| Zeichen 325.1 verkehrsberuhigter Bereich "Spielstraße" |
Ich habe mich mit der freundlichen Politesse dann mal unterhalten. Sie meinte, die Kindertagesstätte liege in einem "verkehrsberuhigten Bereich" - auch bekannt als Spielstraße. Auch wenn ich hier schon manches Mal war - ich hatte immer angenommen, dass die vor dem Kindergarten vorbeilaufende Straße eine 30-er-Zone ist. Ich habe dann mal genauer nachgeschaut - und tatsächlich: Da hängt wirklich ein Schild, das auf die Verkehrsberuhigung hinweist. Habe ich wohl immer übersehen.
Das heißt dann aber auch, dass das Parken "außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig" ist, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. (Siehe hierzu Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO - Zeichen 325.1)
In vielen Spielstraßen werden Parkplätze mit weißen Strichen gekennzeichnet. Das ist einigermaßen eindeutig. Hier, beim Kindergarten, gab es mehrere Arten der Pflasterung. Zum einen die asphaltierte Straße, dann der mit großflächigen Quadern, aber keiner echten Bordsteinkante verlegte Bürgersteig. Und dann noch Flächen, die mit kleineren quadratischen Steinen gepflastert waren.
Als ich genau schaute, musste ich erkennen, dass gegenüber dem Eingang tatsächlich auch eine kleine Strecke mit den großflächigen Quadern gepflastert war. Das war also dann wohl Bürgersteig, nicht Parkfläche. Ich hatte bislang hier häufiger mein Auto abgestellt. Das werde ich in Zukunft also wohl nicht mehr machen...
Vielleicht sollte die Stadt mal darüber nachdenken, weiße Striche zu ziehen, um die Parkplätze deutlicher zu kennzeichnen.





Der Irrtum über die Art der Zone hätte auch noch viel teurer kommen können, bei einer Radarkontrolle: mit angenommenen 25 km/h statt 4-7, das kann den Führerschein in Gefahr bringen.
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