynutzer unzulässig.
Wehren Sie sich gegen Gebühren, die Ihrer Ansicht nach zu hoch sind und die in AGB versteckt wurden. Sie haben gute Chancen, dass entsprechende Klauseln als unzulässig angesehen werden.
Links:
- Pressemeldung des vzbv





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